Blitzbescheid

Hallo,
bin vor ca. 4 Monaten in einer 30iger Zone geblitzt worden und bis heute ist kein Bescheid bei mir eingetroffen. Gibt es schon Hoffnung zum aufatmen oder eher noch Luft anhalten😕?
Gilt diese 3monatige Verjährungsfrist überhaupt noch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von astro-b


Danke für den Link.
Ich glaub es gibt was zu feiern heute😁
Und als kleine Verkehrserziehung. Wenn ich muß(jeden Freitag) fahr ich seit diesem "Vorfall" mit 20km/h!!! durch diese Zone...weil ich es ja jetzt weiß😁

Ich würde den Wagen vorbeitragen... sicher ist sicher... 🙄

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Die Frist hat sich afaik verlängert. Weiß nicht ob auf 6 oder 9 Monate.

Ist mir neu ???

Seit wann hat sich die den Bitte verlängert ????

Ich bin mir fast sicher das nach 3Monaten Verjährt ist

Hallo

Da wird auch nix mehr kommen nach so langer Zeit. Du hast wohl Glück gehabt das es noch ein alter Blitzer mit Film war und du nach dem Wechsel von ner Blindauslösung erwischt wurdest.
Ich wurde letztes Jahr abends um 9 mit 53 KM/H aufm Tacho, bei 50 Limit, geblitzt. Da hab ich sofort gewendet und die 2 Helden im Buschen erstmal gefragt ob die zu heiß geduscht haben. Da kam dann die Erklärung mit der Blindauslösung. Allerdings werden die Dinger nach und nach auf Digitalkameras umgestellt, da fällt das dann weg.

Gruß Dirk

Und wenn meine Kollegin just am selben Morgen ca. 3min nach mir, an der selben Stelle, geknippst wurde und sie ihren Bescheid schon vor 5 1/2 Wochen erhielt. Wenn jetzt noch was kommt nehm ich es nicht mehr an nach dem Motto: Ihr hattet eure Chance.😁
Man kann doch denjenigen nicht monatelang im Ungewissen lassen. 😕

Zitat:

Original geschrieben von dw1566


Hallo

Da wird auch nix mehr kommen nach so langer Zeit. Du hast wohl Glück gehabt das es noch ein alter Blitzer mit Film war und du nach dem Wechsel von ner Blindauslösung erwischt wurdest.
Ich wurde letztes Jahr abends um 9 mit 53 KM/H aufm Tacho, bei 50 Limit, geblitzt. Da hab ich sofort gewendet und die 2 Helden im Buschen erstmal gefragt ob die zu heiß geduscht haben. Da kam dann die Erklärung mit der Blindauslösung. Allerdings werden die Dinger nach und nach auf Digitalkameras umgestellt, da fällt das dann weg.

Gruß Dirk

Nix alt, war so eine neumodische Säule in einer Gasse wo ich noch nie gefahren bin und gar nicht wusste(übersehen) das es eine 30iger ist. Schon merkwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von macfet


Ist mir neu ???

Seit wann hat sich die den Bitte verlängert ????

Ich bin mir fast sicher das nach 3Monaten Verjährt ist

Oh bitte ja, ja, ja!!!

Sorry habs falsch interpretiert:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/OWiVerjaehrung.php.

Es bleibt bei 3 Monaten bis Bescheid. Die 6 Monate gelten ab dem Bescheid.

Danke für den Link.
Ich glaub es gibt was zu feiern heute😁
Und als kleine Verkehrserziehung. Wenn ich muß(jeden Freitag) fahr ich seit diesem "Vorfall" mit 20km/h!!! durch diese Zone...weil ich es ja jetzt weiß😁

Sollte vom Amt kein Versuch unternommen worden sein dir einen Bescheid zu schicken ist es jetzt verjährt, hat aber zum Beispiel der Postbote den Brief verschlampt ist die Tat noch nicht verjährt. Das ist aber sowas von unrealistisch...

Bei mir kam es jetzt aber auch schon zwei Mal vor das überhaupt nichts nachkam, dann einfach freuen und beim nächsten Mal besser aufpassen

will dich nicht enttäuschen, aber die Ämter datieren den Bescheid teilweise (wenn sie es merken) einfach zurück. Es scheint nicht das Empfangsdatum sondern das Ausstelldatum zu zählen, so sagte mir jedenfalls ein Kollege.

Wobei.... wenn ich mir diese Anwaltsseite durchlese, hört sich das anders an:

"Wird der Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Erlass auch wirksam zugestellt, so tritt die Unterbrechung mit dem Zeitpunkt des Erlasses ein; geschieht die Zustellung später, so führt erst die Zustellung zur Verjährungsunterbrechung. In beiden Fällen darf die Verjährungsfrist von 3 Monaten noch nicht vorher abgelaufen sein."

Vielleicht kann jemand kompetentes dazu Stellung nehmen. Was gilt jetzt: Stammtischerzählung oder Internetauskunft (beides hat für mich teilweise denselben Wahrheitsgehalt)?

Normaler Weg: Anhörung nach Verstoß , Verjährung beginnt mit dem Tattag. Danach wird , wenn der Fahrer feststeht, der Bußgeldbescheid erlassen. Maßgebend für die Verjährung ist der Tag des Erlasses und nicht der Zustellung. Der Tag der Zustellung ist nur für den Einspruch wichtig.
Grob gesagt: Erfolgt nicht innerhalb von drei Monaten nach Tattag eine Anhörung ist der Fall verjährt. ABER: Zieht der Betroffene z.b. ohne sich umzumelden um, wird der Fall vorläufig eingestellt und die Verjährung verlängert sich nochmals um 3 Monate. Ergo kann es nach Ermittlung der neuen Anschrift und erneuter Anhörung durchaus eine längere Verjährung geben. Wichtig: Ohne Anhörung kein Bußgeldbescheid. Die Anhörung kann direkt an Ort und Stelle ( Anhalteverfahren ) oder schriftlich erfolgen.

Zitat:

Original geschrieben von astro-b


Danke für den Link.
Ich glaub es gibt was zu feiern heute😁
Und als kleine Verkehrserziehung. Wenn ich muß(jeden Freitag) fahr ich seit diesem "Vorfall" mit 20km/h!!! durch diese Zone...weil ich es ja jetzt weiß😁

Ich würde den Wagen vorbeitragen... sicher ist sicher... 🙄

Nein. Rückwärts fahren, das ist dann GANZ sicher.

Ne, ganz sicher wäre LAUFEN.....😁

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