blitz!
hallo!
heute hat es mich dummer weise erwischt! allerdings war ich auf 2 rädern unterwegs.(NEIN KEIN WHEELY!!!) 😁
waren etwas über 30km/h zu viel.bin neben einem anderen motorrad gefahren.wir hatten von der seite betrachtet noch nicht einmal 4m abstand.kann mir jemand sagen,ob sich da im falle eines falles ein einspruch lohnt?!?! ich vermute allerdings auch,daß beide moppeds auf dem foto zu sehen sein müssten!
vielen dank im vorraus!
scotty
20 Antworten
@ BastiBoxer: Ich habe es nicht schriftlich vor mir liegen, und ich weiß nicht wie es in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird und ob es Unterschiede bei Motorrädern gibt, aber bei uns in NRW ist es so, wenn du geblitzt wirst bekommt der Halter des Fahrzeuges die Anzeige.
Der wiederum kann sagen, ich habe den Wagen verliehen.
Dann muss er denjenigen der gefahren ist angeben und selbiger muss gegenzeichnen.
Geschieht dies nicht, muss automatisch der Halter den Kopf hinhalten. (Oder beweisen das er nicht selbst gefahren ist.)
Swinger
Auf nem Motorrad sind es echt "nur" 30km/h. Da wird mir wohl jeder Biker rechtgeben, dass man da einfach anders fährt als mit dem Auto... Ich würde mir da gar keine Gedanken drüber machen, wenn sie dich nicht direkt anhalten ist die Wahrscheinlichkeit echt gering, dass du noch was von der Rennleitung hörst.
@bastiBoxer
ja, wenn dem so wäre, könnte man sich viel mehr erlauben. Leider ist es aber so, wie es Swinger schon beschrieben hatte.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. In folgenden Fällen hast du recht. Beispiel: ein Auto mit männlichen Fahrer wird an einer roten Ampel geblitzt. Das Auto selbst ist aber auf eine Frau zu gelassen. Als Halterin wird sie angeschrieben. Natürlich legt sie Einspruch ein. Danach kommt jemand vom Ordnungsamt oder die Polizei vorbei und stellt fest, das es auch nicht ihr Ehemann ist der auf dem Foto verewigt wurde. Danach wird das Verfahren eingestellt, da hier wohl die Frau auf keinen Fall gefahren sein konnte. Ggf. wird der Frau auferlegt, für ein Jahr ein Fahrtenbuch zu führen.
Gleiches gilt auch für Tempoverstöße. Im Wiederholungsfall kann aber die Frau trotzdem dafür gerade stehen müssen. Warum? Weil sie verpflichtet ist den Namen des Fahrers zu nennen, solange dieser mit ihr weder verwand noch verschwägert ist.
Also, wir merken, das eine Pauschalaussage ohne Hintergrundinfo nicht möglich ist.
Dazu kommt in unserem Moppedfall, die Motorradbekleidung. Klar könnte jamand anderes gefahren sein. Wegen dem Helm ist das ja nicht ersichtlich. Aber hier wird der Gesetzgeber die Bekleidung des Halters vergleichen lassen. Denn diese Ausrede läßt er hier nicht gelten. Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das jemand sein Mopped UND seinen Dress verleiht?!
Aber natürlich bleibt alles bzw. sollte alles in gesunder Relation stehen. Heißt, bei 30 km/h wird wohl noch nicht mit Kanonen gegen Spatzen geschossen.
Gruß,
Mario
@Lacki111
Das stimmt allerdings. Mit m Motorrad 30 zu schnell ist eigentlich garnichts. Muß mich da leider auch als verrückten Raser outen. Bis jetzt hab ich allerdings mit m Motorrag glück gehabt zwecks Rasen, blitzen oder Unfällen. Wurde zwar schon mehrmals mit weit mehr als 30 zu schnell geblitzt, hab aber nie was bekommen. Eigentlich müsste ichs wissen, ich lag mit 16 wegen nem Mopedunfall knapp 9 Wochen Krankenhaus. Hab von dort aber schon die Teile zum reparieren bestellt... Einmal Motorrad - immer Motorrad.
Ich hab mit m Auto mit Blitzaktion auch schon Glück gehabt. Das Auto lief damals noch über meine Mutter. Ich wurde mit 26 zu schnell geblitzt, meine Mum bekam nen Brief, sie möge bitte glaub 150DM zahlen und glaub 3 Punkte einstecken. Sie sah das nicht ein, gab den "grünen" meine Personalien, und wir haben nie wieder etwas davon gehört. Kein Brief das daß verfahren eingestellt wurde. Nichts! Hams wohl irgendie vergessen.
Aber das mit Motorrad und Blitzen wird auch immer gefährlicher. letztens bin ich wo vorbeigefahren, da wurde von vorne und hinten gleichzeitg geblitzt. Da haben sie Koppers dann gleich 2 Fotos. Kommt find ich nicht nett. Wahrscheinlich kosts dafür dann auch das doppelte... Is halt dann bloß abzuwarten wie das mit identifizierung des Fahrers aussieht.
Also ich hatte wegen soner Sache schonmal eine Erkennungsdienstliche Behandlung bei den Bullen.
Die ham von mir Fotos gemacht und mit mehreren Vergleichsfotos den Zeugen vorgelegt. Es ging in diesem Fall um Fahrerflucht.
So. Ich wars aber nich. Ich hab denen gesagt, daß ein Verwander von mir gefahren is und ich den aus diesem Grund nicht nennen muß.
Tja, Pech für die Bullerei. Konnten uns nichts nachweisen und mußten das ganze Verfahren einstellen, so.
Die ganze Aktion hab ich ohne Anwalt durchgezogen.
Also, Resumee: wenn Du sagst, daß das ein Verwander von Dir war, brauchst Du da niemanden zu beschuldigen. Ich fahre auch Motorrad und würde das bei solch einem Fall sofort so wieder durchziehen.
Nerven behalten und durch.
Drück die Daumen
Marcus
Das mit den Klamotten vergleichen geht auch nur bedingt. Wenn du natürlich in Badehose, Muskel-Shirt, Badelatschen und Mick Doohan Replica Helm mit 210 über die Landstraße nagelst und auch nen Sau-teures Bike fährst, dann werden die das wohl machen. Nicht lachen sowas is schon vorgekommen im Sauerland. Aber so sehe ich da echt keine Konsequenzen.