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Bitte um Hilfe, Reifenprofis!!!

Themenstarteram 24. November 2013 um 20:22

Hallo Forum,

Habe über das Internet einen Komplettradsatz Winterreifen bestellt, laut Kaufberatung hieß es das die Felgen an meinem C218 Bj2013 CLS 350CDI 4-Matic passen!

Habe die Felgen erhalten, beim Freundlichen hat sich herausgestellt das die vorderen Räder nicht passen! Alurad stoßt an der Bremse....

 

Laut Rücksprache mit dem Händler hieß es: er sende mir passende Distanzscheiben für die vorderen Räder zu?

Jetzt kommen bei mir zweifel auf, passen überhaupt die Räder??

Es sind Rondel Felgen in 19 Zoll

Vorderachse 8,5x19 ET45 5x112 245/35 R19 93W

Hinterachse 9,5x19 ET45 5x112 275/30 R19 96W

Bitte um eure Hilfe, soll ich die Räder zurücksenden? oder kann mann damit gefahrlos fahren?

Danke.

Grüße aus Österreich!

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16 Antworten

Passt weder vorne noch hinten. Zurückschicken.

Das hier ist vom Hersteller freigegeben und ich würde auf einem neuen Fahrzeug nichts anderes montieren, zumal sich das Fahrzeug noch in der Herstellergarantie befindet.

Themenstarteram 24. November 2013 um 21:54

Vielen Dank!

Danke! Werde morgen den Retour-Versand veranlassen...

wie ist den das mit dem Porto in so einem Fall? Es sind doch an die €100,- Transportkosten angefallen!

Jetzt noch einmal €100,- Retour Versand?

wer kommt normalerweise für die kosten auf?

am 25. November 2013 um 6:24

Online-Händler? Innerhalb 14 Tagen? Dann der Händler, da Du ein Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen) innerhalb dieser Zeit hast. Ansonsten AGB des Händlers studieren.

Zitat:

Original geschrieben von CLS350CGI

Online-Händler? Innerhalb 14 Tagen? Dann der Händler, da Du ein Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen) innerhalb dieser Zeit hast. Ansonsten AGB des Händlers studieren.

Die Rechtslage hat sich geändert. Wenn der Online Händler die Kosten übernimmt, dann ist es Kulanz. Ansonsten musst du blechen.

Themenstarteram 25. November 2013 um 8:49

Vielen Dank, fpr all Informationen!

Habe heute mit dem Händler Telefoniert, er meinte die passen zu 1000% ?

Er meinte: In den Gutachten seien die Felgen deshalb nicht angeführt weil es keine Original Mercedes Felge sei?

aber er garantierte die passen? ich weiß echt nicht weiter!

Dran machen und ab zum Tüv und eintragen lassen.

Wer soll dir mehr erzählen, als der Tüv?

ET 45 an der VA kommt viel zu nahe an den Bremssattel, oder schleift sogar.

 

Daher auch das Angebot des Händlers mit den Distanzscheiben.

 

Zudem liefe eine Eintragung auf eine Einzelabnahme nach § 19.3 hinaus.

Jede Menge an Unterlagen erforderlich und Kosten um die € 100,00.

Themenstarteram 25. November 2013 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

ET 45 an der VA kommt viel zu nahe an den Bremssattel, oder schleift sogar.

genau so ist es, vorne stoßt das Rad an dem Bremssattel an, wäre das unsicher mit der Distanzscheibe?

Das Hinterrad dreht, scheint keine Problem zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von E_COUPE_350CDI

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

ET 45 an der VA kommt viel zu nahe an den Bremssattel, oder schleift sogar.

genau so ist es, vorne stoßt das Rad an dem Bremssattel an, wäre das unsicher mit der Distanzscheibe?

Das Hinterrad dreht, scheint keine Problem zu sein.

Nein, das ist nicht unsicher. Die Bremsscheibe ist ja auch nur auf die Radnabe

gesteckt und nur mit einer kleinen Schraube gegen Verdrehen (Radmontage)

gesichert.

Die benötigte Scheibendicke muß 10mm/Rad betragen und um 10mm längere

Radschrauben sind auch notwendig.

An der HA sind die 3mm Differenz zu vernachlässigen. Das Rad steht sogar um

diese 3mm weiter raus.

Aber: Einzelabnahme bleibt und ich würde die falsch geliferten Räder zurück

geben. Es gibt ja die passenden Radsätze zu kaufen...

Gruß

Themenstarteram 25. November 2013 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

Zitat:

Original geschrieben von E_COUPE_350CDI

 

Nein, das ist nicht unsicher. Die Bremsscheibe ist ja auch nur auf die Radnabe

gesteckt und nur mit einer kleinen Schraube gegen Verdrehen (Radmontage)

gesichert.

Die benötigte Scheibendicke muß 10mm/Rad betragen und um 10mm längere

Radschrauben sind auch notwendig.

An der HA sind die 3mm Differenz zu vernachlässigen. Das Rad steht sogar um

diese 3mm weiter raus.

Aber: Einzelabnahme bleibt und ich würde die falsch geliferten Räder zurück

geben. Es gibt ja die passenden Radsätze zu kaufen...

Gruß

Hallo fr348ts,

Vielen Dank für deine fachliche Belehrung! Zurückschicken? würde Ich auch gerne zumal die Reifen aus dem Jahr 2011 Stammen DOT44/11 jedoch möchte ich kein Unmensch sein?!

So wi ich das Internet durchforstet habe, scheinen die Distanzscheiben ja wirklich sicher zu sein, trotzdem habe ich ein schlechtes gefühl aber jetzt zurückschicken??!!

Denke das der Händler die passende Felge nicht Liefern kann und sie somit so unpassend versendet hat, laut Rondell Homepage ist diese Felge für mein Fahrzeug momentan nicht Lieferbar...

...

Zitat:

Original geschrieben von E_COUPE_350CDI

....

aber er garantierte die passen? ....

Ja, das merkt man deutlich. Übrigens, an der A2 sind die 275/30 R19 96 ebenfalls nicht freigegeben, erlaubt sind 285/30 R19 98. Viel Spass bei der Einzelabnahme und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

Zwei Jahre alte Winterreifen?

Nochmals: Zurückschicken, aber anscheinend bist Du beratungsresistent.

Zitat:

Original geschrieben von SL55

 

Nochmals: Zurückschicken, aber anscheinend bist Du beratungsresistent.

Stimmt !

Du hast passende Felgen bestellt und bezahlt, geliefert wurden dir nicht passende Felgen, d.H der Haändler hat sich nicht an euren Vertrag gehalten und somit ist es sein Verschulden Porto in beider Richtungen geht zu seinen lasten.

Laß Dich doch nicht veräppeln, ich würde mir nie Distanzscheiben dranmontieren nur weil mir nicht die passenden Felgen geliefert wurden.

Von den ALTEN Reifen will ich gar nicht erst anfangen, kling sehr unseriös dein Händler.

Alles zurückschicken !

 

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

 

Die Rechtslage hat sich geändert. Wenn der Online Händler die Kosten übernimmt, dann ist es Kulanz. Ansonsten musst du blechen.

1. ?? Wann soll sich den die Rechtslage geändert haben, ab 40€ ist der Händler muß der Händler das Porto erstatten und die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

2. Hat der Händler nicht bestellte Ware versendet, somit geht es hier nicht um ein 14 tägiges Rückgaberecht, oder Kulanz etc. es geht hier um eine nichterfüllung des Kaufvertrages bzw. nicht vorhandensein von Eigenschaften die zugesichert wurden.

Zitat:

Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"

Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich.

Quelle: http://www.e-recht24.de/.../...urch-neue-eu-verbraucherrichtlinie.html

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

 

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Zitat:

Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"

Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann. Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen. Eine Vereinbarung, nach der der Online-Händler die Kosten der Rücksendung trägt, ist möglich.

Quelle: http://www.e-recht24.de/.../...urch-neue-eu-verbraucherrichtlinie.html

Wir reden in diesem Fall nicht vom Wiederruf .... aber... Du hast Recht anscheinend änder unsere EU wieder einiges....

 

1. Rückabwicklung des widerrufenen Vertrages

Dem Verbraucher sind alle Kosten - somit auch die Versankosten des Onlinehändlers für die Hinsendung – zu erstatten.

2. Rücksendekosten bei Widerruf - Wegfall der "40-Euro-Klausel"

Der Händler muss jedoch auf diese Kostentragungspflicht "deutlich" hinweisen.

Das hat er mit Sicherheit nicht gemacht.

Es bedeutet das ich nun auch Artikel die qweniger 40€ kosten, kostenlos zurückschicken kann wenn der Händler nicht auf die Kostentragungspflicht hinweist, oder er es aus Marktstrategischen Gründen (um nicht Kunden zu verlieren) darauf verzichtet.

3. Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die Umsetzung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Union muss nun bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Ist es in Deutschland schon umgesetzt ? Wohl nicht....

Wie gesagt meiner Meinung nach geht es in diesem Fall nicht im Wiederruf.

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