Bis wann Verwarnung bezahlen noch möglich

Hallo Leute,

Mir ist was blödes passiert. Vor einem Monat erhielt ich an einem Tag 2 Tickets für's Parken ohne Parkschein, bald darauf kamen die Briefe mit Verwarnungsgeld. Leider war ich so blöd das Überweisen zu vergessen, nun kam heute zu dem einen Fall ein Bußgeldbescheid inkl. zusätzlicher Kosten. Der zweite Brief wird wohl auch die Tage eintrudeln.

Nun frage ich mich, ob ich durch die Zahlung vom zweiten Verstoß, die Verfahrenskosten noch abwenden kann. Sprich, bis wann wird das Verwarngeld noch "akzeptiert" (Bußgeldbescheid-Erstellung/Absendung/Zustellung?)?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Allein schon die Tatsache, dass du statt endlich das Geld zu überweisen, erstmal hier nen Thread startest, lässt tief blicken.

Aber egal, ich hab heute meinen sozialen Tag.

Schau einfach auf das erste Schreiben. Steht dort was von "Sollten sie in der Zwischenzeit bla bla bla" stehen, würde ich mal den PC runterfahren, das Hirn einschalten und endlich handeln.

Leute gibts.

Hier wird von einem Forenmitglied eine einfache Frage gestellt und von dir in einer überheblichen und arroganten Art und Weise beantwortet die seinesgleichen sucht. Btw schießt du dir mit deiner Antwort dermaßen selbst ins Knie da sie jedem zeigt, dass du keine Ahnung hast, welche Rechtsbehelfsbelehrung auf einem Bußgeldbescheid steht.

N.T.

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Zitat:

63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) § 13 Absatz 1, 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 13 10 €
63.1 bis zu 30 Minuten 10 €
63.2 bis zu 1 Stunde 15 €
63.3 bis zu 2 Stunden 20 €
63.4 bis zu 3 Stunden 25 €
63.5 länger als 3 Stunden 30 €

Und Bußgeld muß sich an den richten der da abgestellt hat...

TE kann sich dazu äußern.

Außerdem kostet Bußgeld das was da oben steht.

Dazu kommen dann üblicherweise 23,50 €. (20 € Gebühren, 3,50 € pro Zustellung).
Außer wir befinden uns in den Höhen, daß die % für die Gebühren greifen.

Ähmm. wenn ich nichts durcheinanderbringe, sind das mittlerweile 28,50 € Porto + Verpackung.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Und, warum Nicht bei der Bußgeldstelle anrufen?

Weil man damit quasi zugibt, den Bußgeldbescheid erhalten zu haben.

Anders kann man immer noch sagen, dass das Geld gerade überwiesen war als der Bescheid eingegangen ist.

Wenn ich anrufen würde, dann würde ich wohl so argumentieren:
Mir ist das etwas Blödes passiert. Ich habe das Verwarnungsgeld leider erst sehr spät bezahlt und einen Tag später hatte ich Ihren Bußgeldbescheid auf dem Tisch.
(Kleine Notlüge quasi)

Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ähmm. wenn ich nichts durcheinanderbringe, sind das mittlerweile 28,50 € Porto + Verpackung.

Oh sorry, ja richtig.

5 %, mindestens 25 €.

+ 3,50 € je Zustellung.

= die 28,50 €.

Wurde erst erhöht um 25 %. 😰
Wers nachlesen will, im §107 OWiG stehts drin.

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Zitat:

Weil man damit quasi zugibt, den Bußgeldbescheid erhalten zu haben.

Den erhaltenen Bußgeldbescheid werde ich bezahlen, da sehe ich wenig Chancen. Es ging um den zweiten noch nicht erhaltenen, welcher aber womöglich schon auf dem Weg ist 😉

Jetzt würde ich auch nichts mehr bezahlen. Schreib zurück, dass Du das Auto nicht dort abgestellt hast. Die dann kommende Aufforderung, als Halter die Verwaltungskosten zu zahlen, reduziert den Gesamtbetrag auf 23,50 € pro Stück.

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