Bin ratlos brauche Hilfe
Gerade eben hat mich der zukünftiger Käufer meines clk angerufen und will vom Kaufvertrag zurücktreten familiäre Schwierigkeiten und ….
Der Wagen sollte ende des Monats abgeholt werde.
Anzahlung habe ich bereits erhalten 10% der Kaufsumme was soll ich tun?
Will das Geld innerhalb von 10 Tagen Zurücküberwiesen haben
Käufer kommt aus Finnland!
Was soll ich bloß machen erbitte Hilfe!!!!
Markus
18 Antworten
Auf den vertrag bestehen, abnahme des fahrzeugs und bezahlung fordern. Oder so kulant sein, ihn zurücktreten zu lassen... gegen einen kleinen obolus... Vertrag ist Vertrag, was kannst du für seine Probleme!
Ist nur meine einschätzung der lage, bin kein jurist!
Sehr problematisch !
Ich würde an Deiner Stelle mal über die Rechtsschutzversicherung (hoffentlich hast Du eine) einen Anwalt fragen. Oder den ADAC.
Mach´s !
Wenn er den Vertrag nicht erfüllen kann oder will, würde ich in jedem Fall die Anzahlung als Unkostenpauschale behalten oder er soll den Wagen abholen.
Aber am besten ist das mit nem Anwalt.
Mfg
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tja.... hätte ich in meiner rechtvorlesung besser aufgepasst, könnte ich dir aus dem FF sagen, was du tun kannst!
würde auch adac/rechtschutz in anspruch nehmen
KV wurde ja von dir und den finnen unterschrieben, also liegt ein gültuger KV vor, ob er da jetzt einfach so zurücktreten darf?!? ich glaube schon, nur weiß ich nicht, ob du einen teil der anzahlung behalten darfst oder nicht!....
Jo danke zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung von adac
Trotzdem ärgert mich so was wie kann man dies zukünftig vermeiden.
Hab den CLK für Ihn aufbereiten lassen ich frage mich wozu
Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
udem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !). Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Daher sollte sich ein Käufer zunächst überlegen,
* will ich gerade dieses Auto kaufen,
* will ich den Kaufvertrag so und nicht anders jetzt abschließen,
* kann ich dieses Auto finanzieren/bezahlen ?
Grundsätzlich sollte ein solcher Vertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in den Fällen des mündlichen Abschlußes oftmals schwieriger als in den Fällen des schriftlichen Abschlußes.
Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:
* Unmöglichkeit (z.B. das Auto ist schon anderweitig verkauft)
* bestimmte Irrtümer
* gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart); zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel beim Autokauf zum Rücktritt berechtigt (z.B. Fußmatten fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises) - Regelungen über Nachbesserung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten ! -
* Fehlen zugesicherter Eigenschaften - neues Schuldrecht beachten !
* Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht)
* Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises
* Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten !
* Nichterfüllung (des Vertrages)
* Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes
* Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes
* Arglistige Täuschung
* Kauf unter Drohung
* Wegfall der Geschäftsgrundlage (ganz selten !)
Bitte beachten Sie, daß diese Rücktrittsfälle beim Autokauf eher selten vorkommen und das der dem Rücktrittsrecht zugrunde liegende Sachverhalt häufig schwer beweisbar ist. Vielfach besteht ein vertraglich vereinbartes -nunmehr auch gesetzlich verankertes- Recht zur Nachbesserung oder es ist, wie oben bereits erwähnt, ein Gewährleistungsausschluß vereinbart worden (nur noch möglich beim Gebrauchtwagenkauf von Privaten oder Unternehmern untereinander: “...gekauft wie gesehen...”, “...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.....” u.a.)
Quelle autorecht.de
es gibt immerwieder Trotteln, die Anzahlung leisten, schlafen in der nacht schelcht und wollem am nächsten Tag den Wagen nicht mehr haben. Das ist seehr oft der Fall,hab nämlich viele Autohändler als Freunde...In der Regel wird die Anzahlung beibehalten. Du kannst ihm mitteilen, dass du schon vielen Interessenten hattes, denen Du aufgrund des abgeschloßenen kaufvertrages absagt hast. Ich würde die Anzahlung behalten ohne wenn und aber.wenn er was dagegen hast, dann soll er dich verklagen..dauert ehe Ewigketi , weil er aus FIn kommt, aber Du gewinnst den Prozess 100%, falls es dazu kommt...Das kriegt jeder Jurastudent hin....
Schön und gut aber was soll ich mit dem Wagen machen, weiter fahren, wieder verkaufen, meine Frau will den jetzt auf einmal haben na dann bleibt der wenigstens der Galerie erhalten und wir haben eine clk Fahrerin mehr.
Gibt’s hier auch Frauen als User ? Das ist die 1 Frage von Ihr.
Markus
Also ich würde hier mal gar keinen Wirbel machen. Anwalt, Rechtsschutz... Bis Du nach Finnland durchgeklagt hast, dass er den Wagen nehmen muss, bist Du alt und grau.
Da kommt nur Ärger auf Dich zu. Und letztlich profitieren nur die Anwälte.
Verzichte auf die Erfüllung des Vertrages, überweise das Geld zurück und gut ist. Jeder macht mal Fehler. Es ist zwar dumm gelaufen und so sollte es natürlich nicht sein, aber Du hast keinen Schaden davongetragen.
Gib ihn Deiner Frau und er bleibt in der Familie 😉
Ich würde mich nicht veräppeln lassen.
In Deutschland ist es definitv so, das der Käufer den Wagen kaufen muß oder aber die Wertminderung bei Weiterverkauf zahlt.
Diesen Fall htten wir in der Failie schon mal, der Käufer hat damals 4.000 € Vertragsstrafe zahlen müssen.
Frage Deinen Anwalt, dann hat Du nichts falsch gemacht...
Gruß
MB_E320
Hallo Butsch2005,
Habe der Galerie gerade eben entnommen das dein CLK ein: Clk 2.6 Brabus ist.
Habe zuvor noch nie von diesem Modell gehört....
Um was für ein Modell handelt es sich hierbei?
es ist ein 2.0 ohne k Bj. 10.99 auf 2.6 l von Brabus erweitert 175ps plus Fächerkrümmer und geänderte Ansaugführung ergab 10ps also 185 ps zusätzlich andere Nockenwellen Chip Sportkat 20 ps gesamt eingetragen 205 ps alle umbauten wurden bei Brabus Austria bei Fahrzeug Auslieferung durchgeführt es war ein Aussteller da noch damals keinen 200 k gab der kam erst ab 03.2000 raus .
ich glaube brabus hat den 2.6 umbau immer noch im Programm
Für CLK 200 bis Baujahr 03/2000
BRABUS B2 Tuningkit, 150 PS / 110 kW
BRABUS 2.6, 175 PS / 128,8 kW, 265 Nm