ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Betrug beim Autokauf

Betrug beim Autokauf

Themenstarteram 30. November 2013 um 19:43

Hallo, ich habe ein Problemm habe letztes Jahr ein Opel insignia von einem Mobile Händler gekauft,

der sagte mir bei der besichtigung des Fahrzeuges das, das Fahrzeug ein Parkplatzt schaden auf der Linke seite und das der Spiegel ausgetauscht wurde und die Tür Lakiert wurde und das der das im Kaufvertrag reinschreiben müsste was der auch gemacht hat " Vorschaden Lienke seite" alle gut und schön. 8 Monate später ist das zweimassenschwungrad kaputt gegangen was repariert wurde und zwar 50% der Reparatur wir selber gezahlt haben wie wir uns schon davor geeignet haben.

Die rechnung wurde manipuliert von dem Verkäufer so das wir mehr gezahlt haben und so kamm die ganze sache ins rollen , uns war sofort klar das der ein betrüger war wir haben das Auto gründlich in eine Werkstat inspizieren lassen und dabei kamm volgendes heraus .... Die komplette linke seite war lakiert und dazu kamm noch das der Träger vorne geschweisst wurde, das die Motorhaube Lakiert wurde, darauf hin haben wir den 1 Vorbesietzer kontaktiert und volgendes erfahren, das auto hatte ein frontschaden was Repariert wurde und dan darauf ein seiten schaden " Leitplanke berührt auf der Autobahn" . Das Auto wurde mit dem nicht Reparierten schaden links verkauft , der 2 Besitzer kaufte das Auto und Reparierte den linken schaden. Beim gespräch mit dem 2 Besitzer wurde gesagt das die Stosstangen Vorne und hinten gewechselt wurden das die Tür gespachtelt wurde das der Kotflügel ausgetauscht wurde und die Linke seite Lakiert wurde was der auch detailiert dem Verkäufer der das Auto bei ihm gekauft hatt gesagt hatte aber vom schaden vorne wuste de 2 Besitzer nichts.

Bei der Konfrontation des Verkäufer mit dem schaden Vorne sagte der folgendes " es kann schon sein das bei einem schaden Links der Träger geschweisst werden muss wegen der stabilisierung der beiden Kotflügel"" aber der 2 Besitzer hatt ihm detailiert gesagt was der gemacht hatte deswegen musste der Verkäufer doch ausschliessen das die schweissarbeiten am Träger nicht vom Unfall Links kommen könnten .... und der kann doch auch nicht sagen ich habe davon nicht gewusst ?? Es besteht doch eine Überprüfungs Pflicht von einem Geweblichen Verkäufer oder??Nun meine fragen der hatte uns nicht gesagt von einem Unfall links sonder wie gesagt " Parkschaden Links " aber im Vertrag steht "Vorschaden Linke seite" sowie das der TRÄGER geschweisst wurde wurden wir nicht Informiert und im Vertgar steht auch nix und das die Motorhaube Lakiert ist, kann ich den Kaufvertrag rükgängig machen lassen??? habr ich eine chance bei einer Klage??

 

Danke im Voraus.

Ähnliche Themen
22 Antworten
Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 20:10

Das regt mich auf das solche Betrüger ohne Strafe davon kommen wen man nix unternimmt.

Gruß

Er kommt eh ohne Strafe davon, die Frage ist nur ob Du noch Geld und Teile Deiner Lebensqualität hinterher schmeisst...

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 21:03

Aber ich denke die Chancen stehen gut für mich würde sogar auf 70% tippen.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Poilsi

Aber ich denke die Chancen stehen gut für mich würde sogar auf 70% tippen.

Gruß

Komm schon, die Chancen stehen mindestens bei 71,2389756% nach einer ersten Schätzung:D

Nee, im Ernst: Das Problem mit der arglistigen Täuschung ist - Sie muss dem Verkäufer bewiesen werden. Und dann muss noch der Schaden bewiesen werden, der dir entstanden ist.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob nicht nur offenbart werden muss, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder ob das Schadensausmaß korrekt beziffert werden muss.

Wenn das letztere zutrifft, sollte es egal sein, ob der VK davon wusste. Er haftet für die Angaben im KV, kann sich aber seinerseits an seinem VK schadlos halten. Die Kette geht dann zurück bis zum Verursacher.

Kann sein, dass ich mich irre. Aber so ist mein Kenntnisstand. Dein Anwalt kann dir da sicher mehr zu sagen, als wir hier. Denn er kennt doch sicher die Umstände des Verkaufs, die Paragraphen und deren Auslegung.

Bei 70% erfolgschance, würd ich persönlich es auf eine Klage anlegen.

Wo ist eigentlich Dein Problem? Wurde die Reparatur nicht anständig gemacht? Ist die Funktion oder das Aussehen gemindert? Du hast einen Wagen mit repariertem Unfallschaden gekauft und den hast Du doch bekommen. Unfein, dass das wahre Ausmaß des Schadens größer war als angegeben, aber worum willst Du Dich streiten, wenn die Reparatur anständig gemacht wurde?

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 7:43

Ich will mich streiten weil

1. Gesagt wurde es war ein parkschaden

2.wurde mir nicht gesagt das das Auto vorne ein schaden hat

3.weil ich kein Unfall fahrzeug gesucht habe.

4.das Auto wurde von ihm für 13500 € gekauft als unfall farzeug und mir dan als parkschaden rempler links für 18000 € verkauft. Klar konnte der nicht sagen das, das Auto ein gossen schaden links hatte , dan würde der den auch nicht 18000 € verkaufen können und würde auch nicht so schnell ein Käufer finden.

 

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Poilsi

Das Problem liegt jetzt da dran das die Klage in die Kategorie Verkehrs schutz Recht eingeordnet wir und wir diesen Punkt nicht bei uns in der Rechtschutz haben übernimmt die Versicherung keine kosten.

Kein Verkehrsrechtsschutz? Das ist doch der allererste den man abschließt (und IMHO auch der günstigste).

Daß den Autokauf die Verkehrsrechtschutzversicherung abdeckt wusste ich, aber daß eine normale Rechtsschutzversicherung nicht zahlt ist schon komisch.

Ist das wirklich sicher? Wenn du beim Kauf eines Fernsehers betrogen worden wärst, würde die zahlen, aber nicht beim Kauf eines Autos?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 13:11

Genau so ist das,, alles was mit Auto zu tun hat haftet die Verkehrschutz nicht die Privaterechtschutz.

Wurde mir so gesagt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen