betrogen beim Gebrauchtwagenkauf

Mazda

guten Abend alle miteinander....
folgendes Problem bedrückt uns.Meine Frau und ich kauften am Samstag einen gebrauchten M2 ez 10.2003 mit 17000km für 6200,-.Der Händler (kein Mazdahändler) wies uns freundlicherweise darauf hin daß der Kotflügel vorne links NACHLACKIERT wurde.Bei der Probefahrt stellten wir fest daß der Wagen sehr gut lief,nix auffälliges.Trotzdem fuhren wir kurz beim TÜV vorbei.Alles in ordnung,nix auffälliges sagten die da.Also,etwas gehandelt u gekauft...
Im Kaufvertrag schrieb der Händler jedoch BLECHSCHADEN(KEIN RAHMENSCHADEN).
Wir dachten uns da nix bei.

Zum Spaß nur googlete ich nach dem Vorbesitzer,war sehr schwierig und mit auch viel Glück fand ich Ihn.Er bestätigte mir nun,(mein Puls war zu diesem Zeitpunkt auf über 200)daß seine Frau einen Unfall damit hatte.Ihr wurde die Vorfahrt genommen dh. Kotflügel links , Stoßstange ,Achse.Das Rad stand wohl sehr schief.
Das Gutachten bescheinigt einen Schaden von über 3000,- aber reparierbar.....

Was nun?????????Pech gehabt?????Wir fühlen uns verarscht denn ganz sicher wußte der Händler davon...Im Vertrag steht Blechschaden.Mündlich sagte er daß nur nachlackiert wurde.

Da sucht man 4 Monate nach nem gebrauchten fährt zum TÜV vergewissert sich nach der Pannenstatistik und nun das....

Leute.....immer den Vorbesitzer auswändig machen

können wir etwas unternehmen außer Ihm am liebsten den Hals umdrehen???
Haben wir rechtlich irgendeine Chance???

Hat jemand ähnliches erlebt???

Da meine Frau damit verreist ist wird erst nächste Woche was unternohmen.Den Händler kontaktiere ich erstmal nicht,,,oder????

helft mir

danke schön

11 Antworten

Druck das gutachten aus, nehm es mit.
Besteh auf Rücknahme oder Nachlass - bleibt dir überlassen

Zitat:

Original geschrieben von mirek76



Haben wir rechtlich irgendeine Chance???

aber selbstverständlich.............und natürlich musst Du mit dem Verkäufer reden. Wie sonst soll er von Deinem Willen - das Fahrzeug retour zu geben - denn erfahren ?

Es wurde ein Unfallauto verschwiegen, ob das dem Verkäufer so bekannt war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das was im Gutachten steht, ist nicht nur ein bischen Blechschaden. ( wie der Verkäufer so lapidar anmerkt )...wegen verzogener Achse etc. haben manche Gutachter schon einen Totalschaden festgestellt.

Beim Gespräch mit dem Verkäufer diesen sachlich aber bestimmt auf das Rücknahmeverlangen hinweisen. Stellt er sich gleich quer, keine weiteren Diskussionen - bringt gar nichts - und mit dem Sachverhalt + Gutachten sofort zum Rechtsanwalt.

mein erster MX-5 sollte auch kein unfallwagen sein, aber beim tüv stellte sich raus, profesorisch instandgesetzer frontschaden.

haben den dann einfach zurück gegeben auch wenn der verkäufer sich erst quer gestellt hat und schadensaufwand wollte wegen der anzeige aus autoscout ....🙄

Zitat:

Original geschrieben von caschta


mein erster MX-5 sollte auch kein unfallwagen sein, aber beim tüv stellte sich raus, profesorisch instandgesetzer frontschaden.

haben den dann einfach zurück gegeben auch wenn der verkäufer sich erst quer gestellt hat und schadensaufwand wollte wegen der anzeige aus autoscout ....🙄

Habe überhaupt gar nichts begriffen.

Nur mal so: Was ist "profesorisch" ?

Hat da ein Proffesooorrr seine Hand im Spiel?

Was ist "schadensaufwand" wegen der "anzeige" ?

Da egeben sich ja ganz neue Erkenntnisse.

Sollte ich jemand anzeigen bekomme ich Schadensaufwand. Hääää?

KANN ICH JETZT ALLE ANZEIGEN , BEKOMME ICH DANN EINEN SCHADEN FÜR DEN AUFWAND

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von von Arthur



Zitat:

Original geschrieben von caschta


mein erster MX-5 sollte auch kein unfallwagen sein, aber beim tüv stellte sich raus, profesorisch instandgesetzer frontschaden.

haben den dann einfach zurück gegeben auch wenn der verkäufer sich erst quer gestellt hat und schadensaufwand wollte wegen der anzeige aus autoscout ....🙄

Habe überhaupt gar nichts begriffen.

Nur mal so: Was ist "profesorisch" ?

Hat da ein Proffesooorrr seine Hand im Spiel?

Was ist "schadensaufwand" wegen der "anzeige" ?

Da egeben sich ja ganz neue Erkenntnisse.

Sollte ich jemand anzeigen bekomme ich Schadensaufwand. Hääää?

KANN ICH JETZT ALLE ANZEIGEN , BEKOMME ICH DANN EINEN SCHADEN FÜR DEN AUFWAND

Grüße

Ok es ist nicht leicht zu lesen, aber stell dich doch net blöd.

Der Verkäufer wollte eine Ausgleichszahlung haben, da er für die Anzeige in Autoscout Geld bezahlt hat.

und das wollte er wieder haben ...

Zitat:

Original geschrieben von MartinK11



Zitat:

Original geschrieben von von Arthur


Habe überhaupt gar nichts begriffen.

Nur mal so: Was ist "profesorisch" ?

Hat da ein Proffesooorrr seine Hand im Spiel?

Was ist "schadensaufwand" wegen der "anzeige" ?

Da egeben sich ja ganz neue Erkenntnisse.

Sollte ich jemand anzeigen bekomme ich Schadensaufwand. Hääää?

KANN ICH JETZT ALLE ANZEIGEN , BEKOMME ICH DANN EINEN SCHADEN FÜR DEN AUFWAND

Grüße

Ok es ist nicht leicht zu lesen, aber stell dich doch net blöd.
Der Verkäufer wollte eine Ausgleichszahlung haben, da er für die Anzeige in Autoscout Geld bezahlt hat.
und das wollte er wieder haben ...

Noch wilder

Zitat:

Original geschrieben von MartinK11


Der Verkäufer wollte eine Ausgleichszahlung haben, da er für die Anzeige in Autoscout Geld bezahlt hat.
und das wollte er wieder haben ...

der ist ja total bekloppt.......betrügen zum einen und noch abzocken.....ganz unverfroren der Typ.

Zitat:

Original geschrieben von von Arthur


KANN ICH JETZT ALLE ANZEIGEN , BEKOMME ICH DANN EINEN SCHADEN FÜR DEN AUFWAND

Grüße

Wer den Schaden hat spottet jeder Beschreibung😁

Meine Meinung ist, dass wenn man schon im Kaufvertrag Blechschaden liest, man auch lieber mal nachfragen sollte und sich nicht nur "sich nichts dabei denken" sollte.
Du hast das ja unterschrieben, und damit das anerkannt dass du von einem Blechschaden weißt.
3000 Euro Schaden kratzt für mich sicher nicht an einem Totalschaden, selbst nicht bei einem Mazda2.
Ärgerlich ist die ganze Sache sicherlich trotzdem, deswegen mal mit dem Verkäufer einfach reden was er dazu sagt.
Das nächste mal sollte man lieber nachhaken anstatt sich einfach nichts denken...das hilft 😉

Btw: Wo liegt denn das Problem wenn das Fahrzeug fachmännisch repariert wurde?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von mirek76


Im Kaufvertrag schrieb der Händler jedoch BLECHSCHADEN(KEIN RAHMENSCHADEN).

Wenn das so im Vertrag steht, liegt ein Sachmangel vor, der zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Zitat:

Original geschrieben von mirek76


guten Abend alle miteinander....
folgendes Problem bedrückt uns.Meine Frau und ich kauften am Samstag einen gebrauchten M2 ez 10.2003 mit 17000km für 6200,-.Der Händler (kein Mazdahändler) wies uns freundlicherweise darauf hin daß der Kotflügel vorne links NACHLACKIERT wurde.Bei der Probefahrt stellten wir fest daß der Wagen sehr gut lief,nix auffälliges.Trotzdem fuhren wir kurz beim TÜV vorbei.Alles in ordnung,nix auffälliges sagten die da.Also,etwas gehandelt u gekauft...
Im Kaufvertrag schrieb der Händler jedoch BLECHSCHADEN(KEIN RAHMENSCHADEN).
Wir dachten uns da nix bei.

Zum Spaß nur googlete ich nach dem Vorbesitzer,war sehr schwierig und mit auch viel Glück fand ich Ihn.Er bestätigte mir nun,(mein Puls war zu diesem Zeitpunkt auf über 200)daß seine Frau einen Unfall damit hatte.Ihr wurde die Vorfahrt genommen dh. Kotflügel links , Stoßstange ,Achse.Das Rad stand wohl sehr schief.
Das Gutachten bescheinigt einen Schaden von über 3000,- aber reparierbar.....

Was nun?????????Pech gehabt?????Wir fühlen uns verarscht denn ganz sicher wußte der Händler davon...Im Vertrag steht Blechschaden.Mündlich sagte er daß nur nachlackiert wurde.

Da sucht man 4 Monate nach nem gebrauchten fährt zum TÜV vergewissert sich nach der Pannenstatistik und nun das....

Leute.....immer den Vorbesitzer auswändig machen

können wir etwas unternehmen außer Ihm am liebsten den Hals umdrehen???
Haben wir rechtlich irgendeine Chance???

Hat jemand ähnliches erlebt???

Da meine Frau damit verreist ist wird erst nächste Woche was unternohmen.Den Händler kontaktiere ich erstmal nicht,,,oder????

helft mir

danke schön

Hi,

ich weiß ja nicht, worauf es Dir beim Kauf eines gebrauchten so ankommt, aber ich denke mal, dass Du kein schlechtes Geschäft gemacht hast.

Viele Autokäufer haben Angst vor einem reparierten Blechschaden mit Lackierung, weil sie fürchten, dass später Rost entstehen kann. Daher muß das im Kaufvertrag vermerkt sein.

Reparaturen am Fahrwerk mit Austausch der defekten Teile und Ersatz durch Originalteile hingegen sind o.k.

Freue Dich doch über Dein Auto!

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