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Betriebstransporter

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 14:15

Hallo ich bin neu hier hoffe ich stelle meine Frage im Richtigen Thema.

Ich habe ein Problem ich habe ein Betriebstransporter einen Mercedes Sprinter. Jetzt zu meiner Frage in der Zulassung steht das der Transporter als LKW zugelassen ist und nur für 2 Personen.

Wir sind manchmal bis zu 5Personen in dem Transporter, auch wenn man unseren Chef da drauf anspricht bekommt man keine richtige Antwort. Ich habe angst das bei einem Unfall die Versicherung nicht bezahlt und dem Fahrzeug Führer das auf die Füße fällt.

11 Antworten

Sind denn fünf Sitze und die entsprechenden Gurte vorhanden?

Man darf nur so viel Personen in ein Fahrzeug mitnehmen, wofür im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die Anzahl eingegeben ist.

Wenn also der Chef das Fahrzeug zweckentfremdet als Personenfahrzeug nutzt ist dieses auch ein Steuerbetrug.

Als Fahrer wird man leider zusammen mit dem Halter bestraft und der Halter versucht sich meist herauszureden.

Ich hoffe, das ich Dein Anliegen hiermit beantworten konnte.

MfG. Kuts

Schriftlich dem Geschäftsführer Inhaber das Problem beschreiben mit der Aufforderung zur Ablage in der Personalakte. Auch hineinschreiben, dass der Fz Lenker mit bestraft wird und eine Mitnahme von mehr Personen nicht mehr möglich ist. Kollegen mit unterschreiben lassen.

Dann abwarten. Notfalls mal selbst auf die Polizei gehen und mit den Jungs sprechen. Denen fällt dann schon was ein. Gespräch mit dem Chef z.b. Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.

Zitat:

@Clock1971 schrieb am 22. Februar 2016 um 15:15:04 Uhr:

... in der Zulassung steht das der Transporter als LKW zugelassen ist und nur für 2 Personen. ...

... und genau so ist es damit dann halt auch.

Das Hauptproblem dürfte nach meiner Meinung als Nichtjurist (!) tatsächlich schon der alleinge Umbau auf mehr als die eingetragene Anzahl an Sitzplätzen sein. Für die (i.d.R. preiswertere) LKW-Zulassung musste die Anzahl der Sitze auf 2 reduziert werden. Der nachträgliche Wiedereinbau und Nutzung der 3 zusätzlichen Sitzplätze stellt somit vermutlich schon mal den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar.

Anm.: für die LKW-Zulassung mussten, sofern sich da nichts geändert hat, mehr als 50% des Innenraumes Ladefläche sein.

Ich könnte mir denken, dass (nur) der Halter schon im Fall einer Verkehrskontrolle anschliessend grössere Probleme mit dem Hauptzollamt (Kfz-Steuer) bekommt.

Da durch den Einbau der Sitze die in der ursprünglichen Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart (LKW auf PKW) ohne entsprechende Änderung in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II geändert wird, könnte dies sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.


Zitat:

StVZo §19 (2)

Die Betriebserlaubnis

des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das wäre dann für Halter und Fahrer bitter.

Dazu kommen ggf. noch mit Sicherheit versicherungsrechtliche Probleme im Fall eines Unfalls.

Ich würde das von daher (zumindest ohne professionelle juristische Einschätzung) weder als Halter, noch als Fahrer riskieren.

Wie erwähnt: meine persönliche Meinung zu dem Fall.

Jetzt muss ich meinen vorhergehenden Beitrag ergänzen:

1.) die von mir erwähnte steuerrechtliche Problematik ergibt sich natürlich nur dann, wenn nicht nur die Zulassung des Fahrzeugs, sondern auch die Steuerfestsetzung auf LKW lauten.

2.) an der Problematik mit der Betriebserlaubnis ändert sich dadurch hingegen nichts.

Kann man das im ersten Punkt überhaupt voneinander trennen, wenn (baulich) ein für den Personentransport vorgesehenes Fahrzeug als LKW zugelassen wird?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. Februar 2016 um 20:00:38 Uhr:

Kann man das im ersten Punkt überhaupt voneinander trennen, wenn (baulich) ein für den Personentransport vorgesehenes Fahrzeug als LKW zugelassen wird?

Muss man sogar. ;) Bereits seit geraumer Zeit laufen z.B. die ganzen alten Postgolf zulassungsseitig weiterhin als LKW, werden aber fast ausschliesslich nur noch als PKW besteuert. Da mussten manche Halter sogar für bis zu 5 Jahre rückwirkend entsprechende Steuernachzahlungen leisten.

HIER hatte ich gerade noch eine Seite mit diversen Beispielen und Urteilen dazu offen. Gemeint ist die Liste ganz unten auf der Seite.

Ausserdem war das vom TE beschriebene Fahrzeug bei der aktuellen Zulassung ja vermutlich eben nicht (mehr) für den Personentransport vorgesehen (PKW) sondern zum Transport von Ladung (LKW, reduziert auf 2 Sitzplätze + ggf. sonstige bauliche Änderungsauflagen)

Hat man also den kleinen Steuerbetrügern einen Riegel vorgeschoben, die sich zB. ihre Pick Ups als LKW haben zulassen, weil ja zum Materialtransport benötigt, mit den Dingern aber auch in den Urlaub gefahren sind, um damit vor dem Rest der Welt zu protzen. ;)

 

Trifft das dann eigentlich für Kleintransporter bis 3,5t auch zu?

http://www.offroad-onlineshop.de/.../...nter_FB80er_SchwellerTritt.jpg

http://sprinter-leasing.com/.../MB-Sprinter-Pritsche1.jpg

Das wäre jetzt das, was mir da beim Sprinter, in Bezug auf fünf Sitze, einfällt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. Februar 2016 um 20:20:56 Uhr:

Hat man also den kleinen Steuerbetrügern einen Riegel vorgeschoben, die sich zB. ihre Pick Ups als LKW haben zulassen, weil ja zum Materialtransport benötigt, mit den Dingern aber auch in den Urlaub gefahren sind, um damit vor dem Rest der Welt zu protzen. ;)

Das war wohl tatsächlich der Grund ... auch, weil diese "Pseudo-LKW"-Zulassungen immer mehr zunahmen ...

Zitat:

Trifft das dann eigentlich für Kleintransporter bis 3,5t auch zu?

http://www.offroad-onlineshop.de/.../...nter_FB80er_SchwellerTritt.jpg

http://sprinter-leasing.com/.../MB-Sprinter-Pritsche1.jpg

Das wäre jetzt das, was mir da beim Sprinter, in Bezug auf fünf Sitze, einfällt.

Definitiv: JA

Die steuerrechtliche Zuordung als LKW wurde u.a. eben auch schon MB 210ern mit nur 2 Sitzen und Trennwand verweigert ... und das hatte vor Gericht auch Bestand.

am 22. Februar 2016 um 21:29

HI Clock1971 ,

Wir sind manchmal bis zu 5Personen in dem Transporter, davon sind 3 Schwartz

und solln extra verpackt werden oder in Kaefigen ? ' Notsitze erforderlich mit

Gurten , aber unterlasst Dieses lieber -ist sicherer ;-)

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 10:10

Hi Mini Bus und Kasten van,

der Transporter hat genügend Sitze und auch Gurte also braucht keiner auf Notsitze oder Käfige gesteckt werden.

Ich Danke euch für die Antworten und ich werde jetzt mal mit meinem Chef sprechen müssen.

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