ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun

Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 19:26

Hallo zusammen

Bekomme vom Arbeitgeber seit über 15 Jahren alle 3 jahre einen neuen Firmenwagen den ich auch privat nutzen darf.

Die Versteuerung wird nach der 1%/0,03% Regelung durchgeführt.

Da ich eine einfache Strecke von 80 km zur Arbeit habe fällt die 0,03% Regel bei mir stark ins Gewicht.

Früher war das mit der Privatnutzung noch ok, aber ich habe gemerkt dass ich in den letzten Jahren das Firmenfahrzeug eigentlich überhaupt nicht mehr für Privatfahrten nutze, sondern nur noch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zu geschäftlichen Dienstreisen.

Das hängt auch damit zusammen dass ich nur einen A1 als Firmenwagen habe und wenn ich privat mit "Kind und Kegel" unterwegs bin, da dann doch mein grosses Privatfahrzeug nutzen muss.

Wenn ich richtig informiert bin, und der Arbeitgeber Privatfahrten im Vertrag untersagt, dann würde auch die 1% Regel entfallen.

Wie sieht es dann mit der 0,03% Regel aus?

Es gibt dazu ein Urteil von 2011:

UNDESFINANZHOF Urteil vom 6.10.2011, VI R 56/10

Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte - Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs - Anscheinsbeweis

Leitsätze

1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen.

2. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG.

 

Bedeutet das nun dass wenn ich das Firmenfahrzeug ausschließlich für Dienstfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutze, ich weder nach der 1% noch nach der 0,03% Regel versteuern muss?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Oder sogar vor der Firma am Straßenrand darin schlafen. :D

Zitat:

@ru86 schrieb am 28. Mai 2019 um 18:14:02 Uhr:

Zitat:

@elk2015 schrieb am 28. Mai 2019 um 11:18:24 Uhr:

Jetzt hab ich's auch kapiert. Danke für die Klarstellung.

Meines Wissens (ich bin selbst Arbeitgeber) ist eine entsprechende Beschränkung der Privatnutzung nicht möglich. Entweder Alles oder Nichts. Abhilfe könnte ein Zweitwohnsitz bringen. Das habe ich auch so geregelt (Erstwohnsitz 100 km, Zweitwohnung 3 km zur Firma). Da die Wohnung nebenbei auch hin und wieder von meinen Kids genutzt wird, rechnet sich das.

Evtl. könnte auch ein Kollege einen "Schlafplatz" in Arbeitsplatznähe zur Verfügung stellen.

Ich glaub, das Thema hatten wir schon und man muss wirklich vom Zweitwohnsitz in die Arbeit fahren, sonst ist es Steuerhinterziehung.

Ja richtig. Man müsste dann mal spitz rechnen: Familienheimfahrten (das können auch mehrere die Woche sein) und Kilometerpauschale plus Miete vs. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Steuerersparnis für kürzeren Fahrweg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Besteuerung Firmenwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - aber ohne Privatnutzun