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bester kaufvertrag von privat

also es gibt ja bei mobile und beim adac kaufverträge. die sind ja ganz gut.
welchen kauvertrag soll ich nehmen, wenn ich mich absichern will und einen unfallwagen verkaufe?
oder was muss ich unbedingt reinschreiben, damit der kaeufer nicht später ankommt und sein geld wiederhaben möchte oder das auto zurückgeben möchte?

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von torgo



Zitat:

Original geschrieben von REDFOX0815


Habe da auch noch einen gefunden........

Kaufvertrag! 😁

warum einfach , wenn´s auch umständlich geht....oder?
da muss er doch die hälfte streichen. das netz ist voll von solchen kaufverträgen.
aber was der TE rausgesucht hat, ist doch für seine zwecke am einfachsten, und am sinnvollsten.

lg torsten

Auf jeden Fall vollständig bezüglich Ausschluss der Sachmängelhaftung, Ausschluss der Schadensersatzansprüche und Aufzählung von eventuellen Vorschäden, Ausstattung und Zustand.

Gerade vollständige Angaben zum Zustand des FZ vermeiden späteren Ärger.

Mir wäre da lieber "... die hälfte streichen ..."

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Hi, verkaufe meinen alten Golf und hab das hier gefunden

http://www.markt.de/.../inhalt.htm?...

sry, besser kann ich´s nicht

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Hallo Leute
Ich habe einen Peugeot Speedfight 2 und möchte diesen nun verkaufen, da ich mir ein Auto gekauft habe. Der Roller ist Baujahr 2002 und gut in schuss. Jetzt habe ich einen Kaufvertrag gemacht, selbstgeschrieben. Ich wollte eigentlich nur wissen ob ich hiermit auf der richtigen Seite bin:
Kaufvertrag über einen gebrauchten Roller

Verkäufer: Käufer:
Vorname: Vorname:
Name: Name:
Straße: Straße:
PLZ/Ort: PLZ/Orte:
Telefon: Telefon:

Beschreibung des Kraftfahrzeugs
Hersteller: ____________________ Typ: ____________________
Erstzulassung: ____________________ Fahrgest.-Nr.: ____________________
KM-Stand: ____________________

Kaufpreis
Kaufpreis: ____________________ in Worten: ____________________
Der Roller wird in dem Zustand wie besichtigt, und vom Käufer überprüft, Gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeder Gewährleistung von Privat zu Privat verkauft .Eine Rückgabe ist ausgeschlossen.

Der Käufer bestätigt den Empfang des Rollers mit ____ Schlüsseln:
____________________ ____________________
Unterschrift Verkäufer Ort/Datum

____________________ ____________________
Unterschrift Käufer Ort/Datum

Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises:
____________________ ____________________
Unterschrift Verkäufer Ort/Datum

____________________ ____________________
Unterschrift Käufer Ort/Datum

Ist jetzt zwar ungeordnet, aber ich hatte keine lust nochmal alles zu ändern 😉
Danke schonmal
Matthias

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller verkaufen (Kaufvertrag)' überführt.]

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von peugeot-fahrer


bei mobile kannst du dir einfach einen ausdrucken 😉

Oder beim ADAC....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller verkaufen (Kaufvertrag)' überführt.]

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Immer diese selbstgefertigten Kaufverträge.......wie wäre es , wenn du die Forensuche benutzt?

Kaufvertrag!

Da gibt es so viele , da wirste wohl nen gescheiten Kaufvertrag finden , der dich auf die sichere Seite bringt!😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller verkaufen (Kaufvertrag)' überführt.]

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist dieser Kaufvertrag zulässig?' überführt.]

Hallo Zusammen,

kann jemand einen guten KFZ Kaufvertrag empfehlen ?
Hat sich da bei den Verträgen von ADAC oder Mobile was getan oder kann man diese bedenkenlos verwenden ?

Viele Grüße

Kannst Du bedenkenlos verwenden, da diese auch ständig an die Rechtslage angepasst werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Mai 2019 um 17:06:59 Uhr:


Kannst Du bedenkenlos verwenden, da diese auch ständig an die Rechtslage angepasst werden.

habe da ma was im Internet gelesen, dass es bei den Musterverträgen irgendwelche AGB Schwierigkeit kommen kann da die Sätze zur Sachmängelhaftung bereist vorformuliert sind.

z.B.

Der Gewährleistungsausschluss ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Der vollständige Gewährleistungsausschluss ist für neue Sachen gemäß §§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB respektive § 309 Nr. 8 Lit. b BGB ebenfalls unwirksam, wenn er eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Regelungen, die den Vertragsinhalt gestalten sollten und für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind. Die meisten Artikelbeschreibungen bei eBay sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, sofern der Verkäufer sie noch bei weiteren Angeboten verwendet hat.

Das macht mich irgendwie unsicher diese bereits fertige Musterverträge zu verwenden. Aber we soll man das anders den Schreiben ?

AGB sind vorformulierte Klauseln, die ein Verkäufer mehrfach für seine Verkäufe verwendet, und nicht Klauseln, die von unzähligen Verkäufern für ihre jeweils einzigen oder selten wiederkehrenden Geschäfte eingesetzt werden.

Da du offenbar keinen Kfz-Handel betreibst (sonst würde ich unterstellen, dass du hier nicht solche Fragen stellen würdest), brauchst du dir keine Sorgen machen. Für deinen einzelnen Verkaufsfall sind die ADAC-Verträge keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im Sinne des BGB.

Du kannst mit ihnen wirksam Deine Gewähr ausschließen oder beschränken (was ich meiner Glaubwürdigkeit willen immer tun würde).

Artikelbeschreibungen sind immer etwas anderes als Geschäftsbedingungen, auch bei mehrfacher Verwendung und auch bei ebay.

Hallo Nomon,

danke für die Infos.

Mich hat dieser Beitrag von der Homepage Bußgeldkatalog sehr verunsichert :

Das kommt darauf an, wie der jeweilige Vertrag gestaltet wurde. Maßgeblich ist hier ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27. Mai 2011 (Aktenzeichen 6 U 14/11). In diesem Fall hatte ein privater Verkäufer ein Vertragsformular, welches er im Internet heruntergeladen hatte, verwendet.

Dieses wies einen unwirksam formulierten Gewährleistungs- und Haftungsausschluss auf. Das Gericht entschied, dass das benutzte Formular wie Allgemeine Geschäftsbedingungen dem BGB entsprechen müssten, da viele Verkäufer darauf zugreifen könnten.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Zu meinen Fall : Verkaufe das eine Auto Privat. (letztes Auto verkauft 2017 somit nicht regelmäßig)

Möchte zu meiner Sicherheit im Kaufvertrag einen "gültigen Haftungs- sowie Gewährleistungsausschluss enthalten"

Dann ist noch z.B. im ADAC Vertrag der Punkt "folgende Beschädigungen oder Unfallschäden Art und Umfang"

Was fällt unter Beschädigungen rein ?
Das Auto hat z.B. einige nicht vermeidbaren Steinschläge im Lack.
Diese sind dem Käufer bereits bekannt.

Soll ich diese hier Aufführen unter Beschädigungen ?

Ansonsten ist das Auto im sehr guten Zustand. 1 Jahr und nur etwas über 7 tkm gelaufen. Keine Probleme bekannt und bereits vom Käufer auch gefahren und ausgelesen worden. Alles gut. Garantie von Hersteller + Anschlussgarantie vom Hersteller bis 2023 vorhanden.

Jetzt lass dich nicht von irgendwelchen Homepages verunsichern. Nimm den ADAC-Vertrag und fülle ihn ordentlich aus. Fertig. Wenn du dich besser fühlst, trage die kleinen Schäden ein. Wenn der Käufer sie schon kennt, ist das sowieso kein Problem.

Grüße vom Ostelch

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