Besoffen Auto gefahren, Alkotest verweigern und den Bullen auch noch attackieren

genau das hat vor zwei Tagen mein Kumpel gemacht, als er bei mir zu Besuch war. Er wurde festgenommen und hat auch noch die Beamten bedroht und beschimpft bevor sie ihn in die Ausnüchterungszelle gesperrt haben. Weiss jemand von euch was ihm da jetzt blüht?

Beste Antwort im Thema

Nunja, hoffentlich ein paar führerscheinfreie Jahre und noch kräftig einen obendrauf wegen (versuchter?) Körperverletzung auf den Polizeibeamten.

Und denk dran: im Gegensatz zur Familie kann man sich Freunde aussuchen. Solchen Asis würde ich die Freundschaft schnellstens kündigen.

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Ich denke, einige Antworten mit realistischen Folgen für den Freund wurden genannt.

Warum muss man aber die Polizisten als "Bullen" im Titel bezeichnen? Das ist eine Provokation und deutet darauf hin, dass nicht wirklich Respekt vorhanden ist.

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 20. August 2015 um 11:55:08 Uhr:


Ist ein Faustschlag auf die Brust versuchte Körperverletzung oder der Tatbestand damit erfüllt?

Das ist auf jeden Fall schon mal Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten falls er sich nicht nachweisbar aufgrund eines drohenden Sturzes nur beim Polizisten abstützen wollte, ansonsten kommt es auf die Intensität des Schlages an, ob es vor Gericht als versuchte Körperverletzung gewertet wird. Mögliche Höchststrafe liegt für Widerstand bei 3 Jahren. Nicht schön.

Gruß,
Frank

Anwalt nehmen. Allies and ere list tee satz lessen.
Rudiger

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 20. August 2015 um 12:03:42 Uhr:


Ich habe nie den Alktest verweigert und auch keine Beamten attackiert. Den Lappen habe ich leider auch nicht mehr und es ist mir mitlerweile auch zu mühsam und teuer geworden ihn wieder zu erstehen. Aber das hat nichts mit meinem Kumpel zu tun. Der hat jetzt gewaltige Probleme an der Backe.

Ja da sind Deinem Kumpel wohl nacheinander mehrere Sicherungen durchgeknallt.

-besoffen ins Auto gestiegen und gefahren

-Alkoholtest verweigert, ok ist nicht schlimm, aber Kooperation wäre besser

-Widerstand mit Körperverletzung gegen Beamte

-vermutlich noch die Beamten massiv beleidigt

Da muss er jetzt durch und verbunden mit ehrlicher Reue wird es die Strafe ein wenig senken.

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na, da hat ja wieder jemand alle richtigen Knöpfe gedrückt. Das Forum schäumt. Alle alten Klischees kommen wieder ("Beamtenbeleidigung" ha, ha). Angesichts des bemerkenswerten Mangels an Fakten rufe ich mal "Trollalarm". Eine inhaltliche Diskussion kann jedenfalls ohne Kenntnis weiterer Tatsachen (Alkoholpegel) noch gar nicht geführt werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. August 2015 um 12:25:58 Uhr:


na, da hat ja wieder jemand alle richtigen Knöpfe gedrückt. Das Forum schäumt. Alle alten Klischees kommen wieder ("Beamtenbeleidigung" ha, ha). Angesichts des bemerkenswerten Mangels an Fakten rufe ich mal "Trollalarm". Eine inhaltliche Diskussion kann jedenfalls ohne Kenntnis weiterer Tatsachen (Alkoholpegel) noch gar nicht geführt werden.

Was soll der Quatsch ?

Der TE schreibt es doch selber:

Zitat:

und hat auch noch die Beamten bedroht und beschimpft bevor sie ihn in die Ausnüchterungszelle gesperrt haben

es gibt überhaupt keine "Beamtenbeleidigung". Es gibt nur Beleidigung, Widerstand und Körperverletzung. Aber so lange wir nichts zum Ausmaß wissen, ist auch da jede Spekulation müßig.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. August 2015 um 12:25:58 Uhr:


na, da hat ja wieder jemand alle richtigen Knöpfe gedrückt. Das Forum schäumt. Alle alten Klischees kommen wieder ("Beamtenbeleidigung" ha, ha). Angesichts des bemerkenswerten Mangels an Fakten rufe ich mal "Trollalarm". Eine inhaltliche Diskussion kann jedenfalls ohne Kenntnis weiterer Tatsachen (Alkoholpegel) noch gar nicht geführt werden.

Bisher ging es doch noch. Eckpunkte wurden genannt und mögliche Konsequenzen aufgezeigt. Wenn jetzt allerdings das seitenlange Feilschen und Streiten um unbekannte Detail losgeht, dann muss ich dir Recht geben, aber erst dann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. August 2015 um 12:35:56 Uhr:


es gibt überhaupt keine "Beamtenbeleidigung". Es gibt nur Beleidigung, Widerstand und Körperverletzung.

Und jetzt fängst du selber noch mit Haarspaltereien an. Danke, es wusste bestimmt niemand, was mit Beamtenbeleidigung gemeint war.

Zitat:

@SchrauberHansi schrieb am 20. August 2015 um 11:55:08 Uhr:


Ist ein Faustschlag auf die Brust versuchte Körperverletzung oder der Tatbestand damit erfüllt?

kommt drauf an, jedenfalls untermauert das den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Suffkopp gehört jedenfalls für einige Zeit aus dem Verkehr gezogen.

Wow, das klingt echt nach einer saftigen Strafe... Hoffe sowas passiert ihm nicht nochmal und er lernt daraus, alles Gute!

wenn der Faustschlag zumindest eine Hautrötung bei dem Geschlagenen zur Folge hatte, dann wird das wohl bei der Strafzumessung ein wenig mehr an Strafe ergeben. Fehlt eine solche körperliche Wirkung, dann ist die Handung "Faustschlag" als Solche im Tatbestand der Widerstandshandlung enthalten. Wenn die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt zu seinen Gunsten einen Wert oberhalb von 2,1 °/oo ergibt, könnte er unter gewissen Umständen schuldunfähig gewesen sein, was Körperverletzung, Beleidigung (Nötigung) und Widerstand angeht. Dann würde er nur wegen Vollrausch und Fahren unter Alkohol bestraft werden (kommt ungefähr das gleiche Strafmaß raus). Der Führerschein dürfte erstmal vorläufig beschlagnahmt worden sein und wird voraussichtlich vom Gericht entzogen werden. Oberhalb von 1,6 °/oo muss er vor Wiedererteilung zur MPU und zuvor einen möglichst begeleiteten Erkenntnisprozess durchlaufen. Kostet viel Zeit und Geld. Ohne Anwalt ist er im Strafverfahren nur ein (blinder) Passagier. Bei einschlägigen Vorstrafen wird eine Strafaussetzung zur Bewährung eher nicht auf dem Fahrplan stehen. Beim Ersttäter aber schon. Ohne psychologische Hilfe ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine eher nicht so wahrscheinliche Sache.

Lieber TE,

ein Moderator hat dir vor nicht allzu langer Zeit bzgl. deiner Themen etwas gesagt. Das gilt immer noch, auch wenn es jetzt der Kumpel ist.
Von dem Threadtitel sprechen wir erst gar nicht.

Closed und Gruß
BMWRider

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