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Besitzer / Zulassungen auf Basis der Fahrgestellnummer nachvollziehbar?

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 20:53

Hallo zusammen,

Man (n), (Frau) stelle sich vor, ich habe eine Fahrgestellnummer eines VW Käfers und möchte nun wissen, ob es dieses Fahrzeug noch gibt, bzw. ob es noch existiert.

Gibt es eine offizielle Möglichkeit dies heraus zu finden, was weiss ich, meinet wegen übers Kraftfahrtbundesamt, Polizei, oder von mir aus sonst wo her.

Na ja, vielleicht hat einer eine Idee.

Grüsse aus dem Süden !

Peter

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Aktuellen Besitzer einer bestimmten Fahrgestellnummer ausfindig machen' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Ja, aber nur als Behörde und nicht als privatperson.

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... und zur Verfolgung privatrechtlicher Ansprüche im Wert von mehr als 500,- €; § 39 Abs.3 StVG ... :rolleyes:

ok, aber in Abs.3 steht "wenn der Empfänger unter Angabe von Fahrzeugdaten oder Personalien des HALTERS ".

Nach meinem Verständnis gilt das also nur für die Daten eines DERZEITIGEN Halters, aber nicht für die Daten FRÜHERER Halter. Zusätzlich wird es noch eingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Ansprüche, Unterhaltsvorschuss und Sozialgesetzbuch.

Also ich nicht nicht überzeugt, daß man die Daten früherer Halter vom KBA widerstandslos bekommt.

Glaub es mir einfach. Mit der FIN bzw. Kennzeichen und Glaubhaftmachung, dass man in Bezug auf dieses Fahrzeug zivilrechtliche Ansprüche verfolgt, bekommt man die Angaben zum vorherigen Halter bzw. dem zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mache ich öfter ...

Ich glaube es Dir, aber die Rechtsgrundlage hätte mich trotzdem interessiert.

u.a. § 39 Abs.3 StVG

Eben nicht, denn dort steht:

"Die ... Halterdaten ... dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ...glaubhaft macht, dass er

1.

die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung

a)

von nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Ansprüchen oder
b)

von gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes, § 33 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder § 94 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übergegangenen Ansprüchen

in Höhe von jeweils mindestens 500 Euro benötigt,,,,"

Also eindeutiug nicht für zivilrechtliche Zwecke.

Die Regelung muß also irgendwo anders aufgeführt sein.

Bei Bundesbehörden allgemein über https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/IFG.pdf

Ich habe die Frage jetzt mal im Oldtimer-Kontext gestellt.

Zitat:

Glaub es mir einfach. Mit der FIN bzw. Kennzeichen und Glaubhaftmachung, dass man in Bezug auf dieses Fahrzeug zivilrechtliche Ansprüche verfolgt, bekommt man die Angaben zum vorherigen Halter bzw. dem zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mache ich öfter ...

Hallo berlin-paul.

Vielleicht kannst du mir zu dem Thema helfen.

Ich habe einen Re-Import aus Polen. Kann ich anhand der FIN herausbekommen, ob dieses Auto jemals in Polen zugelassen war? Habe Probleme, das KFZ in Deutschland zuzulassen!

Warum hast Du Probleme das Fahrzeug in D zuzulassen!

COC, polnische Zulassungsbescheinigung und Eigentumsnachweis, dann bekommst den zugelassen.

Oder ist die Abgasnorm abgelaufen und für eine NZ nicht mehr zulässig?

Was bei einer vorherigen Zulassung in Polen vor Ablauf der EMI Klasse unschädlich wäre.

- gelöscht -

Zitat:

Oder ist die Abgasnorm abgelaufen und für eine NZ nicht mehr zulässig?

Was bei einer vorherigen Zulassung in Polen vor Ablauf der EMI Klasse unschädlich wäre.

Genau da liegt der Hund begraben. Ich kann nicht nachweisen, dass es ein Gebrauchtfahrzeug ist. Abgasnorm 31.12.2020 abgelaufen ??

Warum hast die polnischen ZB nicht?

Hab nur die Karta Pojazdu. Reicht dem Straßenverkehrsamt hier nicht. Und ja, da hab ich sch… gebaut. Versuche da gerade nur irgendwie rauszukommen.

Das rote Buch. Wenn Du das aufschlägst auf der ersten Seite sind doch die Info's zur ersten Zulassung mit samt Kennzeichen.

Wenn da nichts steht ist es ein Neufahrzeug und du benötigst eine Ausnahme vom KBA. Die bekommst Du vom Hersteller,wenn diese beantragt wurde.

Dann muss dir der Verkäufer das besorgen

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