Beschränkung der Roller auf 45 km/h, ab welches Jahr?

Hallo,
ab welchem Jahr wurden die Roller von 50 km/h auf 45 km/h beschränkt?
Ich will mir wieder einen Roller zulegen, am liebsten 2T.
Welchen Roller kann man da empfehlen? Sollte auch luftgekühlt sein.

Und fahren diese Roller immer 50 oder auch mal schneller? Habe keinen Bock auf Stress mit den Cops, wenn ich durch die Stadt fahre, und bei einer Kontrolle raus kommt, das trotz Serienfahrzeug der Roller wesentlich schneller läuft.

Beste Antwort im Thema

Meines wissens nach ab ca 2001 sind die Roller auf 45 km/h beschränkt.
Empfehlen...musst du wissen was dir gefällt. Piaggio zip?

Lg

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Zitat:

Original geschrieben von Magnum UT 1


Und genau da liegt das Problem, du wirst angehalten, die Mühle läuft zu schnell, du sagst alles Original nur der nette Mann mit der Mütze denkt sich, nee die war mir zu schnell und da du ja behauptest, alles Serie, wird das Moped dann auf dem Schlepper aufgeladen und erst mal zur Wache gebracht. Ich weiß es deshalb weil ich 2 Freunde bei der Rennleitung habe und selbst unser Mopped Sherriff der immer sehr schnell alles auseinander genommen hat, lässt heute nur noch aufladen und ab zur Wache. Der Mann von der Dekra läuft sich da schon einen Wolf. Dort sagt der gute Mann dann, ja alles Original, aber durch den Zylinder könnte sie ja zu schnell sein und dann ? Dann gibt es einen Rechtstreit, sagen wir mal du hast Glück und gewinnst, dann hast du aber jede Menge Ärger, Laufereien, und 2 Jahre keine Schwalbe gefahren. Klingt für mich nach 2.Sieger.

Das wiederum hab ich noch nirgends gehört. Außerdem auch noch nicht gesehen. Wo kommst du denn her, dass es so schlimm ist? Wobei ich das einfach nicht glaube.

Grüße

Forster

Ich komme aus Moers, Duisburg und wir haben hier einen sehr speziellen Motorradpolizisten, wo sogar seine Kollegen geteilter Meinung über ihn sind. Hier schraubt kein Polizist mehr was auf oder ab am Roller, die Zeiten sind vorbei. Wenn die Jungs hier an der Schule mal wieder eine Kontrolle durchführen, steht auch immer ein zufälliger Weise ein Abschleppwagen da. Wobei ich aber denke, das die nur die wirklich extremen rausholen. Habe den Roller eines Bekannten auch mal mit dem Hänger abholen dürfen, wobei ich sagen muss, der hat mit mich sogar locker mit meiner 125er stehen lassen. Na ja er hat seinen Autoführerschein halt 2 Jahre später gemacht.

Ein Kumpel von mir fährt eine Vespa V50. Hat er selber umgebaut auf 125. Schön mit Sportauspuff usw. Leicht geändertes Beinschild, geändertre Sitz, schön in Orange.
Wurde von den Cops angehalten.... Und mein Kumpel hatte schon sich gedanklich verabschiedet von seiner Vespa.
Und die schauten und schauten, klopften meinem Kumpel auf die Schulter und meinten: RESPEKT, toller Umbau, sind eingestiegen und fuhren weiter.......

Zitat:

Original geschrieben von Forster007


Kennst du den Einigungsvertrag?

ja... 😉

...kennst du den inhalt des selbigen?! 😰
wenn ja, dann zeig mir bitte, WO dort steht, das ein fahrzeug das mit 60kmh eingetragen ist, nach abzug der toleranzen schneller 60 fahren darf!

und wenn die karre im originalzustand 'unverbastelt' schneller läuft, ist es sache des fahrers dafür zu sorgen, dass das fahrzeug technisch nicht schneller als zulässig fährt - da ändert auch der status oldtimer nichts drann!

Zitat:

Wobei ich das einfach nicht glaube.

nur weil du etwas nicht glaubst, heißt das nicht, dass das automatisch irgendein hirngespinnst ist!

roller die 'zu' schnell laufen, obwohl auf den ersten blick alles original ist auf den schlepper zu laden und dem gutachter vorzuführen ist gängige praxis!

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Forster007


Kennst du den Einigungsvertrag?
ja... 😉

...kennst du den inhalt des selbigen?! 😰
wenn ja, dann zeig mir bitte, WO dort steht, das ein fahrzeug das mit 60kmh eingetragen ist, nach abzug der toleranzen schneller 60 fahren darf!

und wenn die karre im originalzustand 'unverbastelt' schneller läuft, ist es sache des fahrers dafür zu sorgen, dass das fahrzeug technisch nicht schneller als zulässig fährt - da ändert auch der status oldtimer nichts drann!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Wobei ich das einfach nicht glaube.

nur weil du etwas nicht glaubst, heißt das nicht, dass das automatisch irgendein hirngespinnst ist!

roller die 'zu' schnell laufen, obwohl auf den ersten blick alles original ist auf den schlepper zu laden und dem gutachter vorzuführen ist gängige praxis!

Dann lese Bitte meinen vorletzten Beitrag noch einmal. Eine simson fährt mit allen Abzügen nicht schneller, dass es verboten ist. Und sie wird mit der Zeit auch nicht schneller, sondern langsamer, wenn überhaupt. Fange aber am besten mal an alles zu lesen und nicht nur auf ein einzelnes Wort zu antworten. 

Grüße 

Forster 

Hi,
ich ha da auch mal eine Frage dazu,
mein Sohn hat den PKW (B)Führerschein im letzten jahr gemacht,
er hat nur 10min zur Arbeit ich hab ihn jetzt einen Roller gekauft ,Bj 1996 ccm eingetragen 50KMH,da sagte er er dürfe nur 45kmh fahren !
ich hab mal bei der Polizei angerufen die sagte mit 50kmh darf er nicht fahren nur 45kmh 🙄

es steht aber geschrieben :
zur Klasse B Gehört:

8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm

ich bin mir da echt unsicher was sagt ihr ?

Lg

Zitat:

Original geschrieben von METAL-MAX


Hi,
ich ha da auch mal eine Frage dazu,
mein Sohn hat den PKW (B)Führerschein im letzten jahr gemacht,
er hat nur 10min zur Arbeit ich hab ihn jetzt einen Roller gekauft ,Bj 1996 ccm eingetragen 50KMH,da sagte er er dürfe nur 45kmh fahren !
ich hab mal bei der Polizei angerufen die sagte mit 50kmh darf er nicht fahren nur 45kmh 🙄

es steht aber geschrieben :
zur Klasse B Gehört:

8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) zweirädrige Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm

ich bin mir da echt unsicher was sagt ihr ?

Lg

Wann ist der Roller das erste mal zugelassen worden? Darauf kommt es an. Ist er ein neuer Roller, dann darf er nur 45km/h fahren. Außerdem kommt es drauf an, wenn es ein alter Roller ist, wo er das erste mal zugelassen wurde. Ist er das erste mal in der DDR zugelassen (DDR-Produkt), dann dürfte er 60 fahren.

Ansonsten ist der Stichtag der 31.12.2001.

Ist dein Fahrzeug also das erste mal im Jahr 2005 zugelassen worden, dann gilt die 45km/h regel

Grüße

Forster

hi,er ist in Deutschland zugelassen worten 1996

Zitat:

Original geschrieben von METAL-MAX


hi,er ist in Deutschland zugelassen worten 1996

Dann darf er 50 fahren. Sofern nichts verändert wurde, bzw. er im originallen Zustand ist.

Grüße

Forster

ok danke

die wo mal wieder keine ahnung haben sind grün 😁

der roller fährt gute 65kmh im orginal zustand aus erster hand und verbraucht dabei 5l auf 100km 🙁 dazu mach ich aber noch ne antere frage auf dan .

lg

Gibt aktuell eine online petition für pro 59km/h

https://www.openpetition.de/.../...traeder-bis-50ccm-von-45-auf-59km-h

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