Benzinkosten durch Leihwagen?

Ich habe mal eine theoretische Frage:

Ich habe einen Golf 2 mit Fflüssiggas. Mit dem Auto fahre ich täglich knapp 200km zur Arbeit und wieder zurück. Was wäre nun bei einem Unfall?
Ich habe Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, klar. Aber was ist, wenn ich nur einen Benziner bekommen würde? Schließlich habe ich lediglich Anspruch auf die kleinste Mietwagenkategorie und dort sind Diesel eher selten.
Oder auch bei Diesel, selbst da wären die Kosten höher gegenüber Flüssiggas. Würde dieser "Schaden" ebenfalls ersetzt?

Besten Dank 🙂

Beste Antwort im Thema

Weil es nicht Aufgabe des Schadensersatzes ist, jeden erdenklichen Nachteil in Geld aufzuwiegen. Der Geschädigte nach einem Unfall soll möglichst wenig Einbuße an Mobilität erleiden. Darum gibt es den Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug.

Dass ihn der Mietwagen aber auch Geld kostet, gehört zum  allgemeinen Lebensrisiko und ist hinzunehmen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.

Das gilt aber auch für alle anderen Bereiche möglichen Schadensersatzes. Auch wenn keine Versicherung und kein Auto im Spiel ist.

Es wird immer Nachteile geben, die einem ein anderer zufügt und für die man kein Geld bekommt.

Auch wenn das hierzulande auf immer mehr Unverständnis stößt, weil es ja immer irgendjemanden geben muss, der zahlt, weil er verantwortlich ist.

Ich sag mal nur: Schlaglöcher im Frühjahr, Bahnverspätung wegen Personenschaden, Quallen am Strand, Mauersegler am Nachbarhaus, zu wenig Regen, zu viel Regen usw. usw.

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Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


edit

und was ist mit der Steuer und Versicherung in der Zeit wo das Auto in der Werkstatt ist????🙄

.....da bin ich auf die Antwort gespannt 😕!

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix



und was ist mit der Steuer und Versicherung in der Zeit wo das Auto in der Werkstatt ist????🙄

Also ich melde mein Auto üblicherweise nicht ab, wenn es in der Werkstatt steht 🙄 . Also dort spare ich wohl eher nicht.

Also die Antwort auf meine Frage ist dann wohl gegeben, auch wenn sie mir im Schadenfalls ein ziemlich großes Loch in die Haushaltskasse reißen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


edit

und was ist mit der Steuer und Versicherung in der Zeit wo das Auto in der Werkstatt ist????🙄

.....da bin ich auf die Antwort gespannt 😕!

wobei das an und wieder abmelden mehr Kosten verursacht, als bei Steuer und Versicherung eingespart wird. 🙄 Ob das die Versicherung auch zahlt?😕😎

Fazit: Immer gut auf den Gegenverkehr achten beim Fahren, dann stehen die Chancen gut keinen Leihwagen zu brauchen.😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


wobei das an und wieder abmelden mehr Kosten verursacht, als bei Steuer und Versicherung eingespart wird.

kommt aufs fahrzeug drauf an... 😛

bi nem lkw, kann sich das je nach reparaturzeit rechnen....

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Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


...

Das diese Frage berichtigt ist steht außer Zweifel, nur ob er den ihm entstandenen Schaden ersetzt bekommt weil es zur allgemeinen Lebenssituation gehören kann, ist eine andere Sache. Hafi hat es bereits gut umschrieben.

die berechtigung der frage sehe ich nicht.
es geht im falle des falles darum, den geschädigten mobil zu halten.
da nicht davon auszugehen ist das man mit einem werkstattersatzwagen zig tausend kilometer fährt....sprechen wir, ganz ehrlich, von erbsenzählerei.

Das ist nicht richtig! Es geht darum den Geschädigten so zu stellen als sei der Schaden nicht eingetreten und deswegen ist die Frage des TE vollumfänglich berechtigt.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


edit

und was ist mit der Steuer und Versicherung in der Zeit wo das Auto in der Werkstatt ist????🙄

.....da bin ich auf die Antwort gespannt 😕!

Das würde ich mit dem Stichwort "frusterierte Aufwendungen" beantworten.

Unter diesem Sammelbgriff versteht man die laufenden Kosten, die einem Geschädigten entstehen, für etwas, das er aufgrund des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann.

In der Regel geht es dabei um Personenschäden. Beispiel: Reitbeteiligung, die wegen eines gebrochenen Beins nicht genutzt werden kann oder das Fitness Studio, das wegen der Verletzung nicht besucht werdn kann aber beides dennoch bezahlt werden muss.

Beides ist vom Schädiger nicht zu erstatten, denn dem Geschädigten ist -rein materiell- kein Schaden entstanden: Er hat für das Pferd oder das Studio bezahlt und das Pferd oder Studio standen für ihn bereit.

Seine reine Vermögenslage hat daher keinen Nachteil zu verzeichnen.
Anders wäre es, wenn das Pferd sich das Bein gebrochen hätte...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Das ist nicht richtig! Es geht darum den Geschädigten so zu stellen als sei der Schaden nicht eingetreten und deswegen ist die Frage des TE vollumfänglich berechtigt.

Nein, das stimmt so nicht. Die bereits genannten ersparten Eigenaufwendungen würden dann sehr wohl gegengerechnet, um die rein monetäre Gleichstellung zu errechnen.

Es gibt aber bereits einschlägige Urteile, nach denen der Abzug von ersparten Eigenkosten durch eine Versicherung unzulässig ist. Ebenso unzulässig ist dann auch das Gegenteil.

Ich wiederhole mich: Und das ist auch gut so. Denn ansonsten hätten wir bei jedem Unfallersatzwagen unsägliche Herumrechnereien.

Neckarwelle,

Du hast Recht, ich habe meine Ruh... 😉

Schönen Vaddatach allen.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s


Sorry, aber einigee von euch schreiben vielleicht einen Blödsinn. Der TE hat eine berechtigte Frage gestellt und will keine unsinnigen Vergleiche hören.

Er fährt ein Fahrzeug das er auf Autogas hat umrüsten lassen und möchte nun wissen was mit der Differenz bei den Treibstoffkosten ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Er möchte nicht wissen wie es sich mit dem ersparten Vorteilen an seinem Fahrzeug verhält, noch ob andere Versicherte den Leihwagen mit bezahlen.

Schön, aber so ein Forum ist eben kein Wunschkonzert. Da muss man sich auch Sachen anhören die man lieber verdrängen würde.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von heltino


die berechtigung der frage sehe ich nicht.
es geht im falle des falles darum, den geschädigten mobil zu halten.
da nicht davon auszugehen ist das man mit einem werkstattersatzwagen zig tausend kilometer fährt....sprechen wir, ganz ehrlich, von erbsenzählerei.

Das ist nicht richtig! Es geht darum den Geschädigten so zu stellen als sei der Schaden nicht eingetreten und deswegen ist die Frage des TE vollumfänglich berechtigt.

Dann müsste der Geschädigte ja ein neues Auto anstelle einer Reparatur erhalten. Da die Reparatur einen Wertverlust darstellt.😁 Die Versicherung will ich sehen die dies zahlt.🙄😉 Wobei der Mehrwert des Neuwagen müsste dann wieder abgezogen werden. Oh weia, jetzt kommt der Geschädigte wieder mit "Da steh ich ja wieder schlechter da"🙁 und die Beträge würden ins unermässliche steigen.........

Alternativvorschlag.
Mal ne Woche Urlaub machen, in der Zeit den Wagen reparieren lassen. Kein Leihwagen, sonden die Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung auszahlen lassen. Das sind für einen Golf 38 € pro Tag. In der Zwischenzeit den Wagen von Freund/Freundin, Eltern o.ä fahren, oder Fahrrad nehmen.
Ich hatte das mal so mit einem A4 gemacht (50 € pro Tag). Bei 8 Tagen Werkstattaufenthalt waren das schlappe 400 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Mal ne Woche Urlaub machen, in der Zeit den Wagen reparieren lassen. Kein Leihwagen, sonden die Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung auszahlen lassen.

Schlau. Spätestens, wenn die Versicherugn spitzkriegt, dass du für die Zeit der Reparatur ohnehin einen Urlaub geplant hattest, siehst du von denen keinen Euro mehr. Zu Recht, denn dir entsteht ja kein Schaden - ob der Wagen im Parkhaus steht oder in der Werkstatt ist vom Nutzwert her im Grunde egal - letzteres kostet dich noch nichtmal Stellplatzgebühren.

Zitat:

Original geschrieben von self



Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Mal ne Woche Urlaub machen, in der Zeit den Wagen reparieren lassen. Kein Leihwagen, sonden die Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung auszahlen lassen.
Schlau. Spätestens, wenn die Versicherugn spitzkriegt, dass du für die Zeit der Reparatur ohnehin einen Urlaub geplant hattest, siehst du von denen keinen Euro mehr. Zu Recht, denn dir entsteht ja kein Schaden - ob der Wagen im Parkhaus steht oder in der Werkstatt ist vom Nutzwert her im Grunde egal - letzteres kostet dich noch nichtmal Stellplatzgebühren.

Ne das ist aber nun wirklich total falsch. Du hast immer Anspruch auf den Nutzungsausfall. Ausnahme ist hier nur, wenn auf dich zwei Fahrzeuge zugelassen sind und du eines davon üblicherweise irgendwo herumstehen hast. Wenn das andere Fahrzeug beispielsweise deine Frau fährt, geht das auch wieder nicht und du bekommst den Nutzungsaufall gezahlt.

"einen Urlaub" im Sinne von "nach Spanien fliegen und sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen", nicht im Sinne von "Urlaub einreichen und zu Hause bleiben".

Zitat:

Original geschrieben von self


"einen Urlaub" im Sinne von "nach Spanien fliegen und sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen", nicht im Sinne von "Urlaub einreichen und zu Hause bleiben".

Deine Aussage ist und bleibt aber trotzdem falsch.

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