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BENÖTIGE DRINGENDE HILFE!!! Auto nach einer Woche kaputt!

Themenstarteram 29. April 2013 um 16:57

Hallo liebe User,

Ich habe mir vergangen Montag ein Auto gekauft - von Privat zu Privat mit einem vorgefertigten Kaufvertrag. Peugot 307 diesel ! Tüv hat er bis 3/15 also praktisch neu.

Also bin ich davon ausgegangen, dass das auto keine gravierenden Schäden hat.

Nun, nachdem ich 500 km mit dem Auto gefahren bin, ist ein Traggelenk gebrochen und das auto somit unfähig zu fahren. Außerdem vermute ich mal, dass noch mehr kaputt gegangen ist, dadurch dass der Abschlepper so brachialisch mit der Verladung umgegangen ist.

Wäre mir ein Traggelenk auf der Autobahn kaputt gegangen, hätte das schief enden können.

Nun stellt sich die Frage, kann ich den Verkäufer sagen, dass er die kosten übernehmen soll, da das Auto gerade eine Woche alt ist, er evtl fahrlässig gehandelt hat? oder er die Reperaturkosten übernehmen soll ?

Ich bin total am verzweifeln, da ich auch Student bin und nicht unbedingt die Kohle habe, nun auch noch die Reperatur zu bezahlen.

Außerdem fragte ich beim Kauf auch nach, ob er der irgendwelche Mängel hat - und dann haben sie mich auf kleinigkeiten wie beulen aufmerksam gemacht.

Also was mache ich nun ? hat der TÜV vielleicht auch schuld, weil sie das nicht gesehen haben ?

Würde mich wirklich schnell über antworten freuen....

Beste Antwort im Thema

Um es kurz zu machen: Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hat, hast Du Pech gehabt.

Den TÜV bekommt man auch nicht dran; die werden sich auf den Standpunkt stellen dass zum Zeitpunkt der HU kein erkennbarer Schaden vorlag.

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9 Antworten

Um es kurz zu machen: Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hat, hast Du Pech gehabt.

Den TÜV bekommt man auch nicht dran; die werden sich auf den Standpunkt stellen dass zum Zeitpunkt der HU kein erkennbarer Schaden vorlag.

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:14

Weist der Wagen erhebliche Mängel auf, kann der Käufer nach § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten. Sind die Mängel behebbar, bedarf es allerdings einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie des fruchtlosen Verstreichens der Frist. Der Rücktritt vom Vertrag ist aber ausgeschlossen, wenn den Käufer an dem Mangel das alleinige oder zumindest das überwiegende Verschulden trifft oder wenn der Mangel zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Verzug der Annahme liegt in der Regel vor, wenn der Wagen beim Verkäufer für den Käufer bereitgestellt und der Käufer hierüber in Kenntnis gesetzt wurde. Der Rücktritt muss gegenüber dem Verkäufer erklärt werden.

 

Aber ist das nicht Streitpunkt ? Sind die "Musterverträge" nicht ungültig ? Schließlich hätte mir was passieren können ?

am 29. April 2013 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich habe mir vergangen Montag ein Auto gekauft - von Privat zu Privat mit einem vorgefertigten Kaufvertrag.

Ja, das ist die übliche Vorgehensweise.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Peugot 307 diesel !

Tüv hat er bis 3/15 also praktisch neu.

Also bin ich davon ausgegangen, dass das auto keine gravierenden Schäden hat.

Genau davon darfst Du nicht ausgehen. Ob nun frischer TÜV oder nicht.

Ich habe sogar mal ein Auto von einem Händler gekauft, mit frischer HU und TÜV-Gebrauchwagengutachtn, nach dem das Auto unfallfrei war. Das Auto war wegen dieses angeblich nie geschehenen Unfalls verkehrsunsicher (u.A. gebrochene Feder, defektes Radlager, ausgeschlagenes Traggelenk, eiernde Felge, die nicht sofort ersichtlich war) und meine Werkstatt wollte mich dann so nicht mehr fahren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Nun, nachdem ich 500 km mit dem Auto gefahren bin, ist ein Traggelenk gebrochen und das auto somit unfähig zu fahren. Außerdem vermute ich mal, dass noch mehr kaputt gegangen ist, dadurch dass der Abschlepper so brachialisch mit der Verladung umgegangen ist.

Wäre mir ein Traggelenk auf der Autobahn kaputt gegangen, hätte das schief enden können.

Na ja, das könnte sich jetzt schon im Bereich eines wirtschaftlichen Totalschadens bewegen. Inwiefern der Abschlepper da etwas falsch gemacht hat, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Möglicherweise war das, was Du als brachialisch bezeichnest notwendig, um das Auto überhaupt auf den Abschlepper zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Nun stellt sich die Frage, kann ich den Verkäufer sagen, dass er die kosten übernehmen soll, da das Auto gerade eine Woche alt ist, er evtl fahrlässig gehandelt hat? oder er die Reperaturkosten übernehmen soll ?

Das kannst vergessen, denn dazu müßtest Du ihm nachweisen, daß er Dich arglistig getäuscht hat. Das ist nahezu unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Ich bin total am verzweifeln, da ich auch Student bin und nicht unbedingt die Kohle habe, nun auch noch die Reperatur zu bezahlen.

Was soll die Reparatur denn kosten? Wie schon angemerkt: Es kann ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, d.h. so ein Auto in heile für weniger Geld beschaffbar als die Reparatur kosten würde. Dazu müßte man freilich erstmal wissen, wie groß der Schaden ist und welches Baujahr der Peugeot ist, wie viel er runter hat usw.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Außerdem fragte ich beim Kauf auch nach, ob er der irgendwelche Mängel hat - und dann haben sie mich auf kleinigkeiten wie beulen aufmerksam gemacht.

Ja, ein Teil bricht auch eher plötzlich ab. Vielleicht gab es irgendwelche Risse in dem Traggelenk. Aber mal ehrlich: Wäre Dir das aufgefallen, wenn Du ein Auto verkaufst? Du hast doch sicher auch eine Probefahrt gemacht. Wenn es Dir da nicht aufgefallen ist, dann kannst Du auch nicht erwarten, daß es dem Vorbesitzer aufgefallen ist. Aber wie gesagt: Du müßtest ihm genau das nachweisen, wenn Du dem Verkäufer etwas anlasten willst.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Also was mache ich nun ? hat der TÜV vielleicht auch schuld, weil sie das nicht gesehen haben ?

Den TÜV verklagen laß sein. Da hast keine Chance. Das hat mir mein Anwalt in meinem Fall (siehe oben) auch gesagt.

Was Du machen kannst ist entweder den Überrest mit dem Schaden wieder zu verticken oder die Reparatur bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

 

 

Aber ist das nicht Streitpunkt ? Sind die "Musterverträge" nicht ungültig ? Schließlich hätte mir was passieren können ?

Warum sollten die ungültig sein?

Wenn du dem Verkäufer nachweisen könntest, dass er von einem entsprechenden Schaden wusste, könntest du ihn haftbar machen. Aber das dürfte unmöglich sein. Einen gewerblichen Verkäufer hättest du evtl für den Schaden haftbar machen können. Aber bei nem Privaten wird das seeeehr schwer.

Der private Verkäufer wird sich darauf berufen dass der Wagen neuen TÜV bekommen hat. Er kann und muss nicht besser bescheid wissen als ein normaler TÜV Prüfer was den technischen Zustand seines Autos angeht.

Solange Du im Handschuhfach Deines Autos keine Werkstattrechnung findest vom Vorbesitzer, wo genau dieses Traggelenk als fehlerhaft moniert wurde (so richtig schön mit dem Hinweis der Werkstatt, dass der Kunde darauf hingewiesen wurde dass das Teil defekt ist), sind die Chancen sehr gering auch nur einen Cent vom Verkäufer zu sehen.

Moin,

 

woher soll der Verkäufer wissen, dass das Traggelenk nach 500 km bricht ?

 

Ich wußte auch nicht, dass bei meinem 190 D ein Traggelenk bricht und es ist gebrochen von 0 auf jetzt. Gott sei Dank nach dem Abbiegen, langesame Fahrt.

Im Nachherein habe ich erfahren, dass das eine Mercedeskrankheit ist.

 

Allerdings hatte ich bereits 2 Jahre den Wagen gefahren.

Themenstarteram 29. April 2013 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

woher soll der Verkäufer wissen, dass das Traggelenk nach 500 km bricht ?

Ich wußte auch nicht, dass bei meinem 190 D ein Traggelenk bricht und es ist gebrochen von 0 auf jetzt. Gott sei Dank nach dem Abbiegen, langesame Fahrt.

Im Nachherein habe ich erfahren, dass das eine Mercedeskrankheit ist.

Allerdings hatte ich bereits 2 Jahre den Wagen gefahren.

Vielleicht hätte man es klappern hören sollen oder so ...

andere Frage, war die Reperatur teuer ?

Zitat:

Original geschrieben von Arti137

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

woher soll der Verkäufer wissen, dass das Traggelenk nach 500 km bricht ?

 

Ich wußte auch nicht, dass bei meinem 190 D ein Traggelenk bricht und es ist gebrochen von 0 auf jetzt. Gott sei Dank nach dem Abbiegen, langesame Fahrt.

Im Nachherein habe ich erfahren, dass das eine Mercedeskrankheit ist.

 

Allerdings hatte ich bereits 2 Jahre den Wagen gefahren.

Vielleicht hätte man es klappern hören sollen oder so ...

 

andere Frage, war die Reperatur teuer ?

Ich hatte damals kein klappern, kein Geräuch wargenommen (und der 190er lief sehr leise), auf einmal sagt es rums, da hing der Querlenker auf dem Asphalt, das Rad stand unten nach außen.

 

Da Gott sei dank nichts weiteres beschädigt war, war die Repa rellativ billig.

 

Der 307 hat Frontantrieb, keine Ahnung, ob nicht noch die Antriebswelle und andere Teile einen mitbekommen haben.

 

Doppelt muss das Thema ja nicht diskutiert werden, daher mache ich hier zu. Im V&S Bereich geht's weiter.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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