Beitragsfreistellung kapitalbildende Lebensversicherung

Hallo

Aufgrund eines (hoffentlich vorrübergehenden) wirtschaftlöichen und damit auch finanziellen Engpasses bin ich gezwungen, die Zahlungen meiner (und der meiner Frau) kapitalbildenden Lebensversicherungen einzustellen.

Welche Möglichkeiten habe ich, ohne allzuviel von meinen bereits gezahlten Beiträgen zu verlieren? Ist es auch möglich, später mit der Beitragszahlung wieder weiterzumachen?
Bevor ich mit meiner Versicherung hier einen Schriftverkehr beginne, möchte ich mich erst einmal über die verschiedenen Möglichkeiten erkundigen.

Die 5 Versicherungen laufen seit 12, 10, 8, 6 und 5 Jahren und haben noch Laufzeiten von 20 - 27 Jahren und haben einen monatlichen Gesamtzbeitrag von ca. 450 Euro. Sie sind als reine Kapitalbildung gedacht (u.a. für Kinder, etc.).

Vielen Dank und viele Grüße,
Michael Mark

P.S. Hoffenlich ist dieser Teil des Forums nicht nur für KFZ-Versicherungen gedacht!?!

9 Antworten

In Motortalk bezieht sich Versicherungen zunächst nur auf Autos.

Zweitens sollte Dir Deine jeweilige Versicherung etwas zu den Optionen sagen können.

Letztlich ist es wichtig, dass Du Deine Ziele möglichst optimal verwirklichst.

Wenn Du so schnell nicht auf die Füsse kommen wirst, solltest Du nicht nur die Versicherungen beitragsfrei stellen, sondern auch die Versicherungssummen auf ein Minimum reduzieren.

Policen, die seit mehr als 12 Jahren laufen, kannst Du Dir auch auszahlen lassen, ohne das der Finanzminister zuschlägt.

Verluste wirst Du allerding so oder so machen.
Wenn Du keinen Berater Deiens Vertrauens hast, gehe zu eienr Verbraucherzentrale.

Bei einer reinen Beitragsfreistellung entstehen doch keine Verluste!! Das vorhandene Kapital verzinst sich doch ganz normal weiter... Nur die Versicherungssumme wird reduziert und der Auszahlungsbetrag wird durch die dann fehlenden Beiträge natürlich niedriger ausfallen.
Kündigung ist immer die schlechteste, weil verlustreichste, Aktion. Nach mehr als 12 Jahren hat man zwar oft schon mehr als das eingezahlte Geld, aber eben nicht wirklich Gewinn...

Grundsätzlich kann man jede Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen, sobald eine beitragsfreie Summe erreicht ist, d.h., wenn ausreichend Kapital im Vertrag vorhanden ist.

Das ist nach ein paar Jahren aber immer der Fall....
Ist zuwenig Guthaben vorhanden löst der Versicherer beim Antrag auf Beitragsfreistellung den Vertrag auf, wenn man die Beitragsfreistellung nicht zurückzieht.
Diese Gefahr sehe ich bei den genannten Verträgen aufgrund der schon vorhandenen Laufzeit nicht.

Wenn der Engpass überstanden ist kann man die Verträge beitragspflichtig weiterführen, wobei nach längerer beitragsfreier Zeit (ich glaube mehr als 1 Jahr) wieder Gesundheitsfragen zu beantworten sind.

Gruß, Jens

Hallo

Vielen Dank für die schnellen Antworten; jetzt werde ich erst einmal in Ruhe meine Versicherungen anschreiben.

Viele Grüße,
Michael Mark

Verkauf der Verträge wäre auch noch ne Option...

Viel Glück beim WiederaufdieBeinekommen!!

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Erklärend:

Aufgrund der Kostenstruktur einer KLV wird man nur im Ausnahmefall vor der Mitte der Laufzeit (bzw. vor Ablauf von 12 Jahren) mehr zurück erhalten als man eingezahlt hat.

Dennoch nimmt der Finanzminister Kapitalertragssteuer sofern vor Ablauf von 12 jahren verkauft wirft.

Beitragsfrei bedeutet unveränderte Risikoprämien bezahlen.
Die werden dem Guthaben entnommen.
Ist die Verzinsung niedriger als die Risikokosten fällt das angesparte Kapital von Jahr zu Jahr.
Daher der Tipp die Versicherungssume evt. zu senken.

Hallo Michael MarK
Wie ich lese sind alle Deine Verträge 5 Jahre oder älter.
Somit sind alle Verträge ab Abschluß kapitalertragssteuerfrei unter der Voraussetzung, dass sie mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben und in dieser Zeit auch keine Vertragsumstellung erfolgt.

Zum 01.01.2005 wurde die Besteuerung von kap. LV geändert, und alle Verträge sind, je nach "Konstruktion" (hier näher einzugehen führt zu weit), teilweise oder ganz kapitalertragssteuerpflichtig.

Wenn du jetzt einen oder alle Verträge beitragsfrei stellst, wird die Versicherungssumme deutlich reduziert (auch die anteiligen Risikoprämien) und auf die ursprüngliche Laufzeit hochgerechnet ein Risikobeitrag ermittelt. Der nach Beitragsfreistellung reduzierte Rückkaufswert wird sich zukünftig nicht mehr reduzieren. Je nach damaligen Garantiezins (lag damals zwischen 3,25% und 4,25%) wird dieser Wert dann weiter verzinst.

Allerdings, wenn z.b. in 1 Jahr alles wieder gut läuft und du willst die Verträge wieder in Kraft setzen gilt das neue Steuerrecht mit entsprechend niedrigem Garantiezins (ab 01.01.2007 2,25%) und natürlich die Teil- oder Vollversteuerung der Ablaufleistung.

Daher würde ich derzeit aller Verträge NICHT beitragsfrei stellen.

Mein Tipp: den Vertrag oder die Verträge mit der besten Rendite und dem höchsten Rückkaufswert für ein Jahr auf "Zwischenrisiko" stellen und nur noch die Risikobeiträge hierzu zahlen.

Wenn derzeit finanziell ebbe ist, einen oder mehrere Verträge kündigen (unbedingt dieses Jahr, da ab 01.01.07 die Freibeträge sinken) und mit entsprechender Freistellungserklärung (wirst ja diese Jahr keine großen Zinserträge sonstiger Art haben, wenn in der Kasse ebbe ist) die Kapitalertragssteuer umgehen. Mit diesem Geld die Zwischenrisikoprämien der bestehendbleibenden LV's bezahlen und evtl. die gestundeten Beträge später nachzahlen.

So wird erreicht, dass wenigstens ein Teil der Verträge ertragsbringend bestehen bleibt.

Das ist aber nur ein Tipp unter Berücksichtigung der wiwrtschaftlichen Betrachtung und nicht im Hinblick auf die Risikoabsicherung und soll auch nur ein Anstoß sein.

Lass Dich von der Versicherung fachlich beraten und alle Möglichkeiten aufzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


Wie ich lese sind alle Deine Verträge 5 Jahre oder älter.
Somit sind alle Verträge ab Abschluß kapitalertragssteuerfrei unter der Voraussetzung, dass sie mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben und in dieser Zeit auch keine Vertragsumstellung erfolgt.

Für Altverträge gilt die 12-Jahresfrist (Rechtsinstrument des Vertrauensschutzes).

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


Zum 01.01.2005 wurde die Besteuerung von kap. LV geändert, und alle Verträge sind, je nach "Konstruktion" (hier näher einzugehen führt zu weit), teilweise oder ganz kapitalertragssteuerpflichtig.

s.o. Vertrauensschutz für Altverträge.

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


Wenn du jetzt einen oder alle Verträge beitragsfrei stellst, wird die Versicherungssumme deutlich reduziert (auch die anteiligen Risikoprämien) und auf die ursprüngliche Laufzeit hochgerechnet ein Risikobeitrag ermittelt. Der nach Beitragsfreistellung reduzierte Rückkaufswert wird sich zukünftig nicht mehr reduzieren. Je nach damaligen Garantiezins (lag damals zwischen 3,25% und 4,25%) wird dieser Wert dann weiter verzinst.

Das kann, muss aber nicht der Fall sein.

Es gab und gibt Gesellschaften, die keinesfalls automatisch die Versicherungssumme reduzieren.

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


Allerdings, wenn z.b. in 1 Jahr alles wieder gut läuft und du willst die Verträge wieder in Kraft setzen gilt das neue Steuerrecht mit entsprechend niedrigem Garantiezins (ab 01.01.2007 2,25%) und natürlich die Teil- oder Vollversteuerung der Ablaufleistung.

Das Steuerrecht und der Garantiezins haben nichts miteinander zu tun.

Der Garantiezins ist primär eine Frage der Vertragsbedingungen.

Bei dem für den Vertrag geltende Steuerrecht ist zu klären ob eine steuerschädliche Novation des ursprünglichen Vertrages vorliegt oder nicht.
Wenn ja, gilt das akutelle Steuerrecht, liegt keine steuerschädliche Novation vor, das alte Recht (Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragabschlusses).

@ madcruiser
Was schreibst du da ???
Hast wohl nicht vorher nachgedacht, oder woher kommen sonst so unproduktive Anmerkungen.

zu deiner ersten Stellungnahme:
nichts anderes habe ich festgehalten.

zu deiner zweiten Stellungnahme:
auch hier habe ich nichts anderes behauptet, allerdings aufgezeigt, dass es derzeit nicht mehr so ist und das trifft ihn, wenn er jetzt die Verträge beitragsfrei stellt und diese später wieder in Kraft setzen will. Dann sind die Verträge nach neuem Steuerrecht zu behandeln. Es gibt dann keinen Vertrauensschutz mehr.

zu deiner dritten Stellungnahme:
gab, stimmt, gibt ??? kann sein, ist mir keine mehr bekannt, welche seit dem 01.01.2006 dies so durchführt. Nehme aber deine Berichtigung gerne so an (also doch nicht so unproduktiv) 😁.

zu deiner vierten Stellungnahme:
auch hier wieder: ich habe auch nicht behauptet, dass das Steuerrecht und der Garantiezins was miteinander zu tun haben. Allerdings ist der Garantiezins eine gesetzliche Vorgabe und unter dem von mir aufgeführten Tatbestand, dass eine 1 Jahr beitragsfrei gestellte Lebensversicherung wieder (egal wie) in Kraft gesetzt wird handelt es sich immer um eine Novation und immer ist nun der gesetzlich niedrigere Garantiezins Grundlage. Ob die Versicherung freiwillig einen höheren Garantiezins zahlt ist eine andere Sache und interessiert hier auch nicht. Ich habe lediglich aufgezeigt, dass der dann gesetzlich zu zahlende Garantiezins niedriger ist. Weiterhin ist durch die Novation auch immer die Kapitalertragssteuerpflicht gegeben.
Daher wird im Regelfall bei dem o.g. Beispiel keine Wiederinkraftsetzung erfolgen, sondern über den Differenzbetrag eine neue Versicherung abgeschlossen, damit wenigstens die beitragfreigestelle LV steuerfrei und zusätzlich im hohem Garantiezins verbleibt.

Wenn allerdings der Vertrag auf Zwischenrisiko gestellt wird, kann bei fast allen Gesellschaften unter folgenden Möglichkeiten gewählt werden:
1. Nach Ablauf der Jahresfrist werden die gestundeten Beiträge (Normalbeitrag ./. gezahltem Zwischenrisikobeitrag) nachgezahlt. Dann wird der Vertrag danach so geführt, als wäre nicht passiert.
2. Die gestundeten Beiträge können nicht nachgezahlt werden, dann erfolgt eine Beginnverlegung ohne Novation und damit keine Kapitalertragssteuerpflicht oder Änderung der Garantieverzinsung.
Alllerdings muss in beiden Fällen dann der Vertrag wieder normal weitergeführt werden.

So, das war jetzt fachlich mal genug, schließlich sind wir hier bei motor-talk und nicht bei LV-talk.

Zitat:

Original geschrieben von regulateur


schließlich sind wir hier bei motor-talk und nicht bei LV-talk.

Mit diesem Fazit möchte ich diesen Thread hier ebenfalls (so wie den "Topfbrand-Thread" auch) schliessen - dieses Thema hat mit MOTOR-Talk nichts mehr zu tun.

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