Bei Privatverkauf übers Ohr gehauen?
Hallo zusammen.
Folgender Fall ist mir zugestoßen: Vor 2 Wochen habe ich über privat einen Passat Bj. 1998 gekauft, für 900€. Der TÜV wurde Anfang 2018 neu gemacht, aus diesem Grund ging ich davon aus ein problemloses Fahrzeug zu bekommen. Der Verkäufer hat gesagt, er hätte kürzlich einige Sachen am Fahrwerk erneuert und ich solle die Spur nochmal vermessen lassen. Dieser Sachverhalt wurde natürlich nicht schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Ansonsten machte alles einen seriösen Eindruck.
Heute beim Werkstattermin wurde festgestellt, dass die Domlager vorne hinüber sind, Querlenkerbuchsen ebenfalls, Achse beidseitig lose, Stoßdämpfer ebenfalls hinüber. Mit anderen Worten: das Fahrzeug ist eine Verkehrsgefährdung und müsste eigentlich stillgelegt werden. Der Werkstatt ist es ein Rätsel, wie der Wagen so TÜV bekommen konnte, da mehrere erhebliche Mängel vorlagen. Es wurde "Vetternwirtschaft" vermutet und mir geraten, den Kauf anzufechten, da eine Reparatur nicht lohnt, Kosten weit über 1000€.
Weiterer Sidefact: der Wagen wurde vom Verkäufer für einen Nachbarn verkauft (ich habe mir damals nichts dabei gedacht). Nachbar Stand im Fahrzeugbrief, Verkäufer steht im Kaufvertrag. Im Kaufvertrag steht natürlich außerdem, dass der Wagen ohne Gewährleistung usw. wegen Privatverkauf verkauft wird.
Durch die Fachkenntnisse des Verkäufers geh ich davon aus, ihm war sehr klar was er da verkauft. Das zu beweisen ist natürlich eine ganz andere Sache. Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, da derzeit noch Azubi und wenig Geld.
Meine Frage: Was würdet ihr tun? Als Lehrgeld verbuchen oder kann man hier noch etwas anfechten?
Beste Antwort im Thema
einmal versuchen, den Kauf beim VK rückgängig zu machen. Dabei aber nicht gleich pampig werden, sondern vernünftig reden. Wenn JA = Glück für Dich. Wenn NEIN = Pech und unter Lehrgeld verbuchen. Beim nächsten Autokauf jemanden mit Sachverstand mitnehmen, sowohl TECHNISCH als auf jeden Fall auch KAUFMÄNNISCH. Du bist in so ziemlich jede Falle reingetappt, die sich hier hätte auftun können. Sei froh, dass es nur 900,- waren und nicht 1900,- oder 5900,-
12 Antworten
einmal versuchen, den Kauf beim VK rückgängig zu machen. Dabei aber nicht gleich pampig werden, sondern vernünftig reden. Wenn JA = Glück für Dich. Wenn NEIN = Pech und unter Lehrgeld verbuchen. Beim nächsten Autokauf jemanden mit Sachverstand mitnehmen, sowohl TECHNISCH als auf jeden Fall auch KAUFMÄNNISCH. Du bist in so ziemlich jede Falle reingetappt, die sich hier hätte auftun können. Sei froh, dass es nur 900,- waren und nicht 1900,- oder 5900,-
Ich seh das genauso mit der Einschränkung, dass ich den Verkäufer sogar als "gewerblich" einstufen würde.
Zitat:
@keksemann schrieb am 3. April 2018 um 19:37:50 Uhr:
einmal versuchen, den Kauf beim VK rückgängig zu machen. Dabei aber nicht gleich pampig werden, sondern vernünftig reden. Wenn JA = Glück für Dich. Wenn NEIN = Pech und unter Lehrgeld verbuchen. Beim nächsten Autokauf jemanden mit Sachverstand mitnehmen, sowohl TECHNISCH als auf jeden Fall auch KAUFMÄNNISCH. Du bist in so ziemlich jede Falle reingetappt, die sich hier hätte auftun können. Sei froh, dass es nur 900,- waren und nicht 1900,- oder 5900,-
Danke. Wäre es mehr Geld gewesen, hätte ich auch auf jeden Fall einen Gebrauchtwagencheck machen lassen. Es war einfach der geringe Preis in Kombination mit dem fast neuen TÜV (den er ja nicht hätte kriegen dürfen), die mich verleitet haben.
Ich sag es immer wieder frischer TÜV ist keine Garantie. Leider gibt es vieler orts immer noch frischen TÜV für einen ,,50er extra " an den unseriösen Plakettenkleber.....
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Du bist vermutlich über ein Portal auf das Fahrzeug gestoßen. Schau erstmal, ob du weitere Angebote "deines" Verkäufers findest. Dann kann man davon ausgehen, dass er einen nicht angemeldeten, gewerblichen KFZ-Handel betreibt. Vielleicht ist ihm die Rücknahme deines Autos lieber als eine Anzeige beim Finanzamt und der Gewerbeaufsicht.....
Wie immer Fraß die Gier das Hirn.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 4. April 2018 um 14:43:50 Uhr:
Wie immer Fraß die Gier das Hirn.
Wieso?
Zitat:
@sumerum schrieb am 3. April 2018 um 18:32:59 Uhr:
... Passat Bj. 1998 gekauft, für 900€. Der TÜV wurde Anfang 2018 neu gemacht, ...
klingt für mich nach einem "normalen" Angebot einer 20-jährigen Altblechkiste
(ich habe z.B. vorletzten Herbst einen Renault Laguna Kombi mit 14 Monaten HU für 390 Euro bekommen - waren nur 2 h Bastelimprovisation nötig, da sich die Heckklappe nicht mehr entriegeln ließ)
@TE:
Wieviel wurde das Auto denn seit "Anfang 2018" = seit der HU-Vorführung gefahren?
sprich:
kann der HU-Prüfer glaubhaft machen, dass sich der Zustand des Autoe in den 2 bis 3 Monaten entsprechend verschlechtert hat?!
Oh ja.... auch mal ne nette Idee: dem Pseudo-Prüfer mal auf den Zahn fühlen lassen... nett!
Wird nur nichts bringen. Der zuckt mit den Schultern und schickt Dich wieder weg. Da musste den schon verklagen, aber bei dem geringen Streitwert lohnt sich das nicht.
Zitat:
@TE:
Wieviel wurde das Auto denn seit "Anfang 2018" = seit der HU-Vorführung gefahren?sprich:
kann der HU-Prüfer glaubhaft machen, dass sich der Zustand des Autoe in den 2 bis 3 Monaten entsprechend verschlechtert hat?!
Das Auto wurde in den guten 8 Wochen 1000 km gefahren, ist also absolut utopisch dass die Schäden plötzlich alle in dieser Zeit aufgetreten sind.
Ansonsten gibt es keine Anzeichen für Händleraktivitäten. Wirkte auch alles nicht so, scheint eher ein trauriger Einzelfall zu sein.
Worüber ich gerade nachdenke: wenn ich damit jetzt zum TÜV zur Nachkontrolle fahre, lege die mir eventuell die Karre still. Das ist alles weg und ich zahl auf jeden Fall drauf. Schlauer wäre es vermutlich, das Auto 2 Monate stehen zu lassen und dann an einen Händler mit Hinweis auf die möglichen Fahrwerksschäden zu verkaufen. Da werden ja zumindest noch ein paar Hunderter zusammenkommen.
Und auch hier gilt: Die HU Plakette ist keine rechtssichere Garantie dafür, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Theoretisch könnte nämlich ab dem Moment, wo die Plakette geklebt wurde, aller möglicher Schindluder getrieben worden sein.
Ärgerlich, aber bei solchen günstigen Autos sollte man immer den Kaufpreis nochmal in der Rückhand haben für anstehende Reparaturen und Beseitigung von Wartungsstaus.
Als der Verkäufer die "paar" Sachen am Fahrwerk erneuert hat, ist ihm wahrscheinlich aufgefallen, dass die noch benötigten Reparaturkosten den Restwert weit überstiegen haben und hat seinem Nachbarn zum Verkauf geraten.
Wo warst du, wer hat die Mängel festgestellt??
ATU ??