bei ebay Auto gekauft aber der Verkäufer will den wagen nicht herraus gebenl ???
Hallo,
ich hoffe sehr mir kann hier jemand weiter helfen ? Folgendes ist mir passiert ich habe mir ein Mercedes C Klasse Bj.99 Kombi in Silber in einer Auktion bei Ebay angeschaut Beschreibung durch gelesen alles darin klang gut und war in Ordnung, habe aber noch nicht darauf Geboten. Zwei Tage später und kurz vor Auktionsende schau ich wieder nach dem selben Mercedes ohne mir nochmal den Text durch zulesen und gab diesmal das Höchst Gebot ab und erhilt den Zuschlag mit einen sagenhaften geringen Kaufpreis von 3500 Euro. Natürlich dachte ich mir jetzt wie Geil, ich auch gleich den Verkäufer angeschrieben mit der Bitte um schnellst möglichen Termin zur Abholung. Und nun kommts schreibt der mir doch ich bekomme den Wagen auf keinen fall von ihm, seine aussage weiter, erstens viel zu wenig was ich Geboten habe zweitens ob ich Blind bin und ich den Text in der Auktion nicht lesen könne. Ich gleich in der Beendeten Auktion nachgeschaut und Text gelesen, da hat der Tatsächlich vor erreichen des Mintestpreis den Text geändert alter Text raus und Komplett neuer rein mit folgenten und genauen Wortlaut:
Auf Grund vieler dummer anfragen - Beispiel - sieht dasFahrzeug wie neu aus ?
hat das Fahrzeug auch keine kleine Kratzspurren etc. ?
Ich werde das Fahrzeug weiterfahren bis die Räder viereckig sind.
Bedanke mich für alle Interessenten, wünsche Ihnen viel Glück bei weiteren eBay Aktionen !
Nun meine Frage ? Das ist erstens nicht der Text den ich zwei Tage zuvor gelesen habe, zweitens ist Auktion doch bis zum Ende gelaufen, drittens ich habe das Auto doch mit dem höchsten Gebot gekauft also den Zuschlag dafür erhalten ! Darf der Verkäufer auf Grund des neuen Textes in dem nicht mal genau steht das er das Fahrzeug nicht mehr Verkauft so handeln und mir die herausgabe des Mercedes verweigern ??? Währe Klasse wenn sich jemand damit auskennt und mir sagen kann was ich nun tuen soll ? Möchte den Mercedes schon gerne haben da ich ja auch weiß das er im guten Zustand fast das doppelte wert ist !
Gruß Denis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Sorry, aber das Verhalten des TEs ist ziemlich asozial und egoistisch...
In was für einer Traumwelt lebst du eigentlich?? Bestimmt schmeckst du dort auch die Wolken oder?? Ich sehe in dem Verhalten weder etwas asoziales noch etwas egoistisches...er hat ein Fahrzeug einwandfrei legal erworben, somit steht es ihm zu, mithin kann er es also auch verlangen...asozial?? Irgendwie passt dieses Wort im Moment nur zu dir...komischerweise auch noch in jedem Thread, in dem du versuchst, dem TE immer die Gegenposition aufzuzwingen...
Und bevor du irgendwelche juristischen Dinge in den Mund nimmst von wegen "nicht angemessener Preis", dann informiere dich bitte VORHER und RICHTIG und plärre nicht irgendwas raus...würde dir jedenfalls besser zu Gesicht stehen...
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von citius
@L-SpatzWie lange gehen die Ferien denn noch ?
Halloooooo ????? "gehört das Auto dir...." --> WELCHES Auto denn ??? Was ist denn zur Beschaffenheit vereinbart ??? Laut zur Gebotszeit maßgeblicher Artikelbeschreibung gar nichts !!! Wer auf so was bietet, dem ist doch nicht mehr zu helfen !
Was würdest du denn bieten, wenn ich einen "Skoda Octavia" bei ebay verticker ???
Ansichten haben hier manche.
Naja, wer sich nicht helfen lassen will. Ich hoffe jedenfalls schon fast, dass sich der TE durchsetzt und dann eine C-Klasse silber BJ 1999 geliefert bekommt. Über Kilometerleistung, Zustand, Motor, Ausstattung usw. steht ja nichts (mehr) geschrieben !
Viel Spaß dann damit !
Hallo,
kann es sein das Du ein Problem hast? Lese mal die Richtlinen von ebay:
Die wichtigsten eBay-Grundsätze
Die Anmeldung bei eBay unter falscher Identität ist verboten.
Angebote und Gebote sind rechtlich verbindlich. Angebote und Suchanzeigen dürfen weder gegen gesetzliche Bestimmungen, die eBay-AGB noch die Regeln für Käufer und Verkäufer verstoßen.
Angebote müssen in einer thematisch passenden Kategorie eingestellt werden.
Verkäufer dürfen nicht auf eigene Auktionen bieten ("Shill Bidding"😉.
Verkäufern ist es untersagt, Kaufinteressenten auf andere Websites außerhalb von eBay zu lenken.
Käufer können keinen Antrag auf PayPal- oder Standard-Käuferschutz stellen, wenn sie auf das Angebot eines Verkäufers eingehen, seinen bei eBay angebotenen Artikel außerhalb der Plattform zu kaufen.
Ich habe auch mal vor Jahren auf einen neuen Satz Reifen gesteigert der Händler hat den am 1 November eingestellt und eine Woche später war Dienstag. Da um 11 Uhr die meisten noch arbeiten habe ich ihn um 550 Euro bekommen fast 400 Euro unter EK vom Händler. Ich habe die Reifen bekommen. Genauso ist es mir mal mit einem Motorrad gegangen 3000 Euro für eine BMW R 100 R war ein Schnäppchen 6 Wochen später habe ich sie für 4500 verkauft über Mobile.
So ging ziemlich fix beim Anwalt und ich bin Happy, das Auto mit dem Amtlichen Kennzeichen in der Auktion ist laut seiner aussage nun meine, jedoch solle ich den Verkäufer eine Frist bis morgen Nachmittag lassen sich bei mir zu melden macht er es nicht wird meine Anwalt Aktiv und Fordert das Fahrzeug ein. Der Verkäufer hätte laut § irgendwas wie er sagt die Verpflichtung gehabt die Auktion vorzeitig zu Beenden wenn er den Artikel nicht verkaufen hätte wollen. Aus dem Text ist erstens nicht offensichtlich erkennbar das er das Fahrzeug nicht Verkaufen will, da es auch als Sarkastische antwort an die ihn befragten ebayer hätte zu teuten können. Desweiteren ist es auch nicht Rechtens so von einen Verkauf seines Artikels abzusehen zurück zu treten oder darauf hinzu weisen. Die Auktion ist klar nach dem Ebay AGB die auf den Deutschen Recht Basiert für Verkäufer und Käufer Bindent !
Desweiteren muss er mir das Fahrzeug auf was dieses Kennzeichen gemeldet sind Verkaufen da er dieses als einteutig und sichtbaren Artikel in eine öffentliche Auktion gestellt hat. Sollte er das Auto jetzt zur herrausgabe Verweigern, schnell woanderst Verkaufen, mutwillig Beschädigen oder anderstweitig Veräußern, auf dritte Personen Umschreiben lassen so macht er sich nach Deutschen Strafrecht des Betruges Strafbar. Das Auto darf auch keine erheblichen Mängel haben da er sonst der nachbesserung Pflicht nachkommen muss und das dadurch er es nicht klar in der Auktion angegeben hat ein Verdacht auf Betrug wofür ich Strafantrag stellen kann. Also das ist der stand der Dinge. Achso bekomme ich das auto nicht ausgehäntigt und mir enstehen dadur probleme woe das ich berufliche termine oder verplichtungen nicht nachkommen kann steht mir auch schadens ersatz vom Verkäufer zu. Und ich habe das Glück gehabt ein auto zu ersteigern was über das doppelte meines höchst Gebotes ersteigert ( was auch der sinn einer auktion ist ) und da darf ich mich doch freuen nicht war citius ?!
Achso ich hatte auf das Fahrzeug das maximal Gebot von 7000€ abgegeben habe dann die Auktion nicht mehr Beobachtet bis kurz nach dem Auktionsende ! Also muss ich auch kein schlechtes Gewissen haben. ;-))
Gruß Denis
Freut mich die Nachricht! Ungefähr so hätte ich es auch erwartet nach dem was man sich so angelesen hat.
Ist vielleicht wirklich dumm für den verkäufer, aber wenn man teure wertgegenstände veräußert und versteigert sollte man doch ein wenig vorsichtig sein und nicht mal "eben so"
So denke ich auch wenn ich meine Auto verkaufe was ab 8000 euro bei mobile.de oder scout24.de steht dann bin ich doch so schlau und gebe einen ordentlichen und angemessenen mindest Preis ein den die Bieter erreichen müssen, desweiteren es ist einfach eine Auktion vorzeitig zu Beenden steht doch Idiotensicher bei Ebay auf der Seite da ich es selber schon zweimal nutzen musste weil ich mich bei meinen Auktionen im Preis geirrt habe. Und Recht ist Recht und Auktion ist Auktion ! Na ja jetzt mal abwarten wann der Verkäufer sich meldet hoffe doch heute noch ?!
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bekommen wir trotzdem den ebay link? mich würd das auto mal interessieren
Hi TE,
solltest Du klagen wollen so werden Dir mit Sicherheit ein Teil der Gerichts u. Anwaltskosten auferlegt.Auch wenn Du gewinnst.In meinem geposteten Urteil musste der Kläger 2/3 der Kosten tragen,der Beklagte 1/3.Solltest Du vorher abwägen.
Gruß
Mit rechtsschutz gehts dann aber oder wie seh ich das?
aber wieso sollte jemand der eine klage gewinnt zahlen müssen=?
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
...hier ein Urteil des OLG Oldenburg vom 27.07.2005 AZ: 8 U93/05
(Angebot bindend-vertragsabschluß-ebay-Aktion)Leitsatz:das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot.Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der aktion nicht berührt.
Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.
Ähnlich urteilte auch der BGH AZ:VIII ZR 79/04
Gruß
das würde ja bedeuten das meine letzten auktion die die jeweiligen verkäufer vorzeitigt beendet hatten von mir eingeklagt werden können sofern ich der letzte bieter war.......klingt interessant😁
Unglaublich wie viele Hobby-Juristen hier unterwegs sind. Am lustigsten sind die, die meinen, der Verkäufer müsste seine Leistungspflicht nicht erfüllen, weil er einfach so mal kurz vor Ende den Auktionstext geändert hat. 😁
Ich bin jedenfalls ehrlich gespannt wies weitergeht, weil nur weil was hier abläuft nicht meine Meinung wiederspiegelt heißt das ja nicht, dass man sich anderslautenden rechtlichen Tatsachen verschließt 😉
Auktionslink wäre aber so langsam mal interessant.
PS. Ich gebe ja zu, dass sich der Verkäufer auch eindeutig blöd verhalten hat.
Hier der heiß gewünschte Link :
http://cgi.ebay.de/ws/...397732&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=007
Strafanzeige wurde heute von mir erstattet, Anwalt stellt morgen schriftliche Forderung auf herraus gabe und ebay stellt uns alle Screenshots zur verfügen ! Alle Beteiligten Klare aussage fahrzeug gehört laut Recht mir und ich bekomme das auto oder das Geld !
Ebay kauf ist ein güldiger Kaufvertrag !!!
Hallo,
da man bei Ebay nicht einfach kurz vor Auktionsende den Text ändern kann, müsste dieser schon länger stehen. Sprich das Abändern 1 Minute vor Schluss geht nicht.
Aus dem Text ist eigentlich ersichtlich, das er den Artikel nicht mehr verkaufen möchte.
Was wäre wenn dort gestanden hätte: "Bin gestern in Graben gefahren, fahre ich nach Reperatur doch weiter"
Hättest Du das Auto dann auch genommen?
Wenn ich so ein Fahrzeug gesucht hätte, und wäre über diese Auktion gestolpert, wäre ich nach einem bisschen Nachdenken drauf gekommen, das dass Fahrzeug nicht mehr zum Verkauf steht.
Klar kannst du versuchen an ihn ranzukommen, aber muss sowas sein?
vllt. haut er ein paar Beulen rein, und du "musst" dann in Anführungsstrichen das Auto zu dem Preis kaufen.
Ich würd die Sache einfach abharken, Anzeige wird nichts bringen, ausser einer Gegenanzeige.
Dennis
Soll er mal machen... ebay hat den angebotstext auch vor der änderung noch gespeichert... das würde ich an dieser stelle auch irgendwie beantragen bei ebay, dass der nicht gelöscht wir wenns was länger dauert.
Und nochwas... nur weil der Text vermuten lässt, jemand hat keine lust mehr zu verkaufen, ist das noch lange nicht gültig.
"muss das sein" <-- ja klar! sonst kann keiner mehr irgendetwas bei ebay oder anderen platformen kaufen.
Hatte da gestanden: "bin in den graben gefahren" hätte der verkäufer nachbessern müssen um den kaufvertrag zu erfüllen.
Ich finds erstaunlich wie viele hier "angeblich" keinen Wert auf formale Korrektheit legen...
Ob das gerichtlich auch alles durchgeht, ist ne andere Sache.
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Klar kannst du versuchen an ihn ranzukommen, aber muss sowas sein?
Ich denke schon.
Wenn man derartig dreiste Methoden widerspruchslos hinnimmt, besteht die Gefahr, daß diese Beispiele noch mehr Schule machen. Wenn der Verkäufer einmal damit durchgekommen ist, dann versucht er das Ganze mit Sicherheit auch noch ein zweites Mal.