Bei der Inspektion Unfall festgestellt
Hallo
Hab heute meinen Volvo zur Inspektion und das eine oder andere Geräusch (siehe anderer Thread) bei Volvo abgegeben.
Beste Antwort im Thema
Na dann fällts ja sehr schwer, vom Unfall nichts gewußt zu haben......
Das klingt nach arglistiger Täuschung!
19 Antworten
Zitat:
@mxmogli schrieb am 10. Oktober 2015 um 16:00:56 Uhr:
Hallo
Hab heute meinen Volvo zur Inspektion abgegeben. Dabei wurde bei Volvo festgestellt das der Wagen wohl mal ein Unfall hatte. Fahrerseite Tür und das Heck ist betroffen.
Gespachtelt und lackiert. Ich bin geschockt.
Mit dem Schichtdickenmessgerät belegbar.
Hab den Wagen vor einem Jahr Garantie von einem volvo Vertragshändler gekauft. Ca 500 km entfernt. Im Kaufvertrag steht auch Unfallfrei Lt. Vorbesitzer.
Ein Übergabeprotokoll wurde auch gemacht.
Das ich den Wagen begutacht hab.
Meine Frage ist jetzt kann ich da was machen?
Oder ist das eher Sinnlos, zwecks kosten zurückerstattung? Oder sonstiges?
Mitglied im ADAC? Anrufen und mit der Rechtsabteilung verbinden lassen. Mal hören was die sagen. Danach mit dem Autohaus reden.
Meiner Meinung macht man es sich ein bisschen zu einfach zu schreiben "laut Vorbesitzer".
Wenn es ein "großer" Händler ist wird er die Möglichkeit der Sichtdickenmessung kennen und er ist es meiner Meinung nach selber Schuld wenn er dies nicht nutzt und angeblich(!) nicht wusste. Risiko.
Wir reden hier über eine angebliche FACHWerkstatt und keinen Laien... und die soll das nicht interessieren/rausgefunden haben? Mit Verlaub... das hält doch nicht stand. Da würde ich meinen Wagen zur Reparatur nicht hinbringen ;-)
Wurde der Schaden fachgerecht repariert? Was sagt die Volvo Zentrale dazu?
Bei VW wird alles zentral abgespeichert. Ich kaufe in Buxtehude einen Wagen und in München können sie mir sagen was jemals an dem Wagen gemacht wurde.
Sammle Informationen, versuche es zunächst auf dem netten Weg und dann mit der Keule.
Der Händler kommt aber nicht aus der Ecke Ostwestfalen, oder?
Kein ADAC Mitglied mehr.
Ich werde auf jeden Fall mit dem Autohaus sprechen. Wo ich den Wagen her hab. Obwohl das nicht viel Sinn macht denke ich. Der Unfallschaden wurde einigermaßen repariert. Ich als Laie hab das nicht wirklich gesehen. Meine Volvo Werkstatt schon. Hinterher hab ich das natürlich auch gesehen.
Dann hätte dieses Thema beim Autoankauf auffallen müssen, ich könnte jetzt Spekulieren dass dem Vorbesitzer auch eine gewisse Summe "abgezogen" wurde...
Im Fahrzeugschein steht doch der Vorbesitzer, oder nicht?
Auch mal anrufen.
Edit: Hast Du einen Autoschutzbrief über deine Versicherung? Dann würde ich da mal anrufen, vielleicht hast Du ja eine Chance.
Oder eine private Rechtschutz inkl. Verkehrsrechtschutz.
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Na dann fällts ja sehr schwer, vom Unfall nichts gewußt zu haben......
Das klingt nach arglistiger Täuschung!
Die Frage ist aber, ist es ein Unfallschaden oder ein Kosmetischer Schaden, der einfach nur schlecht repariert wurde? Schlecht aus der Garage gekommen ist leider kein "Meldepflichtiger" Unfallschaden.
Stimmt so nicht ganz... wenn nur ein Anbauteil wie etwa Stoßstange oder Verkleidungsteil erneuert wurde, vom eigentlichen Schaden also nichts mehr zurückgeblieben ist, zählt es nicht als Unfallwagen. Spachtel unterm Lack von Blechteilen spricht jedoch dafür, dass das Blech darunter krumm ist und ausgebeult wurde, Unfallschäden also lediglich fürs Auge übertüncht worden sind. Das ist beim Verkauf anzugeben. Wenn's auch jetzt noch zu sehen ist, dürfte es sich nichtmal um eine fachgerechte Reparatur handeln.
Grüße
Michael
Ich werde jetzt nächste Woche abwarten wasdie Volvo Werkstatt zu den Geräuschen beim schalten und anfahren meint (siehe anderer Thread)
Sollte das nicht so dramatisch sein und oder die Garantie greifen werd ich mal wie gesagt bei dem volvo Autohaus (im Osten) anrufen.
Morgen ist der Kauf genau ein Jahr her. Ich mach mir da nicht so viel Hoffnung.
Dann lese Dir mal ein paar Rechtssprechungen der letzten 10 Jahre durch in denen es um das Thema Bagatellschaden und Unfallschaden geht.
Auch ein nach unserer Sicht Bagatellschaden kann ein sogenannter "Unfallschaden" werden wenn die Reparaturen über ein "bisschen" Schönheitsreparatur hinausgehen und ein verhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand betrieben werden muss um den Schaden zu beheben. Völlig unabhängig davon ob er selbst- oder fremdverschuldet war.
Da wir hier von einer lackierten Seite + Spachteln in einer Fachwerkstatt reden, wird der Schaden wohl höher als 1000 Euro ausgefallen sein.
https://autokaufrecht.info/.../
Und was noch hinzukommt (und dazu gibt es auch Rechtssprechungen!):
Ein (im beschriebenen Fall) freier Autohändler wurde schon auf Rücknahme des KFZ verdonnert, weil er den unfallfreien Zustand (laut Vorbesitzer) nicht ohne eigene Prüfung hätte glauben schenken müssen.
Hier ist es aber so dass eine FACHWerkstatt den Schaden repariert hat und diesen eben auch verschwiegen hat.
Es kann also weder von "nicht Wissen" die Rede sein (was anzuzweifeln wäre) noch lässt sich dieses Verschweigen irgendwie logisch erklären - außer eben damit dass man es aufgrund der damit verbundenen Nachverhandlung nicht erwähnt hat.
Das rechtliche Problem dabei:
Verkaufst Du diesen Wagen mal und kreuzt an "laut Vorbesitzer unfallfrei", dann wirst DU die Ar...karte haben wenn der neue Besitzer das gleiche feststellt wie Du. Daher würde ich da nicht locker lassen, zumal die Arbeit anscheinend nicht schlecht ausgeführt wurde und somit per se eine Wertminderung mit sich bringen könnte.
Und was noch hinzu kommt: Das Autohaus hätte den Schaden erwähnen können. Das wurde anscheinend ganz bewusst(!) vermieden.
Ich als Privatmann suche selbst die Rechnungen des Hagelschadens raus obwohl die Kiste dank Beulendoktor (kein Lackieren) nacher besser aussah als vorher weil direkt zwei Parkbeulen rausgeholt wurden.
Für ein offizielles Premium-Volvo-Autohaus ist das schlicht arm. Mehr nicht.
Das erste was man sieht wenn man so einen Palast betritt ist doch eine Plakatierung mit der "Höchsten Kundenzufriedenheit".. das sieht nicht danach aus.
ich hatte das gleiche mit einem vw passat von einem entfernten VW-Händler. mein händler vor ort sollte den wagen in zahlung nehmen für ein anderes fahrzeug, verweigerte dies aber, da in der Werkstatthistorie umfangreiche Reparaturen zu sehen waren die mir verschwiegen worden waren.
Die hätte der andere Händler sich ja ebenso ansehen können.
habs stumpf einem anwalt gegeben, der hat innerhalb 2 Wochen knapp 2000,00 Euro plus seine eigenen Gebühren bei dem Händler rausgeholt, der mir die Vorgeschichte verschwiegen hat. Also die Summe die ein Unfallwagen eben weniger Wert ist.
Zitat:
@ViperV50 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:25:07 Uhr:
Die Frage ist aber, ist es ein Unfallschaden oder ein Kosmetischer Schaden, der einfach nur schlecht repariert wurde? Schlecht aus der Garage gekommen ist leider kein "Meldepflichtiger" Unfallschaden.
Könnte auch ein Transportschaden (zum Händler als Neuwagen) oder ein im Werk reparierter Schaden gewesen sein...
Zitat:
@Kickdown-169 schrieb am 12. Oktober 2015 um 14:51:54 Uhr:
Könnte auch ein Transportschaden (zum Händler als Neuwagen) oder ein im Werk reparierter Schaden gewesen sein...
sowas in der Art ist mir auch passiert. Bei der Bewertung für die Inzahlungnahme meines C70 wurde ich auch vom 🙂 auf den Unfallhergang bzgl. der linken Seite angesprochen.
Ich selber hatte nie einen Unfall mit Fahrzeug, auch gab es keinen Fall von Vandalismus.
Als erster Halter war ich dann doch etwas überrascht. Erklären kann ich mir das auch nur mit einem Transportschaden ab Werk.
Blöd nur, wenn man das Fahrzeug privat verkauft und im Nachhinein der Käufer einen Gutachter beauftragt (was ich für durchaus nachvollziehbar halte). Da kommt man unverschuldeterweise in Erklärungsnöte.
Zitat:
@Kickdown-169 schrieb am 12. Oktober 2015 um 14:51:54 Uhr:
Könnte auch ein Transportschaden (zum Händler als Neuwagen) oder ein im Werk reparierter Schaden gewesen sein...Zitat:
@ViperV50 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:25:07 Uhr:
Die Frage ist aber, ist es ein Unfallschaden oder ein Kosmetischer Schaden, der einfach nur schlecht repariert wurde? Schlecht aus der Garage gekommen ist leider kein "Meldepflichtiger" Unfallschaden.
Wobei solche Schäden idR unsichtbar repariert werden... Ein schlecht reparierter Schaden wie hier, deutet mehr auf das Autohaus vor Ort.