Baldige Leasingrückgabe mit Schaden

Hallo liebe Gemeinde.

In ca. 5 Monaten gebe ich mein Leasingfahrzeug ab.
Dieser ist natürlich allgemein in einem top Zustand und wird mit ca. 14.000 Minderkilometer zurück gegeben.

Allerdings bin ich vor ca 6 Monaten beim rausfahren aus meiner Garage beim Abbiegen leicht mit der hinteren Türe gegen die Wand gekommen. Schaden minimaler Kratzer an der Türe (ca 1 cm lang)
Das meiste hat tatsächlich der Seitenschweller ab bekommen (siehe Bild)
Schaden damals laut unabhängiger Werkstatt ca 1550 Euro.
Habe damals den Betrag über die Versicherung bekommen aber nicht reparieren lassen da ich mir dachte das ja vielleicht noch was dazu kommt und ich es dann in einem machen lassen.
Seit dem ist aber Gott sei dank nichts mehr passiert.

Jetzt ist meine Frage wie ich vorgehe. Den Wagen beim Händler so wie er ist abgeben und über Wertminderung abrechnen? Mir ist klar das ich auf jeden noch einen Betrag bei Abgabe zu zahlen habe.

Oder vorher bei einer Vertragswerkstatt reparieren lassen ?

Wie hoch wird die Wertminderung wohl ca. ausfallen im Vergleich zu den damaligen Reperaturkosten?

Ich danke euch!

Schaden rechte Seite.
27 Antworten

Hat die Versicherung einen HIS-Eintrag vorgenommen? Dann müsste, egal wann der Schaden noch repariert wird, diese Reparatur wohl auch gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden, um den Eintrag zu tilgen? Nicht dass man dem LG unbemerkt ein HIS-Auto unterjubelt und später Ärger bekommt.

Ich habe bei der letzten Leasing-Rückgabe einen ordentlichen Lackschaden an der Frontschürze auch unrepariert zurückgegeben, aber angesichts der maßvollen Reparaturkosten beim LG selbst nachbezahlt und meine Schadensmeldung an die Versicherung wieder zurückgezogen (laut Auskunft kein HIS-Eintrag).

Ich habe der Versicherung damals mit geteilt das ich den Schaden nicht reparieren lasse.
Dementsprechende werde ich wie gesagt abwarten was bei Rückgabe Kostenmässig auf mich zu kommt.
Habe wie gesagt für Reparaturen etwas zu Seite gelegt und es wird mein letztes Leasing sein. Und falls nicht weiss ich jetzt wie in Zukunft damit umgegangen wird.

Dann hätte die Versicherung gar nicht an dich auszahlen dürfen. Wenn du Ärger mit Leasinggeber und Versicherung vermeiden möchtest würde ich das umgehend beiden mitteilen und die Angelegenheit klären.

Gerade getan. Der Herr vom LG war sehr freundlich. Gab keine Probleme das ich das erst jetzt gemeldet habe. Habe ihm den Schaden per Email weitergeleitet. Was mich wundert ist das er gesagt hat das doch über Wertminderung abgerechnet wird.
Bezüglich Versicherung ist auch alles geklärt. Ich werde jetzt schauen was da für ein Betrag auf mich zu kommt.
Ich danke euch

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Der Fall ist echt interessant. Berichte bitte über das Ergebnis. Sollte der Gutachter den Schaden niedriger bewerten, machst Du ja noch einen „Gewinn“ :-)

Nein macht er eigentlich nicht. Der Differenzbetrag, so er denn entsteht, gehört der Versicherung und muss zurück gezahlt werden.
Hier wurde völlig falsch abgerechnet und ausgezahlt.

Ich hätte noch eine Frage zur Leasing Rückgabe und dem Thema Inspektion. Laut meinem Garantie/Inspektions Buch wäre der nächste Service am 30.10.24 oder bei 30.000 KM fällig (davon bin ich weit entfernt)

Laut meinem LG endet das Leasing aber schon am 25.10.24 und da kann ich das Auto dann auch zurück geben.

Muss ich die Inspektion noch zahlen?

Abhängig vom Leasinggeber. Bei VW z.B. muss beim gleichen Monat die Inspektion noch gezahlt werden. Oft kommt noch HU & AU hinzu.

In der Checkliste die ich schon jetzt von meinem LG bekommen habe steht nur
"Sind alle Inspektionen und Pflegedienste im Serviceheft hinterlegt?"

In den ABG steht noch folgendes

"Hat der Kunde bei Rückgabe des
Fahrzeuges eine fällige Inspektion nicht
durchführen lassen, ist Arval berechtigt, dem
Kunden die voraussichtlichen und üblichen
Inspektionskosten pauschal in Rechnung zu
stellen. "

Die HU steht ja im Fahrzeugschein mit Fälligkeit 11/2024. Die werde ich auf jeden Fall zahlen müssen.

Bei der Inspektion bin ich mir nicht so sicher.

Ich würde es eher anders herum sehen. Wenn das Leasing in 10/24 endet und HU tatsächlich 11/24 fällig ist, zahlst du nicht. Die Inspektion hingegen schon da die im Rückgabemonat fällig ist.

Sorry hatte mich verschrieben. HU ist 10/2024 fällig.
Service laut Bordheft 30.10.2024.

Abgabe Fahrzeug 25.10.2024

Arval sagt dazu "Nicht durchgeführte Inspektionen => Berechnung der
fälligen Inspektion "

Im Schadenkatalog steht nichts von "im Rückgabemonat fällige Inspektionen"

Fällig heißt: "Wenn im Fahrzeug der Hinweis auf den Service leuchtet" und bei BMW erscheint der Hinweis mit 4 Wochen Vorlaufzeit. Daher ist i.d.R. ein fälliger Service oder HU bei Meldung im Fahrzeug entweder selber noch zu erledigen oder ein Mangel bei der Abgabe.

Gerade wieder mit meinem Leasing geber telefoniert.
HU wird fällig Inspektion nicht

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