BAFA Förderung in Verkaufspreis enthalten?
Hallo zusammen,
ich habe mich ausgiebig über den Kauf eines E-Autos (unter 40.000 €) und dessen Förderung informiert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, zieht der Autohändlern 3.000 € vom Verkaufspreis ab und 6.000 € kann ich nach dem Kauf durch die BAFA zurückbekommen.
Jetzt habe ich einen Wagen gefunden (Verkaufspreis 39.080 €) und der Autohändler sagt mir, dass die 3.000 und die 6.000 € schon eingerechnet sind.
Kann das sein?
Die 6.000 muss ich doch „vorstrecken“ und nicht der Händler.
Wenn er Recht hat, müsste der Verkaufspreis bei 45.080 € liegen, oder?
Beste Grüße,
JJ
28 Antworten
Vor allem bei dem Preis würde ich auf gar keinen Fall einen gebrauchten nehmen.
Lieber einen komplett neuen, da gibt es bestimmt auch noch irgendwo Bestandsfahrzeuge.
Kenne ansonsten die aktuellen Lieferzeiten bei KIA nicht.
Auf jeden Fall bist Du so bezüglich des Bonus' auf der sicheren Seite.
Ich hätte mal eine Frage zu der Förderung die ich vorstrecken muss......6000 Euro....die kann ich wieder beantragen.....mein Händler möchte das ich diese ihm überweise plus 19% MwSt........ist das so korrekt und kann ich das Geld auch inkl. MwSt von der BAFA wieder bekommen?????
Nein, du bekommst genau 6000 Euro pauschal.
Die BAFA interessiert sich nicht dafür, wie viel der Händler an dir brutto/netto verdient.
Also versucht der Händler hier an mir zu verdienen
Ähnliche Themen
Kann man sehen wie man will.
Jedenfalls will er von dir halt die ganzen 6000 Euro und die MwSt sollst du auch noch tragen.
Alles andere hängt an deinem Verhandlungsgeschick...
Du kaufst das Auto. Und hinterher kannst du BAFA beantragen.
Ich glaube du hast den Händler ganz schön verwirrt, Ist auch schwierig wenn einem immer nach dem Endpreis gefragt wird 😉
Ich kaufe nicht ich lease das Auto.....aber das ist ja eigentlich egal....ich möchte aber nicht auf der MwSt. sitzen bleiben und verstehe nicht warum hier vom Händler noch 19% MwSt. aufgeschlagen werden.....der Händler zieht doch auch nur 6000 Euro vom Preis ab....... und nicht 7140 euro
Die Sonderzahlung Leasing und die BAFA Prämie haben keinen rechtlichen Zusammenhang. Ob der Händler 6000 mit oder ohne MwSt. verlangt ist dein Problem, nicht das der BAFA oder des Händlers, sondern nur abhängig von der Verhandlung über die Konditionen. Wenn der Gesamtpreis nicht passt, geht man zu einem anderen Händler.
Du bekommst vom BAFA 6.000€.
Du bist gewerblich oder privat?
Der Händler berechnet eine Leasingkondition unter Einsatz einer Sonderzahlung.
Am Ende soll der Händler verdienen und du sollst Autofahren, wenn die Summe der Zahlungen zum Wagen passen.
Mein Fehler....ich habe mich darüber nicht gut genug informiert und zahle am Ende wohl jetzt etwas mehr als ich wollte.......nennt man dann wohl Lehrgeld......das Leasing ist gewerblich, die Beträge auf Leasingmarkt.de waren alle Brutto ausgewiesen.......im Angbot stand 6100 Anzahlung welche über die Bafa wieder zurück gefordert werden kann.
Ich ging einfach von einer falschen Tatsache aus.....das die Bafaprämie plus MwSt. auch wieder zurück gefordert werden kann ( sonst hätte ich den Vertrag so nicht unterschrieben ). Hier hätte mich besser informieren müssen. Das war mein erstes Leasing was ich nicht vor Ort beim Händler mache und schon klappt es nicht so wie ich mir das vorgestellt habe. Für mich heißt das, dass nächste mal gehe ich wieder zum Händler meines Vertrauens.......aber Danke für die Antworten.
Wenn es gewerbliches Leasing ist, kannst dir die Steuer nicht zurückholen?
Oder läuft der Wagen eigentlich auf privat?
Zitat:
@Xentres schrieb am 26. Mai 2021 um 00:17:09 Uhr:
Wenn es gewerbliches Leasing ist, kannst dir die Steuer nicht zurückholen?Oder läuft der Wagen eigentlich auf privat?
Nur weil es gewerblich ist, heißt das nicht dass man immer die MwST zurück bekommt. Wir haben zB nur Umsatzsteuerfreie Umsätze = wir müssen die MwST voll als Kosten bezahlen und bekommen sie nicht wieder.
Das ist mir bewusst. Ich habe selbst jahrelang MwSt (Umsatzsteuer) verreinnahmt/verrechnet und ans Finanzamt abgeführt.
Daher war mein Post auch als Frage formuliert.
Es geht mir mehr darum, ob das Fahrzeug auch tatsächlich im gewerblichen Kontext genutzt wird und somit überhaupt "auf die Firma läuft".
Der Wagen läuft nicht über die Firma und wir sind auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt......daher bleiben wir auf der MwSt. sitzen......ist jetzt halt so.......in der Anzeige stand tatsächlich bei der Anzahlung 6100 "netto" dabei.......dumm gelaufen würd ich sagen.......unter dem Strich ist der Wagen nicht mehr ganz so günstig wie anfänglich gedacht aber hat immer noch einen guten Leasingfaktor