b96 oder gehts auch ohne?

Hallo, fahre einen Audi A6 mit 1580kg leermasse.
Würde mir gerne nächstes Jahr einen Mittelgroßen WW kaufen, kann ich den mit dem B Führerschein fahren?

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sonsy


B 96

ab 19.01.2013

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Bin jetzt total verwirrt, denn hier steht bis 750kg mit B und über 750kg wird B96 benötigt

Schau mal hier, da werden Sie geholfen:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...rerscheinklassen-ab-2013.htm

Normal ändert sich nichts denn: B 96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Zitat:

Original geschrieben von Sonsy


Bin jetzt total verwirrt, denn hier steht bis 750kg mit B und über 750kg wird B96 benötigt

Nein, nicht nötig.

Zitat:

Klasse B:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Quelle:

hier

; Hervorhebung von mir.

Ok, besten Dank an alle "Helfenden"

Habe es mal rauskopiert:

B:
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG,

Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

B96:

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von lowang


Habe es mal rauskopiert:

B:
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG,

Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Fast richtig!

Zitat:

Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Und das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist!!!!

Warum nur fast ?? So steht es beim FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e. V. auf der Homepage...............

Zitat:

Warum nur fast??

Wenn Du die von mir fett gedruckte Ergänzung

(Und das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist!!!!)

dazunimmst, stimmt es ganz. 😉

Du bist Kleinlich 😁

Ne, genau. Und das spart Geld, wenn die Rennleitung nachschaut. 😉

Wobei es mir egal sein kann, alte Kl. 2 und immer noch alles aktuell. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sonsy


B 96

ab 19.01.2013

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Bin jetzt total verwirrt, denn hier steht bis 750kg mit B und über 750kg wird B96 benötigt

Nein! B 96 wird nur benötigt, wenn die Summe der zGM über 3500 kg liegt - Du solltest auch den Teil lesen, den Du nicht gefettet hast. 😉

Die wesentliche anhängerrelevante Änderung ist die Einführung des "Hängerscheins" B96.
Für den B96 braucht man keine Prüfung, nur einen eintägigen Kurs.

B96 ist weniger als B+E.
Mit B alleine durfte und darf man Gespanne ziehen, wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht (HZG) von Zugfahrzeug + Hänger 3.500 kg nicht überschreitet.

zB
HZG Zugfahrzeug: 2.400 kg
HZG Hänger: 1.700 kg
Gesamt daher: 4.100 kg
Da geht mit B nichts mehr, man brauchte bisher B+E.

In Zukunft kann man solche Kombinationen bis 4.250 kg mit B96 fahren.
Dh. man macht eine eintägige Schulung, dann darf man das.

Für die "echt schweren Hänger", also ab etwa 2.800 kg, ODER bei einem schweren/zugstarken Zugfahrzeug braucht man weiterhin die bisherige Kombination B+E, weil das HZG Zugfahrzeug + HZG Hänger mehr als 4.250 kg ausmacht.

Bsp:
HZG Zugfahrzeug: 2.800 kg
HZG Hänger: 2.800 kg
Gesamt daher: 5.600 kg
Daher nach wie vor BE.

Auch BE:
Zugfahrzeug: 2.800
Hänger: 1.700
Gesamt: 4.500
Daher nach wie vor BE

Nochmals darauf hingewiesen: es ist die Rede (wie üblich beim FS) vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht der Einheiten, nicht vom tatsächlichen (momentanen) Gewicht. Die Regeln gelten also auch bei unbeladenen Trailern.

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html

Deine Antwort
Ähnliche Themen