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Autoverkauf im EU Ausland

Zur Zeit befindet sich das Fahrzeug in Kroatien. Ich will versuchen, das Fahrzeug (Erstzulassung 2005) dort zu verkaufen. Welches Prozedere hinsichtlich Abmeldung (wann und wie?), Kaufvertrag, Zulassungspapiere Teil I und II, Kennzeichen muss ich einhalten, damit das funktioniert?

Zu bedenken ist, dass ein potentieller Käufer natürlich eine Probefahrt machen will, so dass eine Abmeldung erst nach Verkauf sinnvoll ist?!

Danke sehr.

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3 Antworten

Ich rate davon ab, das Fahrzeug mit KZ und mit Versicherung etc. zu verkaufen.

Der Wagen (Marke, Type etc?) wird wohl bestenfalls einen mittleren vierstelligen Betrag kosten.

Solltest du sicheren Standort in Croatia haben, lass ihn dort, inseriere ihn, verkaufe ihn (Startschlüssel etc. in Croatia), und fahre mit KZ zu deinem Wohnort, unverzügliche Abmeldung.

Du benötigst Zulassungsschein, KZ, einen ID-Ausweis von dir zur Abmeldung.

Käufer kann sich den Wagen auf Grundstück anschauen und Motor laufen lassen, Interessent kann sich auch unters Auto legen etc.

Solltest du Wagen angemeldet und mit KZ stehen lassen im Ausland, bist du grundsätzlich für alles (mit-)haftbar / verantwortlich.

Kroate, der den Wagen kauft in D oder Ö, kauft ihn auch ohne VS, ohne KZ.

Habe ich mehrmals gemacht, Autoverkauf ins Ausland (mit üblichem KV, Ausschluss von Gewährleistung etc. gekauft "wie gesehen"), niemals eine Probefahrt machen lassen.

Wobei, ich hatte sämtliche Rechnungen, Serviceheft etc. vollständig und sauber.

LG

Bei EZ 2005 vermute ich, dass der Wagen noch keine neueren Kennzeichen-Siegel hat, mit deren Hilfe eine Abmeldung per iKFZ funktionieren würde. Falls doch: dann den Wagen angemeldet lassen, Verkaufsgespräche führen, und wenn du jemanden gefunden hast, der den Wagen kaufen will, dann elektronisch abmelden und dem Käufer beide Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 und - wenn noch vorhanden - die Konformitätserklärung ("CoC") mitgeben. Plus ordentlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit. Dann ist es Sache des Käufers, wie er den Wagen in Kroatien angemeldet bekommt.

Ansonsten wäre es in der Tat das sicherste, nach dem Verkaufsgespräch den Wagen manuell in einer beliebigen deutschen Zulassungsstelle abzumelden.

Übergabe im angemeldeten Zustand würde ich im Ausland nur machen, wenn der Käufer aus dem Freundeskreis oder aus der Familie kommt.

Ich nehme an, so etwas ähnliches meinte Duster8605 auch, war etwas schwer, ihn zu verstehen.

Danke euch für die Hinweise. Habe inzwischen auch in Kroatien rumfragen lassen. Der Stand jetzt: Man kann das Fahrzeug dort von der technischen Zulassungsstelle mit den Papieren und den Kennzeichen in Deutschland abmelden lassen, da sie dank EU schon mit Deutschland vernetzt sind. Dauert wohl aber 2 bis 3 Wochen.

Zwischenzeitlich könnte der Käufer sich um die Zulassung und Ausstellung neuer Papiere und Kennzeichen bei der gleichen Zulassungsstelle bemühen, wobei das Fahrzeug wohl technisch geprüft wird.

Fazit für die Reihenfolge für mich bisher: Gemeinsame Probefahrt, Kaufvertrag abschließen, dann bei der entsprechenden Zulassungsstelle die Abmeldung in Deutschland veranlassen.

Wie dann der Käufer das Fahrzeug zur technischen Zulassung bekommt, wäre noch zu klären. Vermutlich mit einem vorläufigen Kennzeichen / Versicherungsschutz…..

schauen wir mal.

Wenn es weitere / andere Kenntnisse gibt, bitte gerne mitteilen.

Gruß

Rbo

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