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Autoverkauf - Erfahrung Bewertung kfz100.de = Autohandel Rafik mit Online Kaufvertrag ... Masche?

Themenstarteram 28. April 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Erfahrungsbericht abgeben, damit sich potentielle Käufer oder Verkäufer einen Eindruck von dem Unternehmen "Autohandel Rafik" aus Limburg machen können.

Inseriert habe ich ein Fahrzeug bei einer beliebten Handelsplattform für Privatverkäufer.

Wenige Minuten nach dem Inserieren, erhielt ich einen Anruf von besagtem Autohändler.

Nachdem man sich preislich geeinigt hatte, wollte der Käufer den Vertrag gleich fertig machen damit ich das Fahrtzeug nicht anderweitig verkaufe.

Ok, dachte ich ist ja irgendwo nachvollziehbar.

In diesem Zuge bin ich auf die Seite kfz100.de verwiesen worden, mit der Bitte dort den Kaufvertrag ausfüllen. Der Käufer sicherte mir zu den Vertrag auch auszufüllen, sodass beide Seiten abgesichert sind.

Stutzig gemacht hatte mich die "Sondervereinbarung", die einen Rücktritt vom Vertrag ausschließt.

Wegen der fragwürdigen Passage hab ich kurz Google bemüht, aber nix gefunden. Auch zu der Webseite kfz100.de oder dem Namen des Händlers habe ich keinen Erfahrungsbericht gefunden.

Ok dachte ich leichtgläubig, er wills halt unbedingt haben...

Vertrag ausgefüllt und abgschickt.

Nun stellte sich nach einiger Recherche heraus, dass diese "Onlineverträge" genutzt werden, um versehentlich falsch getätigte Angaben des Verkäufers festzuhalten und später auf deren Grundlage Schadensersatz zu fordern (wenn sie beispielsweise umsonst mit dem Abschlepper gekommen sind und Unkosten hatten).

Anscheinend hatte ich tatsächlich ein falsches Baujahr eingetragen.

Danach hab ich bei einem fachkundigen Polizisten angerufen und den Fall geschildert, der meinte das sei eine weniger bekannte Masche, aber die Schadensersatzforderung wäre rechtlich nicht haltbar.

Um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich dem Händer noch am gleichen Tag eine Mail geschrieben, um von dem Vertrag zurückzutreten.

Daraufhin rief dieser mehrfach an, drohte mit einer Anzeige und kündigte an das Fahrzeug wie vereinbart abzuholen auch wenn es mir nicht passt.

Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.

Bitte nutzt diesen Beitrag um eure Erfahrungen zu teilen und so künftige Käufer / Verkäufer vor diesem Vorgehen zu warnen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. April 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Erfahrungsbericht abgeben, damit sich potentielle Käufer oder Verkäufer einen Eindruck von dem Unternehmen "Autohandel Rafik" aus Limburg machen können.

Inseriert habe ich ein Fahrzeug bei einer beliebten Handelsplattform für Privatverkäufer.

Wenige Minuten nach dem Inserieren, erhielt ich einen Anruf von besagtem Autohändler.

Nachdem man sich preislich geeinigt hatte, wollte der Käufer den Vertrag gleich fertig machen damit ich das Fahrtzeug nicht anderweitig verkaufe.

Ok, dachte ich ist ja irgendwo nachvollziehbar.

In diesem Zuge bin ich auf die Seite kfz100.de verwiesen worden, mit der Bitte dort den Kaufvertrag ausfüllen. Der Käufer sicherte mir zu den Vertrag auch auszufüllen, sodass beide Seiten abgesichert sind.

Stutzig gemacht hatte mich die "Sondervereinbarung", die einen Rücktritt vom Vertrag ausschließt.

Wegen der fragwürdigen Passage hab ich kurz Google bemüht, aber nix gefunden. Auch zu der Webseite kfz100.de oder dem Namen des Händlers habe ich keinen Erfahrungsbericht gefunden.

Ok dachte ich leichtgläubig, er wills halt unbedingt haben...

Vertrag ausgefüllt und abgschickt.

Nun stellte sich nach einiger Recherche heraus, dass diese "Onlineverträge" genutzt werden, um versehentlich falsch getätigte Angaben des Verkäufers festzuhalten und später auf deren Grundlage Schadensersatz zu fordern (wenn sie beispielsweise umsonst mit dem Abschlepper gekommen sind und Unkosten hatten).

Anscheinend hatte ich tatsächlich ein falsches Baujahr eingetragen.

Danach hab ich bei einem fachkundigen Polizisten angerufen und den Fall geschildert, der meinte das sei eine weniger bekannte Masche, aber die Schadensersatzforderung wäre rechtlich nicht haltbar.

Um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich dem Händer noch am gleichen Tag eine Mail geschrieben, um von dem Vertrag zurückzutreten.

Daraufhin rief dieser mehrfach an, drohte mit einer Anzeige und kündigte an das Fahrzeug wie vereinbart abzuholen auch wenn es mir nicht passt.

Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.

Bitte nutzt diesen Beitrag um eure Erfahrungen zu teilen und so künftige Käufer / Verkäufer vor diesem Vorgehen zu warnen.

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Zitat:

@MvM schrieb am 1. Mai 2016 um 23:36:47 Uhr:

 

Keiner zwingt dich mit den Leuten Geschäfte zu machen. Zum Thema Abzockmethose ist es eine reine Spekulation deinerseits. Auch das es zwei identische Internetseiten mit unterschiedlichen Inhabern existiert sagt nichts aus. Hier wurde wohl nur Geld beim Internetauftritt gespart.

Natürlich kann man hier Niemanden dazu zwingen, Geschäfte mit solchen Händlern zu machen.

Dennoch halte ich es persönlich für angebracht solchen Geschäftsgebahren endgültig einen Riegel vor zu schieben.

Weil, ich glaube nicht, daß der TE hier der Einzige ist, mit dem man diese Spielchen treibt und auch in Zukunft treiben wird, wenn man dagegen nichts unternimmt.

Der Internetauftritt ist doch mehr als verdächtig, weil Zufall kann das schon mal nicht sein, wenn man die Gestaltung der beiden Internetseiten betrachtet, die Internetadressen sind fast völlig identisch und die Entfernung zwischen den beiden angegebenen Adressen beträgt gerade mal etwas zwischen 6 und 7 Km.

am 2. Mai 2016 um 7:20

Wir können hier bei MT auch immer nur vor solchen Geschäftspraktiken warnen.

 

Der Verkäufer macht den Kaufvertrag, der Verkäufer bestimmt die Kaufabwicklung und der Verkäufer muss nicht an den ersten verkaufen.

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