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Autos untereinander tauschen - Fragen zur Ummeldung

Moin,
vorab: Ich werde noch bei der Zulassungsstelle nachfragen, wollte mir aber hier vorab Meinungen und Anregungen einholen, denn hier sind ja doch einige mit guten Kenntnissen vertreten.
Mein Vater und ich wollen die Autos untereinander tauschen, sprich er übernimmt meins, ich seins. Nun stellt sich die Frage, wie man das mit der Ummeldung am besten macht, denn da gibt es aus meiner Sicht Punkte, die etwas tricky werden könnten: Wir wohnen in unterschiedlichen Bundesländern und wollen auch unsere bisherigen Kennzeichen behalten. Zudem liegt der Brief meines Fahrzeugs noch bei der Bank bzw. beim Händler.
Die Fahrzeuge werden wohl bei mir getauscht. Mein Vater ist auch auf eine nahtlose Ummeldung auf sich angewiesen, wenn sein Auto (welches dann meins ist) ein paar Tage abgemeldet bei mir rum steht, wäre das kein Problem.
Folgende Gedanken habe ich:
1) Ideallösung. Wir treffen uns bei mir, fahren gemeinsam zur Zulassungsstelle und jeder meldet das jeweils andere Fahrzeug auf sich um. Brief meines Autos würde ich vorher zur Zulassungsstelle schicken lassen. Ich habe aber erhebliche Zweifel daran, dass man in Niedersachsen ein Auto auf meinen in Dortmund wohnhaften Vater ummelden kann. Liege ich da richtig? Dann würde das schon einmal ausfallen.
2) Mein Vater meldet sein Auto in Dortmund ab und beantragt gleichzeitig Kurzzeitkennzeichen. Er kommt dann mit dem Auto zu mir nach Niedersachsen, wir tauschen die Autos. Er fährt mit meinem Auto nach Dortmund, meldet es auf sich um (Brief würde ich dann nach DO schicken lassen) und schickt mir die Nummernschilder zu. Hier ist meine Frage, ob ich dann sein altes Auto auf meine Nummernschilder anmelden kann, oder ob dann eine Sperrfrist eintritt?

Gibt es noch eine Möglichkeit, die ich bis dato nicht bedacht habe? Und die idealerweise ohne den Zusatzposten "Kurzzeitkennzeichen" auskommt?
Bzgl. der Finanzierung ist alles soweit klar, Darlehensnehmer und Halter müssen nicht identisch sein, das Auto kann jederzeit beliebig umgemeldet werden und der Brief dementsprechend zur entsprechenden Zulassungsstelle geschickt werden.

Gruß
BMWRider

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 14. November 2014 um 19:28:48 Uhr:


Man kann sich auch Probleme selber machen.

Darum liebe ich das V+S-Forum so.

@derbeste: Spruch passt. Bank ist ok, habe ich heute schon geklärt
@Tecci: Danke!

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Ein Fahrzeug muss mindestens abgemeldet werden, damit man dem anderen Fahrzeug dann dieses Kennzeichen zuteilen kann. Eine Zulassungsstelle alleine kann euer Vorhaben aber nicht umsetzen, ihr braucht die jeweils örtliche Zulassungsstelle. Die Übernahme der Kennzeichen stellt in der Theorie kein Problem dar, evtl. müsst ihr einen Tag warten, bis die Abmeldung bzw. die andere Ummeldung im Fahrzeugregister verarbeitet wurde und bei der jeweils anderen Zulassungsstelle angekommen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist dein Vater durchgehend auf ein Fahrzeug angewiesen? Dann wäre mein Vorschlag folgender: ihr meldet sein Fahrzeug ab und übernehmt das Kennzeichen auf dein jetziges Fahrzeug. Der Tausch müsste dann bei deinem Vater stattfinden. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, wie dein Auto zurückkommt: a) Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt auf deinen Vater und du fährst den abgemeldeten Wagen zurück. B) die Zulassungsstelle akzeptiert zweimal das gleiche Kennzeichen, sprich das entwertete kommt an dein neues Fahrzeug, das gesiegelte an das neue Fahrzeug deines Vaters, du musst dein neues Fahrzeug bis 24h zu dir bringen. Frag da am Besten nach, in Bayern ist das gängige Praxis, vielleicht kann sich die Zulassungsstelle deines Vaters dem Gedanken ja anschließen.
Gruß Tecci

Hallo TE,
Version 2 ist gut. Klappt ohne Probleme. Eine Sperrfrist gibt es nicht.
Teile Deiner Bank jedoch mit, dass Dein Vater dann Halter wird, denn dass könnte allenfalls ein Problem werden.
PS. Wenn Dein Vater keinen BMW fährt, dann klappt das mit Deinem Spruch nicht mehr ganz so ;)

Man kann sich auch Probleme selber machen.

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 14. November 2014 um 19:28:48 Uhr:


Man kann sich auch Probleme selber machen.

Darum liebe ich das V+S-Forum so.

@derbeste: Spruch passt. Bank ist ok, habe ich heute schon geklärt
@Tecci: Danke!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. November 2014 um 19:10:22 Uhr:


Ein Fahrzeug muss mindestens abgemeldet werden, damit man dem anderen Fahrzeug dann dieses Kennzeichen zuteilen kann. Eine Zulassungsstelle alleine kann euer Vorhaben aber nicht umsetzen, ihr braucht die jeweils örtliche Zulassungsstelle. Die Übernahme der Kennzeichen stellt in der Theorie kein Problem dar, evtl. müsst ihr einen Tag warten, bis die Abmeldung bzw. die andere Ummeldung im Fahrzeugregister verarbeitet wurde und bei der jeweils anderen Zulassungsstelle angekommen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist dein Vater durchgehend auf ein Fahrzeug angewiesen? Dann wäre mein Vorschlag folgender: ihr meldet sein Fahrzeug ab und übernehmt das Kennzeichen auf dein jetziges Fahrzeug. Der Tausch müsste dann bei deinem Vater stattfinden. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, wie dein Auto zurückkommt: a) Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt auf deinen Vater und du fährst den abgemeldeten Wagen zurück. B) die Zulassungsstelle akzeptiert zweimal das gleiche Kennzeichen, sprich das entwertete kommt an dein neues Fahrzeug, das gesiegelte an das neue Fahrzeug deines Vaters, du musst dein neues Fahrzeug bis 24h zu dir bringen. Frag da am Besten nach, in Bayern ist das gängige Praxis, vielleicht kann sich die Zulassungsstelle deines Vaters dem Gedanken ja anschließen.
Gruß Tecci

Übergabe bei mir wäre besser, da meine Eltern eh am angedachten Termin hier sind.

Dann wäre meine Variante 2 imho gangbarer, sofern es keine Sperrfrist gibt. Ich vertraue meinem Vater so viel, dass er mit dem auf mich angemeldeten Auto nach Hause fährt und es dann ummeldet. Sein altes Auto wäre dann halt abgemeldet, bis ich meine Kennzeichen wieder habe. Wäre aber kein Thema, da ich nicht aufs Auto angewiesen bin.

Hmm, wenn der Tausch bei dir stattfinden soll, dann soll dein Vater mit seinem Auto kommen. Dann macht er die Kennzeichen runter , nimmt sie mit und fährt mit deinem Auto zurück. Bei sich meldet er dann sein Auto ab, meldet deins mit seinen Kennzeichen auf sich um und schickt dir anschließend seine alten Papiere und deine alten Kennzeichen. Damit kannst du dann das Fahrzeug bei dir anmelden, alles ohne Kurzzeitkennzeichen ;)

Zitat:

@BMWRider schrieb am 14. November 2014 um 19:49:40 Uhr:



Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 14. November 2014 um 19:28:48 Uhr:


Man kann sich auch Probleme selber machen.

Darum liebe ich das V+S-Forum so.

@derbeste: Spruch passt. Bank ist ok, habe ich heute schon geklärt
@Tecci: Danke!

Immer wieder gern, wenn´s um Niedersachens geht.

;)

Aber ab dem 01.01.2015 sind wieder fast alle Bundesländer gleich

;)

PS: Du kommst von da, wo die Hunde mit dem Schwanz bellen ? Ach ne, dass war ja Buxdehude !

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 14. November 2014 um 19:28:48 Uhr:


Man kann sich auch Probleme selber machen.

Bei den ständigen Änderungen ist nicht immer gleich klar, wie man solche Vorgänge am Besten löst

;)

Zumal es in den Bundesländer doch schon etwas unterschiedlich behandelt wurde, z.B. Kennzeichenmitnahme

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. November 2014 um 20:00:34 Uhr:


Hmm, wenn der Tausch bei dir stattfinden soll, dann soll dein Vater mit seinem Auto kommen. Dann macht er die Kennzeichen runter , nimmt sie mit und fährt mit deinem Auto zurück. Bei sich meldet er dann sein Auto ab, meldet deins mit seinen Kennzeichen auf sich um und schickt dir anschließend seine alten Papiere und deine alten Kennzeichen. Damit kannst du dann das Fahrzeug bei dir anmelden, alles ohne Kurzzeitkennzeichen ;)

Hach siehste, so geht es ja auch!

Nochmals Danke!

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 14. November 2014 um 20:11:34 Uhr:


...
PS: Du kommst von da, wo die Hunde mit dem Schwanz bellen ? Ach ne, dass war ja Buxdehude !

Bux

T

ehude

;)

So korrekt muss man sein

:D

Version 2 ist glaube ich legaler.

Legaler als was?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. November 2014 um 00:07:33 Uhr:


Legaler als was?

Legaler als dein großer Kopf!

Legaler ist Quatsch. So wie toter, schwangerer oder falscher. :cool:

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