Autoradio gestohlen
gestern wurde an meinem Auto die Scheibe eingeschlagen
und das Autoradio gestohlen.
Habe leider kein Kaufbeleg für das Radio,da es mir geschenckt wurde.
Bezahlt die Versicherung das Radio ,was muß ich tun ?
Danke im vorraua !!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von The Stoh
Da mußt Du versuchen Deinen Schnitt durch die Scheibe zu machen. Also zum Mercedes Händler fahren und einen ordentlichen Kostenvoranschlag machen. Die Versicherung rechnet dann fiktiv ab, also Kostenvoranschlag minus Mehrwertsteuer. Dann machst Du die Reparatur woanders oder selbst und dann müßte ein bissl Geld für nen neues Radio drin sitzen 😎
Jawoll, ein Super Tipp.......
Das Fallfenster für die Tür der A-Klasse kostet Netto 42,82 Euro.
Für den Austausch gibt es 45 Minuten.
Bei Fixtiver Abrechnung kürzt die Versicherung auf mittlere Stundensätze.
Und die Rechnung für den KVA bezahlt der Kunde auch noch aus eigener Tasche.
Da macht der TE dann aber einen "richtigen Schnitt"
Super Ingo..... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
sorry
Entschuldigt du dich für diesen Fred?
braucht du nicht, müssen hier andere 😁
@Schreddi:
Wenn Du so was nicht gerne liest, könnte es vielleicht daran liegen, dass Du nicht im Kontext liest???
1. Von Bereicherung hat hier keiner gesprochen. Es ging darum, dass die Versicherungen nur einen Bruchteil von dem zahlen, was so ein Radio kostet (Zeitwert, richtig...). Das reicht i.d.R. aber nie aus, um sich etwas vergleichbares, gebrauchtes wieder anzuschaffen, weil jene Tabellen keine brauchbare Marktsituation darstellen. Hinsichtlich von Reparaturen zur Wiederherrstellung des Fahrzeuges in den Zustand vor des Schadens sind die Versicherungen aber ordentlich, diese Dinge sind ja auch besser messbar.
2.zu den 50€ stand da "wenn überhaupt". Hört sich für mich nicht gerade nach Hoffnung machen an, ist ja klar dass das ohne Belege schlecht ist, sonst wurde einem ja auch gleich noch der Picasso auf der Rücksitzbank geklaut für den man leider gerade keine Belege hat... Aber schließlich geht das hier um Werte unter 100€, deshalb kann man sich da bei nem vernünftigen Anbieter Kulanz vorstellen...
3. EbayAuktion schlicht und ergreifend deshalb, um der Versicherung die Marktsituation mit anzuzeigen. Weil die Listen das nicht bringen. Natürlich kann eine Versicherung sich auf seine Allg. Vers. Bedingungen berufen, in denen dann steht, dass die Versicherung das selber entscheidet, womit bewertet wird. Aber kann das denn schaden, denen nen Richtwert mitzugeben??? Zahlen die dann nicht, wenn man versucht denen zu helfen???
@Dellenzaehler:
Dem Moderator gebe ich gerne Recht, dass man ohne genaues Wissen der Kaskobedingungen nicht s dazu sagen kann.Auch dass wir nicht bei der R+V sind ist richtig (zum Glück nicht). Desahlb auch gerne zur Info an Dich: nicht jede Versicherung kürzt bei fiktiver Abrechnung irgendwelche Löhne. Blödsinn. DEVK tut das z.B. nicht bei Beträgen unter 500 €.
Und wer ist denn so Bingo Bongo mäßig drauf und geht zu nem Betrieb, der Geld nimmt für nen KVA??? Wenn die dafür Geld haben wollen, dann geht man halt zu nem anderen Laden!
Am Rande erwähnt muß im übrigen eine fiktive Abrechnung möglich sein, da gab es BGH Urteile...
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also die Reparatur der Scheibe kostet Brutto 183,42 €,
da wird wohl wirklich nichts übrig bleiben.
Habe der Versicherung folgendes geschickt:
Anzeige-Polizei
4 Fotos
Rechnung von Mercedes
was fehlt ist nur die Rechnung für das Radio,wonach die schon gefragt haben.
MAl sehen was die daraus machen.
vielen Dank an Euch alle.
Original geschrieben von The Stoh
Da mußt Du versuchen Deinen Schnitt durch die Scheibe zu machen. Also zum Mercedes Händler fahren und einen ordentlichen Kostenvoranschlag
Und wer ist denn so Bingo Bongo mäßig drauf und geht zu nem Betrieb, der Geld nimmt für nen KVA??? Wenn die dafür Geld haben wollen, dann geht man halt zu nem anderen Laden!
Jede Mercedes Werkstatt berechnet eine KVA.
Und da sollte er nach deinem schlauen Rat doch hinfahren.
Und auch jeder andere qualifizierte Werkstatt mit übrigens deutlich günstigeren Stundensätzen tut das auch.
Ach, bevor ich es vergesse, vielen Dank für den Hinweis auf die AKB`s
Ich hab noch gar nicht gewusst, dass es da so viele verschiedene gibt.
Man gut dass ich dich hier kennen gelernt habe ***EDITIERT (Schreddi)*** 🙄
Was dem TE aber auch nicht hilft sind gegenseitige Anschuldigungen oder Beschimpfungen!
Jetzt habt euch doch wieder lieb 😉
Hallo,
genau so ist es.
Männers - ich habe ehrlich gesagt keinen Antrieb auch diesen Thread zu schließen.
Bitte bleibt sachlich und fachlich richtig. Das reicht zu und hilft dem TE.
Wenn ich auf alles antworten würde........ 😉
Grüße
Schreddi
Im Nachbarfred schreibt Herr Dellenzaehler:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
... wie viele Handwerker geben mündliche oder schriftliche Kostenvoranschläge ab. Bekommen die alle jeden Rat und jede Stellungnahme vergütet? wohl eher nicht.
Und hier heisst´s:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Jede Mercedes Werkstatt berechnet eine KVA. ... Und auch jeder andere qualifizierte Werkstatt mit übrigens deutlich günstigeren Stundensätzen tut das auch.
Was ist denn nun richtig Herr Sachverständiger.
Re: Autoradio gestohlen
Zitat:
Original geschrieben von Alfo2007
Habe leider kein Kaufbeleg für das Radio,da es mir geschenckt wurde.
Bezahlt die Versicherung das Radio ,was muß ich tun ?Ich sage mal, wenn die VS großes Vertrauen, d.h. Du noch nicht negativ aufgefallen bist, zu Dir hat, zahlt sie vielleicht. Aber glaubt sie Dir ? ganz ohne Beweis?
Bin gespannt.
buba
Hallo,
@Göölf:
Sowas schickt sich nicht.
Sollte hier weiterhin der Kleinkrieg und die Goldwaage regieren, wird zugemacht. Ich möchte dies als letzte Vorwarnung dazu verstanden wissen.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Alfo2007
gestern wurde an meinem Auto die Scheibe eingeschlagen
und das Autoradio gestohlen.
Habe leider kein Kaufbeleg für das Radio,da es mir geschenckt wurde.
Bezahlt die Versicherung das Radio ,was muß ich tun ?
Zitat:
Original geschrieben von Alfo2007
leider keine Bilder und keine Verpackung vorhanden,der Neupreis war vor zwei Jahren 390 €.
Zitat:
Original geschrieben von Alfo2007
nein,online abgeschlossen ,
Mercedes A Klasse ,: Sony CDX-M7850
Zitat:
Original geschrieben von Alfo2007
also die Reparatur der Scheibe kostet Brutto 183,42 €,
da wird wohl wirklich nichts übrig bleiben.
Habe der Versicherung folgendes geschickt:
Anzeige-Polizei
4 Fotos
Rechnung von Mercedes
was fehlt ist nur die Rechnung für das Radio,wonach die schon gefragt haben.
Aus Versicherersicht wird hier über einen Einfachschaden eine ziemlich hitzige Diskussion geführt. Der TE hat aus seiner Kaskoversicherung Anspruch auf die Reparturkosten des diebstahlbedingt entstandenen Fahrzeugschaden und den Wiederbeschaffungswert seines entwendeten Autoradios. Seinen Anspruch muß er sowohl dem Grund und der Höhe nachweisen. Da einem einem Diebstahlereignis wohl nicht zu zweifeln ist, bleibt der Nachweis zur Schadenhöhe. Hinsichtlich des Fahrzeugschadens dürfte es keine Probleme geben und kann durch Rechnung oder Kostenvoranschlag belegt werden. Hinsichtlich des Autoradios gestaltet es sich schon ein wenig schwieriger, weil kein Nachweis vorhanden ist. Hier spielt die Glaubwürdigkeit eine wesentliche Rolle. Da in einem A-Klasse Mercedes mal ein Autoradio von 400 Euro eingebaut wurde, erscheint wohl kaum jemand als ungewöhnlich. Das Alter wird mit 2 Jahren angegeben - älter kann es auch nicht gewesen sein, da dieses Radio erstmals 2005 mit einem Neupreis von 399 Euro notiert ist. Notiert ist das Radio in der Schwackeliste mit 185,- Euro. Nun verkaufen Schwackelisten zwar keine Autoradios (im übrigen auch keine Fahrzeuge) dient aber als Anhaltspunkt. Macht einen zusammen einen Schaden von rd. 400 Euro.
Eine gute Versicherung wird so oder ähnlich abrechnen, es sei denn, man ist bei seiner Versicherung bereits durch eine Vielzahl von u.U. ähnlicher Schadenfälle negativ aufgefallen.
Nicht allein günstigeste Prämien machen eine gute Versicherung aus, sondern eben auch eine reibungslose und zufriedenstellende Schadenabwicklung.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,
@Göölf:
Sowas schickt sich nicht.Sollte hier weiterhin der Kleinkrieg und die Goldwaage regieren, wird zugemacht. Ich möchte dies als letzte Vorwarnung dazu verstanden wissen.
Grüße
Schreddi
Hallo Schreddi,wieso gehört es sich nicht, sich selbst zu disqualifizieren?
Selbst mir als absoluten Laien ist der Unterschied zwischen KVA,Gutachten und "in Augenscheinnahme" bekannt.
Auch wenn du hier für "Ordnung und Frieden" zuständig bist, sollte man doch nicht gleich schließen, nur weil einer Spielen will 😉
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Selbst mir als absoluten Laien ist der Unterschied zwischen KVA,Gutachten und "in Augenscheinnahme" bekannt.
Auch wenn du hier für "Ordnung und Frieden" zuständig bist, sollte man doch nicht gleich schließen, nur weil einer Spielen will 😉
Das Problem ist, dass mache Leute meinen, mit Halbwissen hier helfen zu können.
Geht aber nicht.
Damit kann man eher mehr Schaden wie Nutzen anrichten.
Vieleicht denkt mal der ein oder andere darüber nach....
Aber, damit soll es jetzt auch wirklich gut gewesen sein.