Autokredit durch Anwalt kündigen
Frage,
Kann man heutzutage seine Autobank verklagen auf einen fehlerhaften Kreditvertrag insbesondere wenn deren AGB juristisch gesehen mangelhaft sind?
Ich habe jetzt diverse Fälle gesehen gesehen im Netz gesehen die damit Werbung machen oder gemacht haben.
Wie ist da eure Erfahrungen so?
12 Antworten
Nun ja, Erfahrung ist relativ, einfach weil ich noch keinen Autokredit kündigen musste oder gekündigt habe. Aber... Fakt ist, wenn ein Vertrag mangelbehaftet ist, kann dieser nach Bekanntwerden der Umstände innerhalb einer bestimmten Frist angefochten werden oder bei nicht mangelbehafteten Verträgen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. In dem Fall ist eine Klage nicht zwingend notwendig, die fristgemäße Kreditkündigung (je nach Vertragsgestaltung) reicht vollkommen aus.
Nur würde ich dann auch sicher gehen, dass Du den Restschuldbetrag auch umgehend ablösen kannst, sonst könnte es haarig werden. In dem Fall ist nämlich gleichzeitig auch die vereinbarte, ratenweise Tilgung hinfällig, der Restschuldbetrag einschließlich entgangenen Zinsanteils sofort fällig. Kannst Du das nicht zahlen, zum Beispiel durch einen neuen Kredit einer anderen Bank oder eben aus Deinen Rücklagen, droht aufgrund der Sicherungsabtretung durchaus auch die umgehende Einziehung des Fahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher, diverse Einträge in Schufa und anderen Auskunftsdateien usw usw usw...
Für mich stellt sich die Frage, was konkret Du in dem Fall erreichen möchtest. Gedenkst ja sicher nicht, aus Lust und Laune gegen Deine finanzierende Aurto-Bank zu klagen, nur weil Dir deren AGB nicht passen. Oder? Wäre nämlich ehrlich gesagt ziemlich blöd...
Nein darum geht es mir gar nicht das war ein Beitrag bei vox Automobil. Da hatte eine Frau die agb warum auch immer durch eben einen Anwalt untersuchen lassen . Der erkannte auf Fehler in der agb und die Frau könnte das Auto zurück geben. Und bekam ihre gezahlten Beiträge zurück und brauchte auch den Rest nicht zu bezahlen bzw die Restschuld des Pkw.
An der ganzen Sache dürfte es aber einen Haken geben... Es sind zwar Verbundverträge, also der Kaufvertrag mit dem Autohaus und der Finanzierungsvertrag mit der Bank, Zweiterer ist jedoch Erfüllungsvertrag für Ersteren. Heißt, wenn der Vertrag mit dem Autohaus angefochten und rückabgewickelt wird, betrifft das auch den dazugehörenden Finanzierungsvertrag, der Kaufvertrag mit dem Autohaus wird aber nicht automatisch nichtig, wenn der Finanzierungsvertrag angefochten und rückabgewickelt wird...
Da müsste man die Gesamtkonstellation wirklich im Detail kennen, da es auch dann noch Unterschiede in der Handhabung gibt (externer Kreditgeber, herstellerseitiger Kreditgeber usw...).
Vergessen viele auch bei Mobilfunkverträgen mit Smartphone-Ratenplan. Zweiterer ist in dem Fall Erfüllungsvertrag für Ersteren. Wird der Mobilfunkvertrag rückabgewickelt (bei Widerruf kommt er gar nicht erst zu Stande) endet automatisch auch der vertrag über den Smartphone-Ratenplan. Wird dieser jedoch rückabgewickelt, zum Beispiel weil das Handy des Grauens nicht der Beschreibung entsprach, endet damit nicht gleichzeitig auch der Mobilfunkvertrag an sich.
Auch hier gibt es jedoch unterschiedliche Konstellationen, also bitte nicht pauschalisieren...
Moin,
Ja, es gab Fälle, da wurde durch einen grundsätzlichen Rechtsverstoß des Kreditgebers der Vertrag komplett hinfällig, weil irgendein grundsätzliches Verbraucherrecht bzgl. der Kosten verletzt worden war. In dem Fall kann man den Vertrag entweder komplett rückabwickeln oder den Schaden zurückverlangen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann dürften die letzten Verträge mit diesem Fehler um 2010 ausgestellt worden sein.
Bzgl. Details müsste man aber einen Juristen befragen.
LG Kester
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Dürften wohl eher Fehler in der Widerrufsbelehrung bei finanzierten (verbundenen) Kaufverträgen sein. Ohne RS-Versicherung im Rücken hoffnungslos. Banken, Versicherungen usw. lassen es im Regelfall immer auf einen Rechtsstreit ankommen, notfalls durch mehrere Instanzen.
Kündigen kannst Du grundsätzlich jeden Vertrag auch ohne Anwalt: Die entsprechenden Konsequenzen mußt Du aber auch tragen. Was passiert z.B. mit den noch offen Raten? Wer zahlt das in welchem Zeitraum? Die Bank hat das Geld ja schließlich irgendwann an den Händler ausbezahlt. Das will sie (mit Zinsen und Gebühren9 auf jeden Fall zurück haben. Die Zinsen können ggf. unberechtigt hoch sein, das kann ein Jurist klären. Das Selbe gilt für Gebühren. Aber die Kreditsumme ist defacto ausbezahlt und ein bischen Zinsen und Gebühren stehen der Bank auch zu. Und im Übrigen: selbst Kredite von Nichtbanken (Kumpel, Eltern) haben Zinsen! Ob sie verlangt werden ist was Anderes.
Ich kann das ja nur so wiedergeben
Der Kaufvertrag mit dem Autohaus wurde rückgängig gemacht. Die bereits gezahlten Beiträge fürs Auto wurden der Frau erstattet und sie brauchte die Restschuld oder Restsumme auch nicht begleichen. Ergo ist sie Auto gefahren für lau und hat noch nichtmals dafür was bezahlen müssen.
Das ist noch solange nicht her gewesen eventuell so 2-3 Jahre.
Die Logik dahinter versteh ich zwar nicht so richtig aber Anwälte brauchen auch Betätigungsfelder sonst werden sie ja arbeitslos. Anderseits wenn die agb fehlerhaft waren des Kreditvertrags und die Frau recht hatte warum nicht vor Gericht ziehen?
Ich musste mein Auto auch abzählen und einen teilkredit aufnehmen. Ich möchte ja beweglich sein, mit meinem Auto. Der Händler wollte verkaufen und die Bank mir das Geld leihen. Wenn alle davon profitieren. Versteh ich andererseits auch nicht warum die Frau das überhaupt gemacht hat?
Okay, da es in dem Fall eh nur um eine theroretische WasWäreWenn Konstellation geht, würde ich es einfach dabei belassen. Wenn Du mit Deiner Finanzierung zufrieden bist, was willst da über anderer Leute Finanzierungen nachdenken. Eigentlich vertane Zeit.
Erst recht, wenn man die Gesamtkonstellation nicht kennt... 😉
Du darfst hier nicht den kaufvertrag des fahrzeuges mit dem Kreditvertrag verwechseln.
das sind 2 völlig unterschiedliche paar schue.
das Auto kaufst Du im Autohaus und machst mit dem den KAUFvertrag. Die Finanzierung machst Du mit der Bank.
Wo war denn das Problem bei den AGB? Beim Kreditvertrag oder beim Autokauf? Wenn der kauf rückabgewickelt wird hat sich das thema finanzierung auch geklärt. Die bank bekommt alles vom Autohaus wieder.
Zitat:
@Versengold schrieb am 5. Juli 2019 um 15:34:00 Uhr:
Das war ein tv Beitrag von Automobil fand das sehr interessant
Glaube ich Dir sofort, das Problem dabei ist eher, dass man nicht zwingend die Hintergrundinformationen zur Verfügung hat, welche die damaligen Juristen vorliegen hatten. Solche TV-Beiträge können daher durchaus interessant sein, lassen sich aber nur schwer pauschalisieren und als allgemeinverbindlich darstellen.
Widerrufsjoker genutzt.. liegt nun ca. seit 9 Monaten bein Anwalt und seit ein paar Wochen beim Landgericht..
Erfahrungen also eher nein