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Autokaufvertrag Formulierung

Hallo zusammen,

wie ist der Satz in meinen Kaufvertrag zu bewerten: "Nachlackierungen im Sinne der Aufbereitung sind möglich". Bedeutet es, dass nur kleine "Schrammen" eventuell Nachlackiert wurden?

Zusätzlich steht: "Bei diesen Fahrzeug mit der FIN: ... ist kein Vorschaden bekannt."
Bedeutet dies, dass bei einen später entdeckten Unfallschaden, der Verkäufer haften muss?

Danke im Voraus.

5 Antworten

zur ersten Frage: Ja, da handelt es sich nur um sog. Smartrepair- Sachen, Kosmetik.... Optik.
zur zweiten Frage: das bedeutet, dass Deinem Verkäufer vom Vorbesitzer keine Schäden gemeldet wurden und er somit keine Kenntnisse hatte. Im Fall der Fälle wird er Dich auf Deinen Vorbesitzer verweisen.

Ich hätte auch eine Frage zu diesem Thema. Ich verkaufe nächste Woche ein Fahrzeug, ich bin der Erstbesitzer. Der Wagen ist laut Rechtssprechung unfallfrei, sprich er hatte keinen größeren Unfall oberhalb der Bagatellgrenze (750euro). Lediglich paar Parkschrammen am Stoßfänger, dieser wurde nachlackiert. Bilder vom Kratzer sind dem Käufer bekannt, ich hab sie ihm gezeigt. Auch der Zustand nach der Lackierung kennt er und sieht er ja auch beim Kauf.
Ich möchte die korrekte Formulierung in den Vertrag aufnehmen, wie lautet sie?
Unfallfrei + Nachlackierung Stoßfänger ?

Der Wagen ist dann wohl Unfallfrei aber nicht nachlackierungsfrei.
Wenn der Käufer das weiß dann passt ja alles.
Einfach alles in den Kaufvertrag rein schreiben und fertig.

Ok, alles klar, hier noch ab Minute 23. interessante Infos von einem Anwalt zu diesem Thema
https://m.youtube.com/watch?v=HwMGmONYlNI&feature=youtu.be

Zitat:

@Benz_ schrieb am 7. Januar 2022 um 22:24:17 Uhr:


Hallo zusammen,

wie ist der Satz in meinen Kaufvertrag zu bewerten: "Nachlackierungen im Sinne der Aufbereitung sind möglich". Bedeutet es, dass nur kleine "Schrammen" eventuell Nachlackiert wurden?

Zusätzlich steht: "Bei diesen Fahrzeug mit der FIN: ... ist kein Vorschaden bekannt."
Bedeutet dies, dass bei einen später entdeckten Unfallschaden, der Verkäufer haften muss?

Danke im Voraus.

Das muss alles nichts schlimmes heißen, aber trotzdem wird sich manchmal hinter solchen Formulierungen versteckt.

Bei den Nachlackierungen könnte theoretisch auch noch mehr drin stecken als nur kleine Kratzer - dafür ist mir der Begriff Aufbereitung viel zu wenig abgegrenzt. Würde mir die gemachten Arbeiten explizit auflisten lassen.

"Kein Vorschaden bekannt" - da kann sich der Verkäufer, wie schon zuvor geschrieben, u.U. relativ einfach herausreden.

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