Autokauf Rücktrittsrecht von Privatperson.
Hallo liebe Auto Gemeinde,
ich habe da einen etwas komplizierteren Fall in eigener Sache:
Am Dienstag den 13.10.09 habe ich ein original London Taxi mit EZ 03.03.92 bei einer Werbeagentur in Hamburg gekauft und zu mir nach Hildesheim überführt. Die London Taxis wurde zuvor für eine Werbekampagne deutschlandweit eingesetzt. Bezahlt habe ich vor Ort und einen Kaufvertrag unterschrieben, der von Privat zu Privat ist!!! mir wurde mehrfach versichert, auf meine Nachfrage, dass das Fahrzeug trotz Verschleisserscheinungen im Interieur usw. , aber voll fahrbereit ist. Hatte mehrfach auch auf irgendwelche gravierenden reparaturbedürftige Schäden am Fahrwerk und Getriebe nachgefragt und man hatte mir mündlich und per Email versichert, dass die Technik komplett überholt sei und dass der Wagen voll fahrtauglich sei.
Nun daheim mit dem Auto angekommen, stellte ich am ersten Morgen eine Öllache unter dem Wagen fest. In der Werkstatt stellte man einen undichten Simmerring fest. (Kosten 400 Euro)
Hatte dem Verkäufer auch gleich dies ein paar Stunden später mitgeteilt. Dieser zeigte sich kooperativ und meinte, ich solle mir eine weitere Meinung dazu einholen. Dies tat ich auch!
Mit dem Simmering hatte ich mich nun aber abgefunden und es als "shit happens" abgetan, bis ich meinen Vater als Fahrgast mal mitgenommen hatte! Dieser meinte, dass es komische metallartige Schleifgeräusche hinten gäbe, die eventuell vom Getriebe(Vollautomatik) kommen könnten. So hatte ich vorhin einen KFZ-Meister in der Nähe gebeten, auch mal mitzufahren und sich das anzuhören. Nach wenigen Metern meinte er schon sofort : "Differentialgetriebe kaputt" und dies schon seit Längerem. Ich war natürlich total geschockt, als ich den mündlichen Kostenanschlag von mindestens 2600 Euro erfuhr. Für das Auto selbst hatte ich 3800Euro bezahlt und somit sei es ein wirtschaftlicher Totalschaden, der Meinung des KFZ-Meisters nach, der ebenfalls auch KFZ-Sachverständiger ist!!
Habe dem Verkäufer auch gleich noch eine Mail geschickt und ihm davon berichtet und gleich um Rückmeldung gebeten. Er war heute nicht telefonisch im Büro zu erreichen, was in dem Berufszweig auch gut mal sein kann.
Nun zu den rechtlichen Wichtigkeiten:
Der Verkäufer ist Firmeninhaber der kleinen Werbeagentur. Er hat mir das Auto aber von Privat zu Privat verkauft, samt der Standardgewährleistungs und Garantieausschlüssen.
"Gekauft , wie gesehen" stand dort auch.
Nun habe ich mich auch ein wenig im Internet informiert und weiss , dass ich bei reinen von Privat zu Privat Käufen kaum bzw.keine Gewährleistungsrechte habe. Jediglich gravierenden (verschleissunabhängigen) Schäden, hätte man eventuell Anspruch auf Ersatz.
Aber in diesem Fall steht auch die Werbeagentur als Halter im KFZ-Brief und die Fahrzeuge wurden auch ausschliesslich gewerblich genutzt!!!
Nun die Frage an erfahrende Kenner mit solchen Geschichten: Habe ich Anspruch auf Gewährleistung und in diesem Falle (bei den Kosten) auf Rücknahme?
Habe in mehreren Threads anderer Foren sowas gelesen, dass man als gewerblicher Inhaber bei einem Autoverkauf von Privat zu Privat, trotzdem für bestimmte Mängel haften muss.
Versteht mich bitte hier niemand falsch, ich weiss dass ich bei einem Taxi mit einer Laufleistung von 288.000 KM keinen Top Zustand erhalte, aber Getriebeschade ist dann doch eine Nummer zu hoch, wenn man mir versicherte, dass der Wagen voll fahrbereit sei!
Der KFZ-Meister meinte, dass ein Auto mir Getriebeschade niemals voll fahrbereit sein kann und ich somit gut Chancen auf Rücktausch hätte!
Was meint ihr dazu? Der Typ von der Werbeagentur war eigentlich immer nett und ehrlich, also Täuschung mit Absicht, will ich ihm nicht unterstellen.
In diesem Fall kommt es auf rechtliche kleine Details an. Eigentlich sagt mein Bauchgefühl, nachdem ich mich ein wenig über gewerblich genutze Fahrzeuge informiert habe, dass ich Gewährleistungsanspruch habe, obwohl ich einen "von Privat an Privat " Kaufvertrag unterschrieben habe, in dem Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind.
Euch allen noch einen schönen Abend..
Für das Lesen meines Anliegens und das Gedankenzerbrechen danke ich eich schon jetzt
es güßt euch lieb
Stephan
Beste Antwort im Thema
...was soll das im GLK Forum?...Zitat:
Original geschrieben von Silvercoin82
Hallo liebe Auto Gemeinde,ich habe da einen etwas komplizierteren Fall in eigener Sache:
Am Dienstag den 13.10.09 habe ich ein original London Taxi mit EZ 03.03.92 bei einer Werbeagentur in Hamburg gekauft und zu mir nach Hildesheim überführt. Die London Taxis wurde zuvor für eine Werbekampagne deutschlandweit eingesetzt. Bezahlt habe ich vor Ort und einen Kaufvertrag unterschrieben, der von Privat zu Privat ist!!! mir wurde mehrfach versichert, auf meine Nachfrage, dass das Fahrzeug trotz Verschleisserscheinungen im Interieur usw. , aber voll fahrbereit ist. Hatte mehrfach auch auf irgendwelche gravierenden reparaturbedürftige Schäden am Fahrwerk und Getriebe nachgefragt und man hatte mir mündlich und per Email versichert, dass die Technik komplett überholt sei und dass der Wagen voll fahrtauglich sei.
Nun daheim mit dem Auto angekommen, stellte ich am ersten Morgen eine Öllache unter dem Wagen fest. In der Werkstatt stellte man einen undichten Simmerring fest. (Kosten 400 Euro)
Hatte dem Verkäufer auch gleich dies ein paar Stunden später mitgeteilt. Dieser zeigte sich kooperativ und meinte, ich solle mir eine weitere Meinung dazu einholen. Dies tat ich auch!Mit dem Simmering hatte ich mich nun aber abgefunden und es als "shit happens" abgetan, bis ich meinen Vater als Fahrgast mal mitgenommen hatte! Dieser meinte, dass es komische metallartige Schleifgeräusche hinten gäbe, die eventuell vom Getriebe(Vollautomatik) kommen könnten. So hatte ich vorhin einen KFZ-Meister in der Nähe gebeten, auch mal mitzufahren und sich das anzuhören. Nach wenigen Metern meinte er schon sofort : "Differentialgetriebe kaputt" und dies schon seit Längerem. Ich war natürlich total geschockt, als ich den mündlichen Kostenanschlag von mindestens 2600 Euro erfuhr. Für das Auto selbst hatte ich 3800Euro bezahlt und somit sei es ein wirtschaftlicher Totalschaden, der Meinung des KFZ-Meisters nach, der ebenfalls auch KFZ-Sachverständiger ist!!
Habe dem Verkäufer auch gleich noch eine Mail geschickt und ihm davon berichtet und gleich um Rückmeldung gebeten. Er war heute nicht telefonisch im Büro zu erreichen, was in dem Berufszweig auch gut mal sein kann.
Nun zu den rechtlichen Wichtigkeiten:
Der Verkäufer ist Firmeninhaber der kleinen Werbeagentur. Er hat mir das Auto aber von Privat zu Privat verkauft, samt der Standardgewährleistungs und Garantieausschlüssen.
"Gekauft , wie gesehen" stand dort auch.
Nun habe ich mich auch ein wenig im Internet informiert und weiss , dass ich bei reinen von Privat zu Privat Käufen kaum bzw.keine Gewährleistungsrechte habe. Jediglich gravierenden (verschleissunabhängigen) Schäden, hätte man eventuell Anspruch auf Ersatz.
Aber in diesem Fall steht auch die Werbeagentur als Halter im KFZ-Brief und die Fahrzeuge wurden auch ausschliesslich gewerblich genutzt!!!Nun die Frage an erfahrende Kenner mit solchen Geschichten: Habe ich Anspruch auf Gewährleistung und in diesem Falle (bei den Kosten) auf Rücknahme?
Habe in mehreren Threads anderer Foren sowas gelesen, dass man als gewerblicher Inhaber bei einem Autoverkauf von Privat zu Privat, trotzdem für bestimmte Mängel haften muss.
Versteht mich bitte hier niemand falsch, ich weiss dass ich bei einem Taxi mit einer Laufleistung von 288.000 KM keinen Top Zustand erhalte, aber Getriebeschade ist dann doch eine Nummer zu hoch, wenn man mir versicherte, dass der Wagen voll fahrbereit sei!
Der KFZ-Meister meinte, dass ein Auto mir Getriebeschade niemals voll fahrbereit sein kann und ich somit gut Chancen auf Rücktausch hätte!Was meint ihr dazu? Der Typ von der Werbeagentur war eigentlich immer nett und ehrlich, also Täuschung mit Absicht, will ich ihm nicht unterstellen.
In diesem Fall kommt es auf rechtliche kleine Details an. Eigentlich sagt mein Bauchgefühl, nachdem ich mich ein wenig über gewerblich genutze Fahrzeuge informiert habe, dass ich Gewährleistungsanspruch habe, obwohl ich einen "von Privat an Privat " Kaufvertrag unterschrieben habe, in dem Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind.Euch allen noch einen schönen Abend..
Für das Lesen meines Anliegens und das Gedankenzerbrechen danke ich eich schon jetztes güßt euch lieb
Stephan
ist jetzt hier auch allgemeine Rechtsberatung?
1 Antworten
...was soll das im GLK Forum?...Zitat:
Original geschrieben von Silvercoin82
Hallo liebe Auto Gemeinde,ich habe da einen etwas komplizierteren Fall in eigener Sache:
Am Dienstag den 13.10.09 habe ich ein original London Taxi mit EZ 03.03.92 bei einer Werbeagentur in Hamburg gekauft und zu mir nach Hildesheim überführt. Die London Taxis wurde zuvor für eine Werbekampagne deutschlandweit eingesetzt. Bezahlt habe ich vor Ort und einen Kaufvertrag unterschrieben, der von Privat zu Privat ist!!! mir wurde mehrfach versichert, auf meine Nachfrage, dass das Fahrzeug trotz Verschleisserscheinungen im Interieur usw. , aber voll fahrbereit ist. Hatte mehrfach auch auf irgendwelche gravierenden reparaturbedürftige Schäden am Fahrwerk und Getriebe nachgefragt und man hatte mir mündlich und per Email versichert, dass die Technik komplett überholt sei und dass der Wagen voll fahrtauglich sei.
Nun daheim mit dem Auto angekommen, stellte ich am ersten Morgen eine Öllache unter dem Wagen fest. In der Werkstatt stellte man einen undichten Simmerring fest. (Kosten 400 Euro)
Hatte dem Verkäufer auch gleich dies ein paar Stunden später mitgeteilt. Dieser zeigte sich kooperativ und meinte, ich solle mir eine weitere Meinung dazu einholen. Dies tat ich auch!Mit dem Simmering hatte ich mich nun aber abgefunden und es als "shit happens" abgetan, bis ich meinen Vater als Fahrgast mal mitgenommen hatte! Dieser meinte, dass es komische metallartige Schleifgeräusche hinten gäbe, die eventuell vom Getriebe(Vollautomatik) kommen könnten. So hatte ich vorhin einen KFZ-Meister in der Nähe gebeten, auch mal mitzufahren und sich das anzuhören. Nach wenigen Metern meinte er schon sofort : "Differentialgetriebe kaputt" und dies schon seit Längerem. Ich war natürlich total geschockt, als ich den mündlichen Kostenanschlag von mindestens 2600 Euro erfuhr. Für das Auto selbst hatte ich 3800Euro bezahlt und somit sei es ein wirtschaftlicher Totalschaden, der Meinung des KFZ-Meisters nach, der ebenfalls auch KFZ-Sachverständiger ist!!
Habe dem Verkäufer auch gleich noch eine Mail geschickt und ihm davon berichtet und gleich um Rückmeldung gebeten. Er war heute nicht telefonisch im Büro zu erreichen, was in dem Berufszweig auch gut mal sein kann.
Nun zu den rechtlichen Wichtigkeiten:
Der Verkäufer ist Firmeninhaber der kleinen Werbeagentur. Er hat mir das Auto aber von Privat zu Privat verkauft, samt der Standardgewährleistungs und Garantieausschlüssen.
"Gekauft , wie gesehen" stand dort auch.
Nun habe ich mich auch ein wenig im Internet informiert und weiss , dass ich bei reinen von Privat zu Privat Käufen kaum bzw.keine Gewährleistungsrechte habe. Jediglich gravierenden (verschleissunabhängigen) Schäden, hätte man eventuell Anspruch auf Ersatz.
Aber in diesem Fall steht auch die Werbeagentur als Halter im KFZ-Brief und die Fahrzeuge wurden auch ausschliesslich gewerblich genutzt!!!Nun die Frage an erfahrende Kenner mit solchen Geschichten: Habe ich Anspruch auf Gewährleistung und in diesem Falle (bei den Kosten) auf Rücknahme?
Habe in mehreren Threads anderer Foren sowas gelesen, dass man als gewerblicher Inhaber bei einem Autoverkauf von Privat zu Privat, trotzdem für bestimmte Mängel haften muss.
Versteht mich bitte hier niemand falsch, ich weiss dass ich bei einem Taxi mit einer Laufleistung von 288.000 KM keinen Top Zustand erhalte, aber Getriebeschade ist dann doch eine Nummer zu hoch, wenn man mir versicherte, dass der Wagen voll fahrbereit sei!
Der KFZ-Meister meinte, dass ein Auto mir Getriebeschade niemals voll fahrbereit sein kann und ich somit gut Chancen auf Rücktausch hätte!Was meint ihr dazu? Der Typ von der Werbeagentur war eigentlich immer nett und ehrlich, also Täuschung mit Absicht, will ich ihm nicht unterstellen.
In diesem Fall kommt es auf rechtliche kleine Details an. Eigentlich sagt mein Bauchgefühl, nachdem ich mich ein wenig über gewerblich genutze Fahrzeuge informiert habe, dass ich Gewährleistungsanspruch habe, obwohl ich einen "von Privat an Privat " Kaufvertrag unterschrieben habe, in dem Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind.Euch allen noch einen schönen Abend..
Für das Lesen meines Anliegens und das Gedankenzerbrechen danke ich eich schon jetztes güßt euch lieb
Stephan
ist jetzt hier auch allgemeine Rechtsberatung?