Autokauf -> An-/Um-/Abmeldung

hallo zusammen

ich will mir demnächst ein "Neues" Auto (v. privat) kaufen... der Wagen hat neuen Tüv und sollte somit verkehrstauglich sein. (ist übrigens noch angemeldet)
-> der steht ca. 300 km entfernt

ich würde hinfahren, mir den Wagen ansehen und wenn alles stimmt auch kaufen... nur wie krieg ich das Ding heim? (ich glaub nicht dass d. Verkäufer den f. die Heimfahrt angemeldet lässt)

wie krieg ich das am besten auf die Reihe... da war doch was mit Kurzkennzeichen... bitte helft mir mal

-danke-

19 Antworten

dann besteht aber noch das Problem... der meldet sein Auto ab -> ich nehms dann doch nicht... dann steht der auch schön blöd da... (hat ja kein angemeldetes Auto mehr)

was meinste mit Nachhaftung und Anschlussversicherung?

PS: damals war grad mal kein Stau... bin in Heidenau vorm Praktiker mit 73 statt 50 geblitzt worden 🙁

....oh nein - die Stelle is doch bekannt - naja, passiert aber.
Heimtückisch ist ja, dass die dich quasi mit dem Laser schon ab dieser Brücke vorher die man durchquert im Visier haben - habs mir mal zeigen lassen 😉
(die hatten mal doppelt geblitzt - vorn am Eingang zum Schwarzbad in Richtung Pirna und eben vorn beim Autohaus Richtung DD - und ich war der mit der Lichthupe in Richtung Dresden.... *lol* Es waren gaaaanz sicher alles "nur Freunde" 😉)

Wie auch immer - Anschlussversicherung:
Wenn du zur Versicherung gehst und dort die Doppelkarte holst, dann geben die dir damit rein formal eine Deckungszusage --> entweder für 5 Tage ab Anmeldung (Kurzzeit) oder ab dem Tag der Anmeldung ("normal"😉. So meinte ich Anschlussversicherung.
Die Sache ist die....
Rein formal geht ab dem Verkaufspunkt (wo du unterschreibst und er und er dir den Fzgbrief aushändigt) geht die Gefahr auf dich über.

Das mit der Nachhaftung ist glaub ich in dem Fall, auch nicht richtig, gelle?

Mmmh.... Anrufen und klären - ganz ehrlich - ist die beste Lösung.
Im Kaufvertrag festschreiben dass du es abmeldest --> da kann doch nix passieren.
Wenn was passiert, ist:
a) noch ne Versicherung drauf
b) der Verkäufer dennoch raus aus der Haftung, da ihm das Ding zu dem Zeitpunkt nicht mehr gehörte.

Uhrzeit auf Kaufvertrag - er soll das dann gleich seiner Versicherung bringen oder faxen - und gut ist.

Grüße
Schreddi

Moin Bimmelimm,

das mit den Kurzzeitkennzeichen vor der Probefahrt mal vorsorglich besorgen, klingt für mich irgendwie nicht so sinnvoll. Da zahlst du pauschal für Kennzeichen und Versicherung, von denen du noch nicht mal weißt, ob du sie überhaupt brauchst.

Wenn ich mal grob überschlage: Das Auto steht 300km von dir entfernt, einmal zusätzlich hin und her fahren macht also 600km, bei 9l auf 100km kommst du auf etwa 60 Euro Spritkosten (sparst du nicht nochmals mittels Tschechen-Sprit?). Da sind die Kennzeichen auch nicht billiger...

Ich würde erstmal so hinfahren und den Wagen Probe fahren und ihn mal genau anschauen. Am Telefon kann dir Verkäufer sowieso viel erzählen von "kein Rost", "unfallfrei", "Motor läuft top" - ob das auch stimmt, kannst du erst vor Ort entscheiden.

Den Termin würde ich nach Möglichkeit unter der Woche tagsüber machen. Wenn dann der Verkäufer dir den Wagen nicht mit seinen Kennzeichen mitgeben möchte, kann er ihn immer noch direkt bei seiner Zulassungsstelle abmelden und du nimmst dann erstmal nur die Papiere mit und meldest ihn bei dir mit den Papieren an, fährst dann nochmal die Strecke und holst den Wagen mit deinen neuen Kennzeichen.
Wenn du nur am Wochenende kannst, würde ich den Verkäufer so weich klopfen, dass er dich (wenn schon nicht das angemeldete Auto) zumindest Kennzeichen und Papiere mitnehmen lässt. Dann kannst du es genauso bei dir anmelden und mit deinen neuen Kennzeichen abholen.
Ist zwar zeitlich ein bißchen aufwändiger, aber du sparst dir die Umstände und Kosten mit den Kurzzeitkennzeichen. Und wenn sich bei der Probefahrt der Verkäufer bereit erklären sollte, dir den Wagen doch angemeldet mitzugeben - umso besser.

Welcher soll es denn jetzt sein? War das der 94er GSI 16V?

mein gott ist das kompliziert... 🙁

wenn der verkäufer aber keine Garage hat, kann der den wagen nicht abmelden und bei sich vors haus stellen...

dazumal kenn ich den Typen auch nicht... wer weiss was der mit dem wagen macht wenn ich mit den Kennzeichen und den Papieren unterwegs bin...

momentan bin ich auf nen 93er GSi 16V scharf...

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Hi ,

der Wagen wird bei deiner Besichtigung wahrscheinlich angemeldet sein , also wird im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit eingetragen ( wie schreddi bereits sagte ) .Ab dem Zeitpunkt bist du also der Besitzer und Versicherungsnehmer und somit über die aktuelle Versicherung des Vorbesitzers versichert.
Im Schadensfall wird diese demnach den Schaden übernehmen.Wenn du dann eine eigene Versicherung abschließt ( andere Gesellschaft ) wird diese v. d. bisherigen Versicherung über deinen aktuellen Schadensverlauf informiert.
Wenn du lieber mit eigenen Kennzeichen abholen willst ( ytna ) : wird das Auto v. dir vollständig bezahlt muß der Vorbesitzer dir sowieso Kfz. Brief und Kfz. Schein aushändigen.Bist ja dann der Besitzer.Beim Strassenverkehrsamt ( welches für dich zuständig ist ) brauchst du den Wagen dann nur umzumelden ( ohne diesen vorher erst stilllegen zu müssen )

Grüße
capri17

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