Autogarantie

Eine Frage an die Kenner.

Ich werde mir ein neues Auto zulegen. Habe aber mehrer Optionen, und wollte fragen wie der Garantiefall aussieht.

Ich kaufe mir ein Opel Astra bei einem Opelhändler in München - als Neuwagen mit 2 Jahren Neuwagengarantie. Gilt diese Garantie dann auch in Berlin? Kann ich das Auto im falle der Anspruchnahme der Garantie in jedem berliner FOH reparieren lassen?

OPtion 2: Ich kaufe mir einen 2 Jahren alten Astra, mit einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie. Ebenfalls bei einem Opelhändler bei München. Gilt diese Gebrauchwagengarantie auch in Berlin bei den hier ansässigen Opelhändler?

Und noch ne Frage - was ist eine verlängerung der Werksgarantie. Mir wurde gesagt, dass man nach den 2 Jahren Neuwagengarantie diese um noch 2 Jahre abschließen kann, kostenintensiv natürlich. Ist diese genauso wie die Neuwagengarantie, oder ist da ein Hacken?

MFG

8 Antworten

Also, die Neuwagengarantie gibt der Hersteller (Opel). Deshalb gilt diese Garantie dann auch bei jedem Opelhändler. Ich fahre einen Import (Suzuki aus Holland) und habe schon einen Garantiefall gehabt. War kein Problem: Zum deutschen Händler gehen - es muß natürlich ein Vertragshändler sein - Garantieauftrag an Suzuki Europe unterschreiben, das war's.

Die Gebrauchtwagengarantie dürfte der verkaufende Händler geben sofern das Auto schon aus der Werksgarantie raus ist. Sonst gilt das obengenannte. Du müßtest dich dann also mit eventuellen Garantieansprüchen an den Händler wenden.

Zum Umfang der Anschlußgarantie kann ich nix sagen. Da müßte man die Bedingungen kennen. Es könnte sein, daß da einiges ausgeschlossen wird.

Da es hier ein bißchen rechtlich wird noch der Hinweis, daß alle Angaben ohne Gewähr sind und die persönliche Meinung des Verfassers darstellen. Dieses Posting stellt auch keine Rechtsberatung dar (sonst würde es auch kosten 😁 )

Viele Grüße,
Carsten.

Hi, musst den Händler nochmal fragen, aber soweit ich weiß, läuft die Gebrachtwagengarantie über eine Garantieversicherung und ist damit nicht Händler gebunden. So wars zumindest bei mir, hab nen Megane bei nem BMW Händler gekauft, und mein Garantiefall wurde über die Versicherung problemlos von nem Renaulthändler abgewickelt.

MfG
Noss

Moin,

Wie schon gesagt wurde ... die Neuwagen bzw. Werksgarantie gilt EU-weit (wenn nicht sogar weltweit). Selbst wenn du in Madrid eine Garantieleistung benötigst, erledigt der örtliche Opelvertreter das ganze dann im Rahmen der Garantie. Also kein Problem.

Bei der Gebrauchtwagengarantie gibt es mehrere unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen kann das eine Garantie sein, die in Koorperation von Opel mit einem Versicherer über das Werk läuft. Hier würden im Grunde ähnliche Bedingungen gelten wie bei der Werksgarantie. Die zweite Möglichkeit ist, das der Opelhändler in deinem Namen eine Garantieversicherung bei einem Versicherer abschließt. Dann könntest du dieses Auto bei Garantieleistungen nur bei dem versichernden Betrieb reparieren lassen (ist aber meiner Erfahrung nach sehr selten). Der dritte Punkt wäre, das der Händler eine Garantieversicherung auf deinen Namen für dich abschließt, also nicht der Opelhändler, sondern du der Vertragspartner der Versicherung bist. Dann kanst du das Auto bei jeder Werkstatt reparieren lassen, welche von der Versicherung anerkannt ist/wird. Welche das dann z.B. in Berlin sind, müßtest du bei der Versicherung telefonisch erfragen. Das ist im übrigen der häufigste Weg, der im Gebrauchtwagenmarkt gegangen wird.

Die Anschlussgarantie ist etwas tricky im Vergleich zur Startgarantie. Denn während die Werksgarantie wirklich umfassend ist, ist die Anschlussgarantie etwas "weicher" gestaltet. So gibt es dort meist Selbstbeteiligungssätze in Abhängigkeit von Alter und Laufleistung des Autos bezogen auf die jeweiligen Bauteile. Geht dir also bei einem Fahrzeugalter von 3 Jahren, 8 Monaten bei einem km-Stand von 140.000 km die Lichtmaschine kaputt ... zahlt die Garantie z.B. nur 20% des Teilepreises, den Rest und die Arbeit zahlst dann du. Hier kann unter Umständen ein Kulanzantrag deutlich günstiger sein. Aber ...da musst du einfach mal die Garantiebedingungen lesen. Nicht jede Anschlussgarantie ist auch das Geld wert, was man für sie bezahlen soll.

MFG Kester

Als kleine Anmerkung:
Die Anschlussgarantie kann bei Opel nur innerhalb der ersten zwei Jahre und 40tkm abgeschlossen werden!

Holla.

Ich würde die Vertragsbedingungen nochmals durchlesen und ggf. bei Opel nachfragen.

Ich hatte bei meinem Focus eine Anschlußgarantie. Diese hat alle Kosten abgedeckt wie die werksseitige Garantie. Im Garantiefall hätte ich zu jedem Ford-Händler gehen können.

Doch hier gab es einige Unterschiede. In Deutschland kein Problem. Schein vorgezeigt, Reparatur wird erledigt, Werkstatt und Versicherung regeln das mit der Rechnung.

Außerhalb Deutschland hätte es passieren können, daß ich eine Reparatur ganz normal an die Werkstatt hätte bezahlen müssen. Geld hätte ich dann erst bekommen, wenn ich die Rechnung in Deutschland eingereicht hätte.

Sodele. Neues Auto, neues Spiel.

Bei meinem Toyota war eine Anschlußgarantie für 2 Jahre dabei (nach Ablauf der werksseitigen 3 Jahres-Garantie).

Würde z. B. im 4. Jahr ein Garantiefall eintreten, dann muß ich mich erstmal an den Händler wenden, der mir das Auto verkauft hat. Erst wenn die Versicherung zustimmt, daß ich meinen Toyo zu einer anderen Werkstatt bringen darf, werden auch die Kosten von dieser Werkstatt übernommen. Voraussetzung es handelt sich um einen Toyota-Händler.

Die Höhe der Kostenübernahme nach der 3 jährigen Werksgarantie hängt von den gefahrenen Kilometern ab. Je mehr Kilometer, desto weniger Materialkosten werden übernommen. Lohnkosten allerdings werden immer zu 100 % übernommen.

Die Anschlußgarantie ist gegenüber der Werksgarantie absolut gleichwertig. Also keinerlei Einschränkungen.

Ciao

F 213

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Geht dir also bei einem Fahrzeugalter von 3 Jahren, 8 Monaten bei einem km-Stand von 140.000 km die Lichtmaschine kaputt ... zahlt die Garantie z.B. nur 20% des Teilepreises, den Rest und die Arbeit zahlst dann du. Hier kann unter Umständen ein Kulanzantrag deutlich günstiger sein. Aber ...da musst du einfach mal die Garantiebedingungen lesen. Nicht jede Anschlussgarantie ist auch das Geld wert, was man für sie bezahlen soll.

Beispiel BMW.

Die Gebrauchtwagengarantie (Fa. CarGarantie) von 1 Jahr kann nach diesem Jahr für 250,- Euro um nochmals ein Jahr verlängert werden. Die schicken einem dann wohl nen Angebot. Könnt wetten das Angebot bleibt aus, wenn man zu viel Reparaturen im 1. Jahr hatte. Keine Ahnung. Bislang noch nichts in den AGBs über diese Äußerungen meines Händlers gefunden. Vielleicht auch nur ein besonderer Service von BMW bzw. von meinem BMW-Händler.

Hier die Sätze der Kostenerstattungen meiner Gebrauchtwagengarantie über BMW. Bei Neugarantie zahlen sie natürlich erst mal alles auch wenn ich über den Kilometern bin:

bis 50.000 km --> 100%
bis 60.000 km --> 90%
bis 70.000 km --> 80% usw. alles über 100.000 km --> 40%

Deine Antwort