Autofirma zum Export kaufen

Hallo

ich will ein Auto nach Ausland Exportieren (nicht EU Länder) und habe ein Angebot gefunden von ein Firma (GmbH). Der chef will das Auto mit deutsche Rechnung mit ausgewiesener MwSt kaufen (Kein Vertrag) und hat zu mir gesagt, dass ich das MwSt wieder bei der Ausfuhr bekommen . Er will kein gewährleistung von Auto übernehmen.

mein Fragen

Habe ich Recht als Privat ein Firmaauto zu kaufen?
Bekomme ich die MwSt wieder bei Ausfuhr oder der Firma bekommt das Geld?

zum Info (ich bin in Deutschland gemeldet).

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@VediJones schrieb am 3. November 2016 um 00:44:56 Uhr:



Zitat:

@rudi333 schrieb am 2. November 2016 um 16:32:36 Uhr:


Um das zu verstehen, sollte man erstmal die Sprache lernen.

Nur weil man die deutsche nicht so gut beherrscht. Also wenn er nicht aus dem Land ist, dann hat er sich ganz gut ausdrücken können.
Nichtsnutze wie du sollten aus diesem Forum verbannt werden

Da fällt mir etwas ein, was ich kürzlich gelesen habe:

Kleines Mädchen fragt den Busfahrer "

Fährt der Bus bis zum Hauptbahnhof?

"

Busfahrer genervt: "

Kannst du nicht lesen?

"

Kleines Mädchen: "

Kannst du nicht freundlich sein?

"

Manchmal frage ich mich, wie manche durchs Leben laufen... 🙄

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Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 3. November 2016 um 10:14:19 Uhr:


@jjo2004 :

Also, mir ist einiges nicht ganz klar..

Du möchtest ein Auto ins Ausland exportieren.
In welches Land ?
Hast Du denn schon ein Auto oder musst Du es erst kaufen ?

Welches Angebot hast Du gefunden ?

Welches Auto will dieser Händler kaufen ?

Du als "deutscher Einwohner" kannst die Mest. nicht zurück bekommen.
Auch nicht der Käufer, da Du ja ein Privatmann bist.

Grüße

Also ich habe den TE wie folgt verstanden (er möge mich bitte korrigieren, falls ich falsch liege):

Eine Firma bietet ein Auto zum Verkauf an. Weil die Firma als gewerblicher Verkäufer keine Gewährleistung geben möchte, soll deses ins Ausland verkauft werden.
Der TE (Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in D) würde das Auto gern kaufen und exportieren. Der Verkäufer sagte ihm, dass er dann die MWSt. bei der Ausfuhr erstattet bekäme. Er fragt nun, ob dies stimmen würde. Meine Antwort: Nein, die MWSt. kann der TE bei der Ausfuhr nicht erstattet bekommen, weil er in Deutschland wohnt.

Würde der TE mit Drittlandnationalität in einem Nicht-EU-Land wohnen - z. B. in der Schweiz oder in Georgien ... - würde er bei der Ausfuhr die vom gewerblichen Verkäufer ausgewiesene MWSt. bei der Ausfuhr vom deutschen Zoll erstattet bekommen. Dabei wäre unerheblich, ob der Käufer eine Privatperson ist oder ein Gewerbe hat.

Vielleicht hat es nun auch rudi333 verstanden 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Chaosmanager : Aso..
wenn das so ist, dann passen Deine Aussagen.. 🙂
Sprich, die Mwst, gibts nicht zurück, auch nicht wenn er das Auto "privat" an einen
nicht EU-Bürger verkauft, weil, hier in D wird bei Privat-Verkauft keine Mwst. erhoben,
so wie z.b. in Österreich od. Schweden/Norwegen, etc.

Grüße

Zitat:

@rudi333 schrieb am 2. November 2016 um 16:32:36 Uhr:


Um das zu verstehen, sollte man erstmal die Sprache lernen.

Vielen Dank Rudi333, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um meine Thema zu lesen und die Richtige Antwort zu schreiben.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 4. November 2016 um 09:56:28 Uhr:


Sprich, die Mwst, gibts nicht zurück, auch nicht wenn er das Auto "privat" an einen
nicht EU-Bürger verkauft, weil, hier in D wird bei Privat-Verkauft keine Mwst. erhoben,
so wie z.b. in Österreich od. Schweden/Norwegen, etc.

Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

Natürlich muss auch in D ein gewerblicher Verkäufer die anfallende MWSt. an das FA abführen. Dabei ist unerheblich, ob der gewerbliche Verkäufer an einen Privatmann oder an einen gewerblichen Abnehmer verkauft.

Bei der Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land wird dem Ausführer die bezahlte MWSt. erstattet. Der TE hat jedoch seinen Wohnsitz in D - also kann er das Fahrzeug nicht für sich selbst ausführen, da er in D wohnt.

Würde der TE das Auto als Privatmann erwerben, müsste er logischerweise die MWSt. an den gewerblichen Verkäufer bezahlen (da dieser die MWSt. wiederum an das FA abführt). Würde der TE es an einen Landsmann weiterverkaufen, der in einem Drittland wohnt und dieser das Auto ausführen, könnte die MWSt. wiederum nicht erstattet werden, da der TE als Privatmann keine MWSt. ausweisen kann.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. November 2016 um 10:54:35 Uhr:


Würde der TE das Auto als Privatmann erwerben, müsste er logischerweise die MWSt. an den gewerblichen Verkäufer bezahlen (da dieser die MWSt. wiederum an das FA abführt). Würde der TE es an einen Landsmann weiterverkaufen, der in einem Drittland wohnt und dieser das Auto ausführen, könnte die MWSt. wiederum nicht erstattet werden, da der TE als Privatmann keine MWSt. ausweisen kann.

Eventuell ist dieser Zwischenkauf gar nicht nötig. Im Prinzip könnte TE gleich im Namen von seinem Landsmann kaufen (mit Vollmacht).

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 5. November 2016 um 21:02:31 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. November 2016 um 10:54:35 Uhr:


Würde der TE das Auto als Privatmann erwerben, müsste er logischerweise die MWSt. an den gewerblichen Verkäufer bezahlen (da dieser die MWSt. wiederum an das FA abführt). Würde der TE es an einen Landsmann weiterverkaufen, der in einem Drittland wohnt und dieser das Auto ausführen, könnte die MWSt. wiederum nicht erstattet werden, da der TE als Privatmann keine MWSt. ausweisen kann.

Eventuell ist dieser Zwischenkauf gar nicht nötig. Im Prinzip könnte TE gleich im Namen von seinem Landsmann kaufen (mit Vollmacht).

Sorry - ich hatte geschrieben, dass ein Zwischenverkauf überhaupt nichts bringt. Bei einem Zwischenverkauf gibt es nämlich gar keine Möglichkeit der MWSt.-Erstattung.

Und Dein Vorschlag ist auch nur bedingt hilfreich. Denn der TE könnte das Auto m. E. nicht im Namen seines Landsmanns ausführen, um die MWSt. erstattet zu bekommen (müsste man aber mit dem Zollamt abklären). Beim Kauf muss er ja die MWSt. zunächst bezahlen.

Entweder müsste der im Drittland lebende Nicht-EU-Bürger das gekaufte Auto direkt ausführen oder aber er beauftragt einen Spediteur, der das Auto ausführt und an die Drittland-Adresse zustellt (was aber in vielen Fällen nicht wirtschaftlich sein dürfte). Falls der in D lebende TE das Auto selbst ausführen wollte, um es seinem Landsmann zu liefern, wäre zu prüfen (beim Zollamt), wie der Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr zu erbringen wäre.

Gruß
Der Chaosmanager

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