Autoberürung ohne Schaden ...Kosten für das Nachsehen ....
Hallo
Beim Einparken meiner Tochter berührte der Reifen Nachbars Auto :
Es ist nichts zu sehen , aber der Nachbar möchte seine Blende abbauen lassen , um zu sehen , ob dahinter ein Schaden ist .
Das Kostet 150 € . Nun will er eine Kostenzusage haben ...ist das rechtens ?
Danke für die Info
Beste Antwort im Thema
Bevor die Sache hier aus dem Ruder läuft das Ergebnis :
Zuerst als Kleinigkeit , es war nicht meine Tochter , sondern eine Ihrer Freundinnen .... Ich hätte von Beginn an anders agiert .......aber das ist nebensächlich
Also die Verursachervesicherung bot an , an einer von Ihr beauftragten Werkstatt nach sehen zu lassen , zu lasten der Versicherung .
Und das macht nun auch mein Nachbar.....das sich alle Beteiligten dämlich dabei anstellten lass ich einfach mal unkommentiert ....
Euch ein großes Danke für die Tips , die ich weitergegeben habe .
Frohe Ostern
slibo
26 Antworten
Bevor die Sache hier aus dem Ruder läuft das Ergebnis :
Zuerst als Kleinigkeit , es war nicht meine Tochter , sondern eine Ihrer Freundinnen .... Ich hätte von Beginn an anders agiert .......aber das ist nebensächlich
Also die Verursachervesicherung bot an , an einer von Ihr beauftragten Werkstatt nach sehen zu lassen , zu lasten der Versicherung .
Und das macht nun auch mein Nachbar.....das sich alle Beteiligten dämlich dabei anstellten lass ich einfach mal unkommentiert ....
Euch ein großes Danke für die Tips , die ich weitergegeben habe .
Frohe Ostern
slibo
Zitat:
@slibo schrieb am 26. März 2016 um 07:03:24 Uhr:
Bevor die Sache hier aus dem Ruder läuft das Ergebnis :
Zuerst als Kleinigkeit , es war nicht meine Tochter , sondern eine Ihrer Freundinnen .... Ich hätte von Beginn an anders agiert .......aber das ist nebensächlichAlso die Verursachervesicherung bot an , an einer von Ihr beauftragten Werkstatt nach sehen zu lassen , zu lasten der Versicherung .
Und das macht nun auch mein Nachbar.....das sich alle Beteiligten dämlich dabei anstellten lass ich einfach mal unkommentiert ....Euch ein großes Danke für die Tips , die ich weitergegeben habe .
Frohe Ostern
slibo
Vielen Dank für das nette Feedback.
Auch dir ein frohes Osterfest.
Zitat:
@slibo schrieb am 26. März 2016 um 07:03:24 Uhr:
...
Also die Verursachervesicherung bot an ...
Ich verstehe zwar Bahnhof, aber ich wünsche auch dir schöne Feiertage.
naja, der schaden wurde wohl gemeldet und man hat sich darauf verständigt, dass die partnerwerkstatt vom versicherer mal prüft, ob ein schaden entstanden ist.
und das stichwort partnerwerkstatt wird wohl den nächsten stereotypischen shitstorm verursachen...
ansonsten @ TE: Danke für die Rückmeldung (ist in einem Forum leider eher selten) + frohe Ostereiersuche :-)
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 26. März 2016 um 12:11:20 Uhr:
naja, der schaden wurde wohl gemeldet ...
Genau das verwirrt mich, denn damit wäre das ganze Thema erledigt.
exakt, der versicherer prüft nun den anspruch. der schädiger kann sich zurücklehnen und ggf. später den schaden zurückkaufen.
Zitat:
....
Also die Verursachervesicherung bot an , an einer von Ihr beauftragten Werkstatt nach sehen zu lassen , zu lasten der Versicherung .
...
und genau dieses Angebot würde ich nicht annehmen und das aus gutem Grund
Zitat:
@KSV schrieb am 26. März 2016 um 17:01:46 Uhr:
und das aus gutem Grund
Na klar.
So verdienst du als Sachverständiger ja kein Geld an dem Schaden! 😉
die böse vertragswerkstatt wird aber sicher was finden.... denn die will auch geld verdienen und nicht nur der versicherung geld sparen durch geringere stundenverrechnungssätze.... die bösen markenwerkstätten aber auch (die ja meistens partner von versicherungen sind)
eigentlich alles böse...nur der eigene sv nicht 😁
und ja der beitrag hat ein wenig ironie 😉
Zitat:
@KSV schrieb am 24. März 2016 um 19:34:23 Uhr:
Zitat:
Dein Nachbar hat natürlich das Recht, das ein Fachmann welches ein Kfz-Sachverständiger ist, sein Auto auf möglicherweise verborgene Schäden prüft. Wenn dazu eine Verkleidung bzw. Blende demontiert werden muss dann gehören diese Kosten auch dazu.
Die gesamten, für diese Überprüfung erforderlichen Kosten sind von Euch als Verursacher zu tragen.
Völliger Schmarrn. Der vermeidlich geschädigte muss erst einmal einen Schaden nachweisen. Gibt es keinen Schaden, muss Dein Versicherer oder Du nicht leisten.
s.h. auch §823 BGB, ... wer das Eigentum verletzt, muss Leisten. Umkehr wen keine Verletzung des Eigentums vorliegt muss nicht geleistet werden.
Wird ein Schaden gemeldet und es liegt kein Schaden vor, wird die Versicherung den Schaden abweisen. Evt. übernimmt Sie aus Kulanz Kosten, die dürfen dann aber nicht zu einer Rückstufung führen.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 30. März 2016 um 11:50:41 Uhr:
Völliger Schmarrn. Der vermeidlich geschädigte muss erst einmal einen Schaden nachweisen.
Wer konnte denn den Schaden vermeiden? Der Geschädigte? Der Schädiger?
Ich finde sowieso, vermeidliche Schäden sollte man vermeiden.😁