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Auto von Privat aus Tschechien kaufen

Hallo und guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich eines Autokaufs in Tschechien.

Angeboten wird ein deutsches Fahrzeug, welches lediglich in Tschechien aktuell zugelassen ist.

Halter ist ein Rentner der in Tschechien wohnt.

Muss ich beim Kauf etwas beachten zwecks der Überführung? Steuern oder etwas der gleichen?

Hat der wer Erfahrungen gemacht?

MFG

Beste Antwort im Thema

Es steht doch da, dass sie sich in Sachsen treffen. Also bekommt er das Auto problemlos nach Hause.

Man sollte alles lesen.

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Sorry für die unkonkrete Beschreibung.

Das Auto ist aktuell in Tschechien zugelassen.

Sollte es zum Kauf kommen, würde der TÜV in Deutschland vom Verkäufer gemacht werden und auch das Auto in Deutschland übergeben werden.

Der Verkäufer hat einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Tschechien.

Kann man denn mit einem in Tschechien zugelassenen Auto zum dt. TÜV fahren und dort dann dann TÜV machen?

Tschechische TÜV wird in Deutschland problemlos anerkannt.....

Zitat:

@gumajan schrieb am 23. November 2020 um 00:05:44 Uhr:

Tschechische TÜV wird in Deutschland problemlos anerkannt.....

...sicher?

Das würde ich sber VORHER mit der Zulassingsstelle klären und schriftlich bestätigen lassen.

Tschechischet TÜV wird in Deutschland nicht anerkannt.

Es wird vor Verkauf aber ein deutscher tüv gemacht.

§7(1) FZV:

§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

 

Eine Hauptuntersuchung aus einem anderen Staat kann also sehr wohl anerkannt werden.

Zitat:

@Ollaf schrieb am 22. November 2020 um 17:31:49 Uhr:

Sorry für die unkonkrete Beschreibung.

Das Auto ist aktuell in Tschechien zugelassen.

Sollte es zum Kauf kommen, würde der TÜV in Deutschland vom Verkäufer gemacht werden und auch das Auto in Deutschland übergeben werden.

Der Verkäufer hat einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Tschechien.

Dann musst du ein Kaufvertrag haben. Abmeldebestättigung von der Tschechei. Solange der Wagen im Ausland zugelassen ist kannst du ihn nicht in Deutschland abmelden und neu zulassen.

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