Auto vom Freund beim Parken beschädigt
Hallo zusammen,
ich habe beim Ausparken das Auto von meinem Freund beschädigt.
Mein Freund hat für das Auto Vollkasko.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Besteht die Möglichkeit, dass die Vollkasko den Schaden übernimmt. Ich gehöre leider nicht zu den berechtigten Fahrern beim Versicherungsschutz.
Danke für eure Rückmeldung und liebe Grüße, Sabine
62 Antworten
Es sind zwei unterschiedliche Aspekte:
Unberechtigter Fahrer: Voller Regress z. B. einem Dieb gegenüber.
Nicht eingetragener Fahrer: Obliegenheitsverletzung mit den in den AKB vorgesehenen Sanktionen.
Bitte den Ironie-Detektor neu justieren 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@bodyslider schrieb am 25. Oktober 2022 um 16:49:23 Uhr:
Nein, ist aber laut AKB auch nicht notwendig.
Ich glaub bei der Frage gehts darum, ob du überhaupt einen Zuschlag als Fahrerin zahlen müsstest.
Der Lebenspartner darf in der Regel mit dem Fahrzeug ohne Zuschlag fahren.
Ist das der Fall, wird es auch keine Nachberechnung für den abweichenden Fahrerkreis geben.
Aber es muss häusliche Gemeinschaft bestehen. Sonst könnte ja jeder gerade der Lebenspartner sein.
Ja stimmt. Das kann auch noch eine Rolle spielen.
Aber da sie schon mal nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird sie nicht als Lebenspartner gewertet werden.
Dadurch muss man bei der Meldung des Schadens vermutlich mit einer Nachberechnung rechnen.
Ich glaube, dass allein der Blick in die AKB aussagekräftig ist. Sonst nichts.
In meinem Vertrag steht, dass nur meine Ehefrau auch das Auto fährt. Das macht mich gläubig, dass es da keinen Automatismus gibt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Oktober 2022 um 19:06:56 Uhr:
Beim Lebenspartner kommt es auch auf das Alter an
Ja... es sollte jünger sein als das eigene 😁
Eine gelegentliche Nutzung durch eine(n) anderen Fahrer(in) müsste ohne Berechnung bleiben. Tariflich gehts doch um den regelmäßigen Fahrerkreis.
Wieviele Unfälle pro Jahr darf die Freundin mit dem Auto verursachen, bis die Versicherung nicht mehr glaubt, dass sie nur gelegentlich mit dem Auto fährt? 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Oktober 2022 um 20:15:38 Uhr:
Eine gute Idee für ein Experiment. Berichte bitte vom Ausgang. 🙂
Oder dir fällt vorher auf, dass es so eigentlich nicht gehen kann 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Oktober 2022 um 19:13:48 Uhr:
Eine gelegentliche Nutzung durch eine(n) anderen Fahrer(in) müsste ohne Berechnung bleiben. Tariflich gehts doch um den regelmäßigen Fahrerkreis.
Dann wäre ja jegliche Klausel um den Fahrerkreis obsolet.
Denn im Schadensfall gibt man dann einfach an, dass derjenige sonst das Auto noch nie gefahren hat. Höchstens gelegentlich mal.
Für die Versicherung ja nicht überprüfbar ob das stimmt, solange der nicht schon mehrere Schäden verursacht hat.