ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto vom Betrügerischen Händler gekauft

Auto vom Betrügerischen Händler gekauft

Themenstarteram 8. September 2004 um 6:05

Habe ein bei einem Händler in einer bekannten Internet Börse ein Auto gefunden.

War bei uns um die Ecke, ein Händler der als Innungsbetrieb ausgezeichnez ist.

Hat vom Neuwagen bis zum Gebrauchten.

Beim ersten Termin war er gerade "Zum Aufbereiten"

beim zweiten habe ich ich Ihn sehen können und auch mit den roten Nummern vom Händler gefahren (er war schon warm). Jetzt weiß ich warum er warm war und zum aufbereiten war. Sollte wohl mehr ein Mängel vertuschen werden. Am ersten Tag (Samstag) da war natürlich kein Händler da, mußte sofort der Zahnriemen mit allen Rollen neu (im kalten Zustand wie ein Diesel, zudem ist das Flexrohr sowie Krümmer gerissen (deht sich im warmen aus, hört man dann nicht.

Wenn die Klima 30 Minuten läuft, fängt sich Geräusche wie ein Häcksler (Kompressor) zu machen.

Jetzt mein Größtes Problem, der Händler hat sein Verkäufer in aller letzter Minute als Privatmann da eingesetzt. Ich denke er wird das öfters machen. Da ich das Gespräch gesucht habe und mit Ihm zu keinem Ergebnis gekommen bin macht das jetzt mein Anwalt.

Wie schätzt Ihr das ein, was wird der Richter sagen ?

Ich weiß bis jetzt von vier Fällen bei diesem Händler, sowie habe ich Zeugen das er mich als Händler angerufen und mir auf dem Anrufbeantworter gesprochen hat (als Händler, nicht Privatmann) Ich habe das Auto dort besichtigt, Probegefahren und in seinen Räumlichkeiten gekauft. MWST. wurde nicht ausgewiesen. Wenn der das öfters macht umgeht er doch somit fahrlässig den Fiskus und die Gewährleistung, hat er ein Gewerbe angemeldet muß er mir wiederum Gewährleistung geben, oder ??????

Im Kundenauftrag kann auch nicht sein, den den Vorbesitzer aus dem Brief kenne ich nicht einmal.

Ich habe keine Ahnung wie tatsächlichen Chancen aussehen, aber ich ziehe es bis zum Ende durch.

Wie schätzt Ihr das ein, was wird der Richter sagen ?

Ähnliche Themen
6 Antworten
am 8. September 2004 um 6:32

Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes berichten: Ich habe meinen Golf bei Mercedes in Rehda-Wiedenbrück als Gebrauchtwagen gekauft. Auch die haben mir das Auto als "Kundenauftrag" verkauft. In der Anzeige stand "Auspuff neu". Nach wenigen Killometern ist mir der Auspuff gerissen, Notreparatur war fällig, der Mittel- und Endschalldämpfer völlig hinnüber weil alt. Auf mein Anfragen hieß es natürlich, dass ich keine Ansprüche auf Garantie habe da Privatverkauf. Zwei Briefe von meinem Anwalt später allerdings haben die mir ohne weitere Nachfrage oder Kosten einen neuen Mittel- und Endschalldämpfer unter mein Auto gemacht, die Notreparatur bezahlt und sogar der Kaffe war umsonst ;-)

Folgende rechtliche Punkte sind interessant gewesen:

Bei einem Privatverkauf hat der Händler eine Vollmacht vom Kunden, die er ja schriftlich dem Käufer vorgelegt hat (lach). Mit dieser Vollmacht hat er alle notwendigen Rechte und Pflichten(!) für den Verkauf des Fahrzeugs. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auf den Sachverhalt des Privatverkaus im Kundenauftrag mitsamt seinen rechtlichen Folgen hinzuweisen und diesen Sachverhalt auch zu erklären.

Folgendes zitat ist wohl auch zutreffend:

"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 74,383) kann der Verkäufer eines Gebrauchtwagens die Haftung für Mängel des Fahrzeuges vollständig ausschließen. Auch die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Kleingedruckten) ist für zulässig erachtet worden.

* Eine Haftung des Verkäufers besteht trotz eines vertraglichen Ausschlusses, wenn vom Verkäufer Eigenschaften des Fahrzeuges vor Abschluss des Kaufvertrages zugesichert wurden.

* Garantieerklärungen abgegeben wurden

* ihm bekannte Mängel oder andere wichtige Umstände gegenüber dem Käufer verschwiegen wurden (arglistige Täuschung)"

Da bei dir wohl auch eine arglistige Täuschung vorliegt, ist es egal ob von Privat oder Händler gekauft wurde. Bei meinem Fall war es zudem so, dass ich bei der Besichtigung als Laie den Mangel nicht erkennen konnte, der Händler als Experte und Verantworlicher für den Verkauf aber sehr wohl (vernachlässigte Sorfaltspflicht).

Lange Rede, kurzer Sinn:

Versuch dein Recht durchzusetzen, die Chancen sehe ich als gut an. Ich drück die Daumen.

Themenstarteram 8. September 2004 um 7:23

Danke, jetzt kommt noch folgendes.

Der Vertrag der zustande kam, wo der Händler sagt das er weder mit dem Vertrag noch mit dem Auto jemals etwas zutun gehabt hat ist Mitte des Monats abgeschlossen worden.

2 Tage später wurde das Auto wegen einer Reparatur eines Ersatzteiles das während der Probefahrt kaputt ging, zum Vertragshändler gebracht und der Auftrag (den ich mir jetzt schon besorgt habe :)) wurde von dem Händler erteilt.

Dumm gelaufen, oder.

Habe alles schön mit Uhrzeit, Datum, Name.

Was sagt Ihr, werden die Chancen besser ??????????

@Kroni520

Du hast kein Problem.

Es gibt Urteile, die genau diesen Weg (Einsetzen eines Privatverkäufers zwecks Umgehung der Sachmängelhaftung) seitens der Händler für unzulässig erklärt haben. Diese Absicht zu beweisen, dürfte in Deinem Fall kein Problem sein. (Dein Werkstattauftrag)

Im Falle des unzulässigen Ausschlusses wirst Du gegenüber dem Händler so gestellt, als wäre das Fahrzeug mit regulärer 2-Jahres-Sachmängelhaftung verkauft worden.

Da innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt, kannst Du auf Mängelbeseitigung bestehen, bei Erfolglosigkeit auf Rückabwicklung des Vertrages. Falls die Mängel offensichtlich sind und im Vertrag nicht aufgeführt wurden, könnte man u.U. sogar von arglistiger Täuschung ausgehen, in dem Fall ist der Vertrag unwirksam und Du hast Anspruch auf Schadensersatz.

Zitat:

der Händler hat sein Verkäufer in aller letzter Minute als Privatmann da eingesetzt

Hast Du das nicht bemerkt, oder warum hast Du das zugelassen ?

Themenstarteram 8. September 2004 um 10:51

nein, ich dachte er hat sich da mit seinem Namen reingeschrieben wie das bei Media Markt usw. auch ist.

Der Verkäufer schreibt ja auch sein Namen da hin, damit man sieht wer den DVD verkauft hat an der Kasse. Oder Aussendienstmitarbeiter machen da auch. Da dort ja auch so ein paar Verkäufer (bzw. vielleicht sollte ich Betrüger ) schreiben rumlaufen und ja nicht alle mit dem Namen vom Chef unterschreiebn dürfen.

Ich ziehe das jetzt durch

Themenstarteram 9. September 2004 um 7:54

Habe gestern den ersten Brief vom Anwalt bekommen, ich hoffe der Händler lenkt ein.

Würde aber denoch gerne weiter Meinungen oder Erfahrungsberichte hören.

Keine Sorge! Es gibt immer wieder Händler, die die kuriosesten Einfälle haben, sich um die Sachmängelhaftung herumzudrücken. Die Richter kennen das schon, und verstehen da nicht viel Spaß. Ich wette mit dir um einen Kasten Bier, daß du in vollem Umfang Recht bekommst.

Mich erinnert die Geschichte an ein Erlebnis, das ich hatte, als ich vor ein paar Jahren einen günstigen Gebrauchten gesucht habe. Habe auch einen in der gleichen Stadt gefunden (Seat für 1200 Mark, privat), angerufen, Termin ausgemacht. Hingefahren -- Auto war nicht da. Die Frau sagte mir dann, ihr Mann sei noch nicht von der Arbeit heim.

Als ich dann endlich den Rückruf bekommen habe, daß das Auto jetzt da sei, war es schon dunkel. Bin trotzdem hin -- "Besichtigung" war freilich Essig, aber Probefahrt konnte ich machen. Natürlich war das Auto auch noch warm, weil der Mann ja gerade erst heimgekommen war...

Danach wurde ich ins Haus gebeten, und sofort hatte ich einen Kaufvertrag vor der Nase liegen. Da hab ich gesagt, ich müsste mir das Auto schon erst bei Tageslicht ansehen, und sie könnten wohl nicht von mir erwarten, daß ich ein Auto kaufe, ohne es gesehen zu haben, und es könnte ja sonst welche Mängel haben.

Ab da wurde es immer besser. A propos Mängel, sie würden natürlich nicht für das Auto garantieren, und selbst wenn es einen Tag nach Kauf kaputt ginge, würden sie nichts mehr damit zu tun haben wollen.

Und übrigens, morgen stünde es aber wieder in der Zeitung, und dann würden die Leute anrufen, und sie könnten nicht versprechen, daß es dann noch da wäre...

Also, kurz und gut, die beiden waren schon fantastisch. Tät mich ja doch interessieren, ob die ihre Scheese jemals verkauft bekommen haben. Also merke: wenn der Verkäufer dir das Auto am liebsten gar nicht zeigen will, es bei Besichtigung schon warm ist, und so weiter - unbedingt Finger weg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto vom Betrügerischen Händler gekauft