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Auto verkauft Versicherung gemeldet

Themenstarteram 16. April 2017 um 11:04

Hallo ich benötige dringend rat da es mich um denn verstand bringt, weil jeder was anderes sagt.

Ich habe mein auto verkauft mit schilder und auch der versicherung es per vertrag festgelegt mitgeteilt.

Der käufer hat unterschrieben das ich ihn diesen versicherungsschutz nicht mit verkauft habe.

meine versicherung bearbeitet es noch und nun ist meine frage ob ich trozdem zahlen muss obwohl er es noch nicht umgemeldet hat ?

Ich habe mir auch ein neues Auto gekauft und möchte es nicht doppelt bezahlen obwohl er seiner flicht nicht nach kommt.

Mfg marco

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20 Antworten

Zu einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, gehören die von beiden Parteien unterschriebenen Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung.

Wenn das erfolgt ist, hat man i. d. R. keine größeren Probleme zu erwarten.

Themenstarteram 16. April 2017 um 11:32

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2017 um 13:21:55 Uhr:

Zu einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, gehören die von beiden Parteien unterschriebenen Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung.

Wenn das erfolgt ist, hat man i. d. R. keine größeren Probleme zu erwarten.

Also du meinst die: Die Veräußerungsanzeige

Da steht zwar jetzt nicht Veräußerungsanzeige sondern nur mitteilung an der Kfz zulassungsbehörde.

Ist das dann das selbe ?

Und ich kann einfach das neue zulassen?

Ja, so wie am Ende des ADAC-Formulars:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf

Wenn beide Mitteilungen ausgefertigt und übersendet wurden, sollte das klappen.

Was sagt denn deine Versicherung, haben die die von beiden Parteien unterschriebene Mitteilung erhalten?

Ansonsten kannst du immer ein Fahrzeug zulassen und die schadenfreien Jahre übertragen.

Du zahlst noch den Versicherungsbeitrag bis zur Ummeldung durch den Erwerber.

Themenstarteram 16. April 2017 um 12:39

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. April 2017 um 13:38:56 Uhr:

Ja, so wie am Ende des ADAC-Formulars:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_privat_33300.pdf

Wenn beide Mitteilungen ausgefertigt und übersendet wurden, sollte das klappen.

Was sagt denn deine Versicherung, haben die die von beiden Parteien unterschriebene Mitteilung erhalten?

Ansonsten kannst du immer ein Fahrzeug zulassen und die schadenfreien Jahre übertragen.

das ist noch in bearbeitung und die Bearbeitung liegt im zwischenfach. ansonnsten kriege ich bescheid wegen einer gutschrift.

nur wenn er nicht umeldet dann zahle ich doch bis zu einen monat umsonnst , weil er ja verflichtet ist es um zu melden.

Also die versicherung hat ein schreiben beider pateien bekommen und die zulassung auch.

jetzt habe ich noch gelesen das ich ihn auf fordern kann es ab zu melden und wenn er es nicht erledigt dann kann ich es zwangsabmelden was wieder mit kosten verbunden ist

Themenstarteram 16. April 2017 um 12:42

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. April 2017 um 14:00:13 Uhr:

Du zahlst noch den Versicherungsbeitrag bis zur Ummeldung durch den Erwerber.

Ne oder ?

auch wenn ich das neue fahrzeug ersetze in meiner versicherung ?

Also mein Vertrag würde auf das andere überlaufen ohne neu zu versicheren denke ich mal ?

Auszug AKB

G.6 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang der Versicherung auf den Erwerber

G.6.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für den

Fahrerschutz.

G.6.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben

des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags

verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des

Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt

wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der

Versicherung folgt.

G.6.3 Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von

Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

Anzeige der Veräußerung

G.6.4 Sie

und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs

unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den

Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des

Versicherungsschutzes.

Kündigung des Vertrags

G.6.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6

oder wir nach G.3.6 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag

nur von Ihnen als Veräußerer verlangen.

Uber sowas macht man sich doch vorm verkauf schlau..

Neues auto -> neuer vertrag.

Der Versicherungsvertrag wird von Gesetzes wegen "mitverkauft"... Allerdings behältst Du natürlich Deinen Rabatt! Die Versicherung wird auch nur in den seltensten Fällen vom Erwerber weiter geführt...

 

Aber zum Thema: wann wurde das Auto verkauft? Reden wir von Tagen oder Wochen?

 

Bei Tagen würde ich mich nicht stressen, bei Wochen schleunigst veranlassen, dass Deine Versicherung eine Erwerberkündigung ausspricht...

Themenstarteram 16. April 2017 um 14:01

Zitat:

@Mimro schrieb am 16. April 2017 um 15:43:56 Uhr:

Der Versicherungsvertrag wird von Gesetzes wegen "mitverkauft"... Allerdings behältst Du natürlich Deinen Rabatt! Die Versicherung wird auch nur in den seltensten Fällen vom Erwerber weiter geführt...

Aber zum Thema: wann wurde das Auto verkauft? Reden wir von Tagen oder Wochen?

Bei Tagen würde ich mich nicht stressen, bei Wochen schleunigst veranlassen, dass Deine Versicherung eine Erwerberkündigung ausspricht...

Ich habe mir da nicht so die Gedanken gemacht und eigentlich war das so vereinbartoll das ich am nächsten oder in 3 Tage meine kennzeichen wieder gekommen und war der Verkäufer angeblich mit dem Fahrzeug nach Polen gefahren um es zu reparieren und nun reagiert er nicht mehr auf anrufe.

Also ein paar Tage ist das her.

In dem Vertrag beider Pateien steht das ich ihn alles übergeben habe und das der bestehende VersicherungsVertrag nicht überlaufen soll. Also muss ich nicht mehr dieses Auto finanzieren obwohl es nicht um gemeldet ist.

Was ihr da vereinbart, ist für die Versicherung nicht bindend, es gilt die AKB

Themenstarteram 16. April 2017 um 15:26

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. April 2017 um 16:15:33 Uhr:

Was ihr da vereinbart, ist für die Versicherung nicht bindend, es gilt die AKB

G.2.5 Kündigung bei Veräußerung oder Zwangs-

versteigerung des Fahrzeugs

Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht

der Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der

Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach

dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen

der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst

ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit

sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags

endet.

G.2.6 Vertragsabschluss durch den Erwerber

Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab

und legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung

vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen

Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versiche-

rung wirksam

 

Das steht bei mir drin also habe ich nix zu befürchten.

Ich probiere einfach morgen an zu rufen und das zu klären.

Die Kfz-Steuer zahlst du natürlich auch bis zur Abmeldung bez Ummeldung

Ich hab ja jetzt einige ähnliche Threads hierüber gelesen..

Aber die Antworten hier geben mir zwei Fragen auf:

1. wozu soll ich die Zulassungsstelle über den Verkauf unterrichten, wenn ich ohnehin die Kfz-Steuer bis zur Ummeldung zahlen soll? Wenn ein Strafzettel kommt, kann ich ja immer noch sagen, dass das Fahrzeug verkauft wurde.

2. wie funktioniert das jetzt genau mit dem Übergang der Versicherung?

Wenn der Käufer einen Unfall baut, wird ja meine Sf-Klasse nicht belastet?!

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