Auto verkauft - privat zu privat
Hallo zusammen,
ich hab vor drei Wochen meinen Golf 5, Bj.06, 140.000tkm mit TÜV neu verkauft.
Privat zu privat. Jetzt meldet sich der Käufer und meint die Bremsen seien verschlissen, die Kupplung sei nicht i.O und das Getriebe defekt.
Ich bin das Auto drei Jahre lang ohne Probleme gefahren, hatte nie irgendetwas. Kundendienste wurde immer gemacht.
Muss ich das Auto jetzt zurück nehmen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 02. Jul 2018 um 18:52:04 Uhr:
Mein Tipp: Ohren auf Durchzug und keinerlei Reaktion auf seine Mails oder Anrufe. Sollte irgendwann mal was vom Anwalt kommen, dann solltest Du unbedingt reagieren, aber nur dann.
Auch ein Schreiben vom Anwalt kann man getrost ignorieren. Wenn dann mal ein Schreiben vom Gericht kommt ist dann der Augenblick gekommen um zu reagieren.
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25 Antworten
Was steht denn jetzt wirklich im Kaufvertrag bezüglich Gewährleistung? Ein 12 Jahre altes Auto verkauft man als Privatperson üblicherweise mit dem Ausschluss der Gewährleistung. Damit erspart man sich dann im Nachhinein die jetzt aufgeflammte Diskussion mit dem Käufer. Ist kein Ausschluss im Kaufvertrag angeführt, hat man auch als Privatperson Gewährleistung zu gewähren, was ziemlich teuer werden kann.
Die Masche mit dem Anruf nach dem Kauf ist auch schon öfter vorgekommen. Eine Ferndiagnose zum gegenständlichen Verkauf ist allerdings schwierig.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 2. Juli 2018 um 19:52:04 Uhr:
Also ganz klar: Der Käufer hat Pech gehabt und Dir kann keiner was. Das ganze natürlich nur voruasgesetzt du hast einen schriftlichen Kaufvertrag, am besten einen Vordruck, der die Haftung komplett ausschließt. Hast Du das nicht getan, wird es für Ihn auch extrem schwierig dir irgendetwas nach zu weisen.Mein Tipp: Ohren auf Durchzug und keinerlei Reaktion auf seine Mails oder Anrufe. Sollte irgendwann mal was vom Anwalt kommen, dann solltest Du unbedingt reagieren, aber nur dann.
Schwierig ja, aber nicht unmöglich. Manche dieser sogenannten Abzocker sind sehr professionell organisiert und haben durchaus guten juristischen Beistand.
aber eben "Abzocker" mit kriminellem Hintergrund. Gegen die ist es immer schwierig. Aber auch da muß man sagen: Son Anwalt, und wenns der Kumpel ist, arbeitet nicht umsonst und son Schreiben mit irgendwelchen Forderungen schreibt sich nicht allein.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 02. Jul 2018 um 18:52:04 Uhr:
Mein Tipp: Ohren auf Durchzug und keinerlei Reaktion auf seine Mails oder Anrufe. Sollte irgendwann mal was vom Anwalt kommen, dann solltest Du unbedingt reagieren, aber nur dann.
Auch ein Schreiben vom Anwalt kann man getrost ignorieren. Wenn dann mal ein Schreiben vom Gericht kommt ist dann der Augenblick gekommen um zu reagieren.
Hallo,
gugge mal dort auf Seite 11 im Infokasten
https://www.adac.de/.../gebrauchtwagenkauf-inkl-checkliste.pdf?...
"Im Gegensatz zum Händler muss ein privater Verkäufer nicht für
Sachmängel haften, d.h. er kann die Haftung ausschließen. Der
kleine, aber wesentliche Zusatz im Kaufvertrag „Das Fahrzeug wird
unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ zeichnet den
privaten Verkäufer von seiner Haftung frei. Ansprüche können nur
hergeleitet werden, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde
und der Käufer dies beweisen kann (!) oder wenn eine Eigenschaft
am Fahrzeug fehlt, für die der Verkäufer ausdrücklich haften wollte
(Zusicherung bzw. Garantieübernahme)."
Gruß, der.bazi
Also, bremsen sind immer das erste, was der TÜV kontrolliert.
Und der bremstest ist auch im TÜV-bericht festgehalten.
Das Ganze klingt schon sehr nach Verarsc...
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:55:57 Uhr:
Was steht denn jetzt wirklich im Kaufvertrag bezüglich Gewährleistung? Ein 12 Jahre altes Auto verkauft man als Privatperson üblicherweise mit dem Ausschluss der Gewährleistung. Damit erspart man sich dann im Nachhinein die jetzt aufgeflammte Diskussion mit dem Käufer. Ist kein Ausschluss im Kaufvertrag angeführt, hat man auch als Privatperson Gewährleistung zu gewähren, was ziemlich teuer werden kann.Die Masche mit dem Anruf nach dem Kauf ist auch schon öfter vorgekommen. Eine Ferndiagnose zum gegenständlichen Verkauf ist allerdings schwierig.
Ich habe einen ganz normal mobile Kaufvertrag genommen, wo steht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und Gewährleistung
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 3. Juli 2018 um 09:54:35 Uhr:
Ich habe einen ganz normal mobile Kaufvertrag genommen, wo steht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und Gewährleistung
Dann müsste dir der Käufer arglistige Täuschung nachweisen. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen....
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 3. Juli 2018 um 09:54:35 Uhr:
Ich habe einen ganz normal mobile Kaufvertrag genommen, wo steht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und Gewährleistung
Dann kannst Du dich ganz entspannt zurücklehnen und zusehen wie der Käufer in der Luft explodiert vor Zorn...Du bist zu 100% und einfürallemal aus der Haftung raus. Jeglicher Gewährleistungsanspruch ist ja ausgeschlossen und er hat es akzeptiert durch seine Unterschrift. Und selbst wenn der Mangel schon vorhanden gewesen sein sollte und er ein Schlupfloch (was es quasi nicht gibt) finden sollte: Bremsen usw. sind Verschleißteile. Auf die gibt es nie irgendweine Gewährlesitung (außer bei Neukauf auf Produktionsfehler). Und das er nicht die Bremsen auf den letzten 100km kaputt gefahren hat muß er erstmal nachweisen, das geht einfach nicht.
Zitat:
@dominikdomi1234 schrieb am 3. Juli 2018 um 09:54:35 Uhr:
Ich habe einen ganz normal mobile Kaufvertrag genommen, wo steht unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und Gewährleistung
Gut gemacht. Denn genau darauf kommt es an.