Auto Verkauft - Brief Polizei
Hallo ich habe mich angemeldet und bitte um Rat.
Ich habe am 05.10 mein Auto verkauft.
Fahrzeug stand abgemeldet auf meinem Tiefgaragen Stellplatz, der Interessent hat sich das Fahrzeug angesehen und wollte es direkt kaufen.
Kaufvertrag wurde geschrieben inkl Uhrzeit und Datum, alle Unterlagen zur wiederzulassung wurden mitgegeben.
(KFZ Brief, KFZ Schein mit dem Freigerubbelten QR Code, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen QR Code Freigerubbelt und die Online Abmeldebestätigung)
Der Kaufer hat den Wagen danach vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, weiteres weiss ich nicht und entzieht sich meinem Wissen da ich zur Bank musste zum Geld einzahlen.
Nun habe ich einen Brief von der Polizei bekommen in der ich Aussage als Zeuge machen soll wegen Kennzeichen Missbrauch und fahren ohne Versicherung.
Der Herr wurde 2 Stunden später mit den enstempelten Kennzeichen auf der Autobahn beim fahren erwischt !
Ich habe ihm die Kennzeichen zur wiederzulassung mitgegeben und nicht um wie ein Idi.. mit entstempelten Kennzeichen zu fahren.
Im Kaufvertrag sind alle mitgegeben Unterlagen angekreutzt auch die Stilllegung (online bericht).
Ganz komisch finde ich das die Polizei explezit wissen möchte an
1. Wem ich den Wagen verkauft habe.
2. Wann das Fahrzeug abgemeldet wurde
3. Ob dem Herrn klar war das,dass Fahrzeug bereits abgemeldet war.
Schriftlich ausgesagt habe ich :
Der Wagen stand auf meinem Code gesicherten Tiefgaragenstellplatz.
Der Herr *** war um 16 Uhr bei mir in Hannover und hat sich in der Tiefgarage den Wagen angesehen, wir haben den Vertrag geschrieben, alle Unterlagen zur Zulassung wurden mitgegeben und das Fahrzeug wurde bezahlt.
Fahrzeugschein (entstempelt, QR Code Freigelegt),Fahrzeugbrief, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen (QR Code Freigelegt) wurden zur Wiederzulassung mitgegeben.
Das Fahrzeug wurde von Herrn *** vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, was er danach mit dem Auto gemacht hat entzieht sich meinem Wissen. Ich musste zur Sparkasse.
Zu Punkt 3.
- An Herr ***
- Das Fahrzeug wurde am 13.09.24 abgemeldet.
- Ich habe *** vor Ort erklärt dass, das Fahrzeug bereits Online abgemeldet ist, Online Stilllegebericht wurde ebenfalls im Original mitgegeben. Im Fahrzeugschein und auf den Kennzeichen war klar ersichtlich das,dass Auto abgemeldet ist. Herr *** hat mir dies auch im Kaufvertrag unterschrieben.
Ob Herr *** das auch verstanden hat, bin ich mir nicht sicher, er war sehr in Eile.
Siehe Anlagen
Kaufvertrag , Online Stilllegebericht.
Meine Frage ist, habe ich was falsch gemacht ?
Kann ich nun mit Haftbar gemacht werden ?
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22 Antworten
Steht doch alles im EO
Das Fahrzeug wurde am 13.09.24 abgemeldet.
Ich habe am 05.10 mein Auto verkauft.
Und je nach Zulassungsstelle ist die Abmeldung in der Sekunde des sendens beim KBA. [edit - muss nicht sein / Olli MT-Mod.]
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. November 2024 um 19:33:59 Uhr:
Steht doch alles im EODas Fahrzeug wurde am 13.09.24 abgemeldet.
Ich habe am 05.10 mein Auto verkauft.
Und je nach Zulassungsstelle ist die Abmeldung in der Sekunde des sendens beim KBA. [edit / kontext / MT-Mod.]
Bitte verzeih, das hatte ich tatsächlich überlesen.
Für deine aggressive Art werde ich dich jedenfalls gleich mal sperren.
Deinen Frust brauchst du nicht im Netz an Leuten auslassen, die freundlich fragen und Hilfestellung anbieten wollen.
[edit / Ausdrucksweise / Olli MT-Mod.]
Wieso macht sich der TE überhaupt eine Latte, wenn er als ZEUGE geladen ist?! Die Rennleitung versucht doch nur bei der Ermittlung alle Register zu ziehen und jedes kleinste Detail aufzusaugen.
Einfach mal locker durch die Hose atmen. Wenn man keine Steuern hinterzogen hat, hat man in diesem Land nichts zu befürchten.
Verstehe die Aufregung hier auch nicht!
Hier gibt's ja auch nichts aufzuregen. Der TE hat beim Verkauf alles richtig gemacht.
Dass er als letzter Halter gehört wird, völlig normal. Wie sonst soll die Rennleitung an den Käufer kommen.
Nach Bekanntgabe des Erwerbers, hat der TE auch alle möglichen Hilfen geleistet, die die Rennleitung erwarten kann.
Zitat:
@gardetzki schrieb am 15. November 2024 um 00:37:18 Uhr:
Du musst ?um Anwalt .
Vermutlich bis Du Anwalt 😁
Ja, da gibt es nichts zu befürchten,
was hier geklärt wird ist ob das Fahrzeug nicht am gleichen Tag der Übergabe abgemeldet wurde, weil dann hätte an dem Tag noch der Versicherungsschutz bis 00:00 Uhr bestanden.
Ich mach mal zu.
Veto kann der TE bei Bedarf bei mir einlegen
Die Moderation empfiehlt jedenfalls vorm Posten Geschriebenes nochmal zu lesen und ggf. die Finger vom Klavier zu lassen. 😉