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Auto per E-Mail an dubiosen Käufer verkauft - Hilfe

Hallo,

habe vorgestern auch mein Auto in Autoscout reingestellt und erhielt sofort einen Anruf von einem Händler X aus Hannover, der mein Auto ungesehen kaufen wollte. Ich sollte ihm den Kauf per E-Mail bestätigen, was ich auch tat.

Der Wortlaut der E-Mail war folgender (habe ich aus dem Forum hier kopiert):

Zitat:

So bestätige ich Ihnen zurück, ihren Wagen gegen Barzahlung zukaufen (kein Scheck) durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form z.B. per E-Mail wirksam abgeschlossen werden kann. Der Kaufvertrag per E-Mail ist ohne Unterschrift gültig.
Sicherheitshinweis! Leider gibt es Personen die Sie vielleicht anrufen und in unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z. B ich habe das Geld nicht zusammen bekommen oder ich habe ein anderes Auto gefunden oder.............
Telefonische Änderungen oder absagen sind ungültig.
Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabe Tag an den richtigen Käufer übergeben wird, fragen sie unsern Mitarbeiter bei der Übergabe nach unserm Passwort. ( Wasser )
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

Der Text der E-Mail scheint immer der gleiche zu sein, nur der Name (der mir im Nachhinein auch sehr komisch vorkommt) ändert sich. Ich weiß nicht einmal, ob es diese Person wirklich gibt.

Zunächst war ich froh, dass ich das Auto verkauft habe, stellte jedoch dann gestern im Internet u.a. hier im Forum fest, dass es bei der Übergabe und danach nicht mit rechten Dingen zugeht.
So kommen 2 – 3 Personen zur Übergabe, stellen Mängel fest, die auch beschrieben wurden, versuchen den Preis mit allen Mitteln (auch verbalen Beschimpfungen, Bedrohung) zu drücken oder beschädigen nachträglich oder bei der Besichtigung (eine Person lenkt ab, eine andere manipuliert) etwas am Auto. In anderen Fällen hat das Auto nach 100 km einen Motorschaden, die Personen kommen wieder und wollen das Geld zurück. In einem Fall kamen die auch zurück, dass das Auto nicht über die Grenze kommt und verlangten Geld zurück.
In keinem Fall hat irgendein Käufer das Geld bekommen, das im Kaufvertrag festgehalten wurde und mussten meistens noch etwas draufzahlen.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Bitte keine Hinweise, dass ich selbst schuld bin, sondern nur Beiträge, die mir helfen.
Ich habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, da der alte Thread geschlossen wurde und im allgemeinen Thread untergeht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Sehr geehrter Käufer,

leider muss ich Ihnen mitteilen das in dem zum Verkauf stehendem Fahrzeug heute Nacht eingebrochen wurde. Der Innenraum ist total durch Vandalismus beschädigt worden.

Eine Teilkaskoversicherung habe ich nicht so das ich auf den Schaden sitzen bleibe, da Sie aber nun rechtmäßiger Besitzer des Autos sind verpflichte ich Sie das Auto zu dem vereinbarten Preis bei mir bis spätestens Ende der Woche abzuholen, weil ich mir von dem Geld dann ein schönes neues Auto kaufen werde ( grins)

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Sehr geehrter Käufer,

leider muss ich Ihnen mitteilen das in dem zum Verkauf stehendem Fahrzeug heute Nacht eingebrochen wurde. Der Innenraum ist total durch Vandalismus beschädigt worden.

Eine Teilkaskoversicherung habe ich nicht so das ich auf den Schaden sitzen bleibe, da Sie aber nun rechtmäßiger Besitzer des Autos sind verpflichte ich Sie das Auto zu dem vereinbarten Preis bei mir bis spätestens Ende der Woche abzuholen, weil ich mir von dem Geld dann ein schönes neues Auto kaufen werde ( grins)

Als auf ebay scheint es gängig zu sein, dass die Ware (natürlich Paket-taugliche Größe :-)) nach Ende der Auktion beim Verpacken "runtergefallen" ist, wenn dem Verkäufer der erzielte Preis zu gering war und deswegen der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Im Prinzip gibt's wohl laut BGB eine solche Möglichkeit für beide Seiten, aber das gilt natürlich nur, wenn das auch wirklich der Fall war, was man dem Verkäufer i.d.R. aber nur nachweisen kann, wenn er exakt die selbe Ware kurze Zeit später wieder reinstellt. Bei neuverpackten Sachen wohl eher schwierig, wenn man nicht gerade bei einem Handy die IMEI sieht oder so, das auch 100%ig zu beweisen.

notting

Gar nicht reagieren, sollen die doch klagen.

Den Verkäufer einfach anschreiben: "Habe es mir anders überlegt, da mein Schwager mir davon abgeraten hat, Ihnen den Wagen zu verkaufen. Er ist bei der Polizei und sagte mir, es habe bei ähnlichen Geschäften schon Probleme gegeben. Bitte suchen Sie sich ein anderes Fahrzeug. Mein Schwager hätte allerdings gerne eine Kopie Ihres Personalausweises für seine Akten - können Sie mir bitte eine entsprechende Kopie zusenden? Danke."

Gleiches mit gleichem bekämpfen... den Verkauf durchziehen und als "Zeugen" den ein oder anderen vorbestraften "Motorrad-Rocker" in "Club Kutte" mitbringen... 😛

Die sollen dann mal ordentlich rumschreien, dass die Käufer ja nich auf die Idee kommen zu brauchen, mit irgendwelchen fadenscheinigen Mängeln wieder zu kommen! 😉
Man wisse ja bereits wo sie wohnen! 😁

Nene, würd auch eher zur Polizei gehen und/oder die potentiellen Käufer einfach ignorieren...

Die Idee find ich auch ganz gut:

Zitat:

Simple Antwort auf die Mail vom Käufer "Wieso so umständlich? Sie geben mir einfach Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Pass-Nr, etc.) bekannt und weisen sich bei Übergabe entsprechend aus. Sollten Sie diese Daten nicht bis spätestens übermorgen, 24:00Uhr gesendet haben gehe ich davon aus, daß der Kaufvertrag im beiderseitigen Einvernehmen annuliert wurde."

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