Auto ohne KfZ-Schein und KfZ-Brief abmelden. Geht das?
Wie der Titel schon besagt:
Kann man ein Fahrzeug ohne Schein und Brief abmelden?
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21 Antworten
Geh auf die Zulassungsstelle und lasse eine C29 Anzeige raus, danach bist du erstmal ausm Schneider! (mit der C29 Anzeige wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und zwangs entstempelt, evtl. bekommt der Käufer noch mächtig probleme), und tue dir selbst einen gefallen, mach das schnellst möglich!!! Sollte es zum Unfall kommen gehen deine PROZENTE hoch!!!
Die Versicherung was du zahlen musstest auch die Steuer, kannst du über einen Anwalt einklagen!
Ich verkaufe in meinen Leben NIE wieder ein Fahrzeug das angemeldet ist!
mfg
Danny
Zitat:
Original geschrieben von A4B7_555
Wie der Titel schon besagt:Kann man ein Fahrzeug ohne Schein und Brief abmelden?
Nein. Die jetzige Zulassungsbescheinigung 1 , ex Brief , muß erst aufgeboten werden. Frist: 1 Monat. Näheres steht im Gesetz.
Frage an den TE: Hast du einen Kaufvertrag gemacht und dir den Ausweis des Käufers zeigen lassen?
Mit dem Ausweis wird leider oft vergessen bzw nicht gemacht und der Vertrag ist unbrauchbar.
Hast du dies gemacht schicke eine Kopie an deine Zulassungsstelle und kündige die Versicherung, damit die Zulassungsstelle eine entsprechende Anzeige wegen mangelnden Versicherungsschutz erhält und verfolgen kann.
Die Zulassungsstelle wird dann den Käufer anschreiben bzw. die örtliche zuständige Zulassungsstelle beim Wohnsitz des Käufers informieren.
Reagiert der Käufer nicht und ist das Fahrzeug ohne Versicherung wird eine zwangsweise Abmeldung eingeleitet inkl. Mitteilung an die Polizei, dass das entsprechende Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wird.
Was ich empfehle ist sich mit der Zulassungsstelle auch telefonisch in Kontakt zu setzen und den Fall zu schildern.
Ich spar mir das entsprechende § aufzählen mal, hab Feierabend 😁
Zitat:
@Vectraopel schrieb am 19. Juli 2010 um 20:07:14 Uhr:
Geh auf die Zulassungsstelle und lasse eine C29 Anzeige raus, danach bist du erstmal ausm Schneider! (mit der C29 Anzeige wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und zwangs entstempelt, evtl. bekommt der Käufer noch mächtig probleme), und tue dir selbst einen gefallen, mach das schnellst möglich!!! Sollte es zum Unfall kommen gehen deine PROZENTE hoch!!!
Die Versicherung was du zahlen musstest auch die Steuer, kannst du über einen Anwalt einklagen!
Ich verkaufe in meinen Leben NIE wieder ein Fahrzeug das angemeldet ist!
mfg
Danny
Ich auch NICHT!!!!
Und für diese wichtige Aussage gräbst du ein 6 Jahre altes Thema aus.....😁
Hey Forum, muss das ganze leider wieder hoch holen.
Folgendes:
Frau hat im September ihr Auto verkauft, Brief lag bis dato noch bei der Bank da Fzg finanziert war.
Käufer gekommen, gezahlt, Auto + Schein etc mitgenommen mit Klausel im Vertrag dass Brief per Post nachgeschickt wird und das Auto dann von ihm abgemeldet wird.
Sie paar Tage später dann den Brief erhalten und direkt per Einschreiben an ihn weiter gesendet... tjaaa, jetzt hat die Post den Brief verloren 🙄
Jetzt hat er seit Ende September das Auto, ist immernoch angemeldet und sie erreicht den Käufer seit einer Woche nicht. Was nun?
Du bzw. Deine Frau als letzter Eigentümer muss den Verlust erklären und den Brief aufbieten lassen. Dann wird nach ca. 2 Wochen ein neuer ausgestellt. Damit kann der Käufer dann das Auto abmelden oder ummelden.
Bis dahin läuft die Zulassung weiter auf sie, die Versicherung ist aber auf den Käufer übergegangen und für sonstige Taten muss er als de-facto Halter natürlich auch einstehen.