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Auto nach Russland verfrachten und Mehrwertsteuer zurück

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 11:46

Hallo Forum, ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem konkreten Fall eine Auskunft geben, da ich auf die schnelle bei google nichts gefunden habe.

Folgende Situation:

Mein Onkel aus Russland möchte, dass ich für ihn ein Auto in Deutschland bei einem Händler kaufe. Dieses wird dann per Fähre nach Finnland oder St. Petersburg verfrachtet und er wird es privat in Russland fahren.

Außerdem würde er gerne die MwSt. zurückbekommen.

Wie würde das ablaufen, wenn ich das Auto für ihn kaufe und es dann ihm in Deutschland oder in Russland übergebe. Was muss ich machen, damit er den Wagen ordnungsgemäß übernehmen kann und die MwSt. zurück erhält.

Wir hatten schon mal einen ähnlichen Fall mit einem X5. Diesen hat er aber in Deutschland direkt auf seinen Namen gekauft und dann ohne Probleme die Mehrwertsteuer vom Autohaus nach der Überführung auf der Fähre bekommen.

Dieses Mal ist es jedoch so, dass ich den Wagen für ihn kaufen werde. Ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber auch einen russischen Pass, falls es irgendwie weiterhilft.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2013 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Seppo82

Gehört abgeschafft.

Es ist nun mal so, dass nur Inlandsumsätze bei der USt. besteuert werden. Jeder Exporteur bezahlt nur die Steuern und Zölle im Einfuhrland. Weshalb sollte ein Russe z. B. die deutsche Mehrwertsteuer zusätzlich zu den hohen russischen Importzöllen bezahlen? (für Gebrauchtwagen liegt der russische Einfuhrzoll m. W. bei 25%).

Schließlich bezahlst Du auch nur die deutsche Einfuhrumsatzsteuer, wenn Du ein Auto aus dem Ausland nach D einführst und musst die ausländische USt. nicht bezahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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am 2. März 2013 um 21:40

Also grundsätzlich gibt es Zollpapiere für das Fahrzeug, die u.a. besagen daß es ausgeführt wird und vom deutschen Zoll abgestempelt werden. Das reicht für den Händler, daß er gegenüber dem Finanzamt den Nachweis hat, daß das Fahrzeug raus ist, und er selber die Mwst nicht abführen muß, somit kann er sie wieder zurückzahlen.

Wird das Fahrzeug per Spedition verschickt, reicht möglicherweise auch der Auftrag (viele deutsche Händler liefern mir Ware mit Nettorechnung per Post), letztendlich hängts vom zuständigen Finanzamt ab.

Gab sogar einen, der hat mit schweizer Rechnungsadresse und deutscher Lieferadresse die Mwst abgezogen, aber das ist eigentlich nicht normal.

Denk daran daß beim Einführen nach Rußland vermutlich auch Zoll/Steuern fällig werden. Dänemark hat übrigens recht günstige Nettopreise für Autos, wenn man eh im Ausland einkauft.

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