Auto kaufen - abmelden, anmelden, bischen komplizierte Frage

Hallo alle miteinander,

vielleicht könnt ihr mich vorab schon informieren.

Ich nutze das Auto meines Ex-Freundes. Den Fahrzeugschein habe ich und bin die Halterin. Ich bin die Eigentümerin und habe den Fahrzeugbrief nicht.

Da es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, glaube ich auch, ich werde den Fahrzeugbrief auch nicht bekommen.
Heute ist es ja so, egal was man machen möchte, man muss bei der Behöde Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen, damit die heutige Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Nun plane ich mir ein Auto zu kaufen. Das werde ich natürlich bei der Behörde zulassen auf meinen Namen. Dazu muss ich mich doch aber als Fahrzeughalterin des jetzigen Autos abmelden, und das kann ich doch gar nicht ohne den Fahrzeugbrief?

Der Ex-Freund gibt mir ganz bestimmt nicht den Fahrzeugbrief. Ich habe ihn bereits gefragt.

Ich lasse das Auto warten, habe schon viel reingesteckt, bin mit dem Auto durch den TÜV, alles prima. Aber das spielt hier ja keine Rolle.

Es wäre schön zu erfahren, ob es überhaupt ein Problem gibt oder ob ich mir ein Auto kaufen kann und dann endlich Eigentümerin und Besitzerin bin auch ohne meinen Ex-Freund noch um den Fahrzeugbrief bitten zu müssen.

Ich hoffe, das ich mich klar ausdrücken konnte und das alles nicht so kompliziert rüberkommt.

Danke

Marion

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KangooBerlin


Na, und ich erst. Kinderbetreuung geteilt, ehrenamtliche Pflege geteilt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, usw. Und dann noch ich mit der Problematik mit dem Autoumbau für's behinderte Kind. So gleichberechtigt möchte ich die Herrenwelt mal sehen. Die rennt doch schreiend raus ;-)

Und kein Arsch hält mehr die Tür auf.. und meint dann auch noch "erst mal die Wehrpflicht nachhollen" 😁

Also aus männlicher Sicht, ist das die Freiheit pur. Meine ganze erziehung ist zur nichte.. ich bin frei 😎

Edit:
Ehrlich, Du bist die Erste weibliche Person, die den Ausdruck: Herrenwelt verwendet. Ich bin fasziniert!!
Die meisten Frauen verwenden ja: Mann, Männer, Männerwelt.
Sagt aber der selbe Mann zu der Frau: Weib. Schon gibt es eine aufs Maul 😕 Und da denkt man sich nur: Mann - Weib, Herr - Frau 😉

Ich verstehe nicht, was an der Fragestellung kompliziert sein soll. Wenn ich ein Auto "ganz normal" verkaufe, gebe ich dem neuen Besitzer ja auch einfach so den Brief mit. Die Zulassungsstelle braucht von mir nur die (ggf. auch formlose) Benachrichtigung, dass das Fahrzeug verkauft/abgegeben wurde (und ggf. an wen). Die Versicherung muss nicht zwingend von mir informiert werden, da sie eine Nachricht von der Zulassungsstelle erhält. Die Ummeldung übernimmt "normalerweise" der neue Besitzer. Wenn dieser sich nun querstellt und nicht ummeldet, fährt er fortan illegal durch die Gegend und das Auto kann bei erster Gelegenheit von Behördenseite stillgelegt werden. Schlimmer: Der neue - untätige - Besitzer bekommt ein Verfahren an den Hals wegen Fahrens ohne Versicherung und Zulassung. Falsch an der Sache ist lediglich, dass die Themenerstellerin den Fahrzeugschein behalten hat, weil sie damit dem "neuen" Besitzer die Möglichkeit nimmt, auf seinen Namen umzumelden.

Zitat:

Original geschrieben von sprintasport


Ich verstehe nicht, was an der Fragestellung kompliziert sein soll. Wenn ich ein Auto "ganz normal" verkaufe, gebe ich dem neuen Besitzer ja auch einfach so den Brief mit. Die Zulassungsstelle braucht von mir nur die (ggf. auch formlose) Benachrichtigung, dass das Fahrzeug verkauft/abgegeben wurde (und ggf. an wen). Die Versicherung muss nicht zwingend von mir informiert werden, da sie eine Nachricht von der Zulassungsstelle erhält. Die Ummeldung übernimmt "normalerweise" der neue Besitzer. Wenn dieser sich nun querstellt und nicht ummeldet, fährt er fortan illegal durch die Gegend und das Auto kann bei erster Gelegenheit von Behördenseite stillgelegt werden. Schlimmer: Der neue - untätige - Besitzer bekommt ein Verfahren an den Hals wegen Fahrens ohne Versicherung und Zulassung. Falsch an der Sache ist lediglich, dass die Themenerstellerin den Fahrzeugschein behalten hat, weil sie damit dem "neuen" Besitzer die Möglichkeit nimmt, auf seinen Namen umzumelden.

Bitte was? Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du hast wahrscheinlich noch keinen Kaffee heute früh gehabt 😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Bitte was? Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du hast wahrscheinlich noch keinen Kaffee heute früh gehabt 😉 😁

Auf das Niveau von Warkanoid lasse ich mich mal nicht herab, da er offenbar mein Posting nicht verstanden hat.

Für

KangooBerlin

sei aber gesagt, das Ihr Fall in Analogie zu einem Leasingvorgang gesehen werden kann: Auch dort steht der Nutzer in den Papieren, das Fahrzeug gehört aber jemand anderem, nämlich der Leasingfirma, die auch den Brief (Zulassungsbescheinigung, Teil 1) behält. Wenn man das Fahrzeug nicht mehr will, gibt man es zurück an den Eigentümer, lässt sich die Übergabe quittieren und ist raus aus der Sache. Die Um-/Abmeldung muss der Eigentümer regeln.

So auch in diesem Fall: Kangoo gibt Fahrzeug, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung-Teil 2 (den Fahrzeugschein) dem Eigentümer - ihrem Exfreund - zurück, lässt sich die Übergabe auf einer Bescheinigung für die Zulassungsstelle quittieren. Ein entsprechendes Formular, auf dem auch Name und Anschrift des neuen Besitzers (in diesem Falle also des Eigentümers) vermerkt sein müssen, liegt beispielsweise jedem besseren Kaufvertragsvordruck bei, es sollte aber auch formlos gehen. Den Schrieb bekommt dann die Zulassungsstelle, die den Rest regelt. Damit ist KangooBerlin aus den Papieren und der alten Versicherung raus und kann den bisher aufgelaufenen Rabatt für ihr neues Fahrzeug nutzen. Um die Sache zu beschleunigen, kann man seiner Versicherung selbst bescheidgeben, dass das alte Fahrzeug sich nicht mehr im eigenen Besitz befindet, das muss jedoch nicht sein, da - wie oben schon gesagt - die Zulassungsstelle die Versicherungen informiert.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von sprintasport



Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Bitte was? Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du hast wahrscheinlich noch keinen Kaffee heute früh gehabt 😉 😁
Auf das Niveau von Warkanoid lasse ich mich mal nicht herab, da er offenbar mein Posting nicht verstanden hat.
Für KangooBerlin sei aber gesagt, das Ihr Fall in Analogie zu einem Leasingvorgang gesehen werden kann: Auch dort steht der Nutzer in den Papieren, das Fahrzeug gehört aber jemand anderem, nämlich der Leasingfirma, die auch den Brief (Zulassungsbescheinigung, Teil 1) behält. Wenn man das Fahrzeug nicht mehr will, gibt man es zurück an den Eigentümer, lässt sich die Übergabe quittieren und ist raus aus der Sache. Die Um-/Abmeldung muss der Eigentümer regeln.

So auch in diesem Fall: Kangoo gibt Fahrzeug, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung-Teil 2 (den Fahrzeugschein) dem Eigentümer - ihrem Exfreund - zurück, lässt sich die Übergabe auf einer Bescheinigung für die Zulassungsstelle quittieren. Ein entsprechendes Formular, auf dem auch Name und Anschrift des neuen Besitzers (in diesem Falle also des Eigentümers) vermerkt sein müssen, liegt beispielsweise jedem besseren Kaufvertragsvordruck bei, es sollte aber auch formlos gehen. Den Schrieb bekommt dann die Zulassungsstelle, die den Rest regelt. Damit ist KangooBerlin aus den Papieren und der alten Versicherung raus und kann den bisher aufgelaufenen Rabatt für ihr neues Fahrzeug nutzen. Um die Sache zu beschleunigen, kann man seiner Versicherung selbst bescheidgeben, dass das alte Fahrzeug sich nicht mehr im eigenen Besitz befindet, das muss jedoch nicht sein, da - wie oben schon gesagt - die Zulassungsstelle die Versicherungen informiert.

Komm mal mit deinem "Niveau" erst mal klar. Und vorher vielleicht mit dem Verstand, wäre auch nicht verkehrt.

Es gibt welche, die gibts gar nicht..

Aslo echt jetzt, voll am Thema, an der Frage vorbei.. aber sowas von vorbei..

Ich mein, zieht euch das mal rein:

Zitat:

Original geschrieben von sprintasport


Ich verstehe nicht, was an der Fragestellung kompliziert sein soll.

Und danach lest euch mal den, ach doch so was von unkompliziert schrott den er da, doch so unkompliziert von sich gibt.

Da stimmt was nicht, er wiederspricht sich selbst. Weiss Jemand vielleicht , was das bedeutet, wenn ein Mensch sich selbst wiederspricht?

Na,

das ist ja ein durcheinander hier..... selbst im Eingangsbeitrag wird sich schon selbst widersprochen.

Wenn ich also den Satz lese:

Zitat:

Original geschrieben von KangooBerlin


Hallo alle miteinander,

vielleicht könnt ihr mich vorab schon informieren.

Ich nutze das Auto meines Ex-Freundes. Den Fahrzeugschein habe ich und bin die Halterin. Ich bin die Eigentümerin und habe den Fahrzeugbrief nicht.

dann komme ich zu der Lösung: Fahrzeugbrief (Übrigens die ZuLaB II) als gestohlen melden und entweder einen neuen bekommen oder der Ex rückt dann den alten Brief raus.

Entweder wurde aber von KangooBerlin ein "nicht" vor Eigentümerin vergessen oder mit Besitzer verwechselt.....

Zitat:

Da es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, glaube ich auch, ich werde den Fahrzeugbrief auch nicht bekommen.
Heute ist es ja so, egal was man machen möchte, man muss bei der Behöde Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen, damit die heutige Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Bahnhof?? Wenn damit gemeint ist was man zum Abmelden braucht 😉 Ja man braucht Brief, Schein und Kennzeichen

Zitat:

Nun plane ich mir ein Auto zu kaufen. Das werde ich natürlich bei der Behörde zulassen auf meinen Namen. Dazu muss ich mich doch aber als Fahrzeughalterin des jetzigen Autos abmelden, und das kann ich doch gar nicht ohne den Fahrzeugbrief?

Natürlich kannst du weitere Autos auf dich zulassen, es entstehen nur die entsprechenden Kosten wie Versicherung und Steuern

Zitat:

Der Ex-Freund gibt mir ganz bestimmt nicht den Fahrzeugbrief. Ich habe ihn bereits gefragt.

Ich lasse das Auto warten, habe schon viel reingesteckt, bin mit dem Auto durch den TÜV, alles prima. Aber das spielt hier ja keine Rolle.

Es wäre schön zu erfahren, ob es überhaupt ein Problem gibt oder ob ich mir ein Auto kaufen kann und dann endlich Eigentümerin und Besitzerin bin auch ohne meinen Ex-Freund noch um den Fahrzeugbrief bitten zu müssen.

Warum kaufst du dieses Auto nicht einfach deinem Ex ab?

Zitat:

Ich hoffe, das ich mich klar ausdrücken konnte und das alles nicht so kompliziert rüberkommt.

Danke
Marion

Leider doch Kompliziert rüber gekommen.... 😉

Wenn ich aber aus dem Threadverlauf gewonnene Informationen mit berücksichtige, dann bist du nur Halter (also im Schein eingetragen) und Versicherungsnehmer. In dem Fall bleibt dir wohl nur die Möglichkeit die Versicherung zu Kündigen und eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle zu schicken. Das ganze birgt aber dennoch Risiken, denn etwaige Zwangsstillegungsmaßnahmen gehen dann zu deinen Lasten und auch das Parken des KFZ muss eigentlich so sein dass es nicht öffentlich ist und der Ex dennoch an sein Eigentum kommt, ansonsten könnte dich der Ex einerseits wegen Unterschlagung oder die Behörde andererseits wg der Fehlenden Zulassung behelligen.

Wie ich aber schon schrieb: Kauf das Auto deinem Ex ab, dann weißt du was du hast und kannst danach frei entscheiden 🙂

[[ ModModus on]]

Das hier ist ein wenig Kompliziert, bitte also alle die Nerven behalten 🙂

[[ ModModus off]]

Grüße
Steini, der das Thema auch in das Versicherungsforum verschiebt

na manchmal ists doch nicht so ganz verkehrt.. ein bisschen Frauenversteher zu sein 🙂

Bist du jetzt nun Eigentümerin oder nicht !?

Steht so im ersten Post..

Abmelden geht seit 01.07.2012 mit Kennzeichen und Schein/ZLB I - ohne Brief /ZLB II, für das Anmelden wird der Brief allerdings weiterhin benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Bist du jetzt nun Eigentümerin oder nicht !?

Steht so im ersten Post..

Verstehe ich auch noch nicht so ganz 😕

Wo und woher hast du das ?

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Wo und woher hast du das ?

Meinst du mich?

sie ist weder eigentümerin, noch hat sie den fahrzeugbrief...das "nciht" soll sich auf beide teilsätze beziehen.
unglücklich geschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von Bucki83


sie ist weder eigentümerin, noch hat sie den fahrzeugbrief...das "nciht" soll sich auf beide teilsätze beziehen.
unglücklich geschrieben...

Wird ja auch im weiteren Verlauf recht deutlich 😉

Wenn allerdings

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_


Abmelden geht seit 01.07.2012 mit Kennzeichen und Schein/ZLB I - ohne Brief /ZLB II, für das Anmelden wird der Brief allerdings weiterhin benötigt.

stimmt, dann wäre das die Lösung. Nur das abstellen wäre dann noch das Problem 🙂

Grüße
Steini

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