Auto Kauf von Händler ohne Kaufvertrag

Hallo,

ich habe ein sehr großes Problem.

Habe mir für den Übergang ein Opel Astra G Coupé für 1400 € vot genau einem Monat gekauft.

Nun ja vor 2 Tagen hat mich das Auto stehen gelassen. Grund Pleulager (?) Motoschaden.

Das Auto ist jetzt Schrott und ich habe keinen Kaufvertrag abgeschlossen.

Der Händler hat gemeint er exportiert hauptsächlich nur Autos und wenn mal ein gutes dabei ist, inseriert er es und wollte keinen Kaufvertrag weil er auch keine Gewährleistung gibt. Was bei Händlern doch eh nicht geht oder?

Auf jeden Fall hat er mir nur eine Quittung ausgeschrieben.

Kann i ch mit dieser Quittung auf meine Gewährleistung zurückgreifen und ihm das Auto zurückbringen? Oder wird er es nicht zurück nehmen?

Ist mein Geld verloren? Hab ich eine Chance?

Kann mir jemand helfen?

Vielen lieben Dank.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. Mai 2016 um 16:15:42 Uhr:


Natürlich steckt da immer ein Kauf dahinter, nur ohne etwas schriftliches funktioniert die Beweisbarkeit eben kaum.

Wenn er die Quittung hat, ist es gar kein Problem. Auch ohne Quittung wäre es sicherlich nicht schwer nachzuweisen, vom wem das Auto jetzt erworben wurde. Der TE hat natürlich recht auf Gewährleistung und die kann der Händler auch nicht wirksam ausschließen. Deswegen gehen fast alle, auch gute, Autos in den Export. Auch wenn er sich mit den Käufer einigt, wie im Falle des TE, muss er später dafür gerade stehen, falls der Käufer auf die hinterhältige idee, wie der TE jetzt, kommt, doch con seinem Recht Gebrauch zu machen. Der sollte so fair sein und sich an das abgesprochene Recht und nicht gesetzliche Regelung halten. Hätte man vom privat gekauft, wäre man auch auf den Kosten sitzen geblieben.

Müssten die Händler für Fahrzeuge ab 15-20 Jahre keine Gewährleistung geben und hätten wir keine hinterhältigen Käufer, die meinen auf die Gewährleistung verzichten zu wollen und später im Schadenfall nach Gewährleistung schreien, dann hätten wir heute noch sehr viele gut erhaltene und brauchbare, günstige Fahrzeuge.

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Ja, deswegen haben viele Händler ihre ganzen Kollegen und Vewandschaft rekrutiert die dann 1-2 mal im Jahr von "privat" einen Wagen verkaufen für den Händler oder den Kunden empfehlen sich eben mal schnell einen Gewerbeschein beim Amt zu holen

Da ein "mündlicher" Kaufvertrag besteht (die Quittung beweist nur den Geldbetrag bezahlt zu haben), würde ich mal als Händler behaupten das am Fahrzeug schon ein Pleullagerschaden bei Übergabe vorhanden war und der Käufer darauf hingewiesen wurde.
So einfach ist das.

Das könnte interessant werden, mit einem kaputten Pleullager noch 1 Monat gefahren, dann wäre der Motor aber echt verdammt robust gewesen, normal ist ein Motor mit so einem Schaden meist innerhalb weniger Kilometer komplett hin oder der Öldruck weg

Wieviel KM ist er denn gefahren? Gibt es einen Nachweis?
Wenn er jetzt 181000 km, als Beispiel, auf dem Tacho hat dann habe ich als Händler das Fahrzeug mit 181000 verkauft.
So what?
Welche Aussagekraft hat der Zeitraum--> Keine
Schon ist deine Argumentation aus der Welt.

Die Händler die solche Autos verkaufen machen das nicht zum erstenmal.
Der hat schon Argumente, die liegen fertig in der Schublade.

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Man kann alles argumentieren, entscheident ist was da ein Richter raus macht, welcher Argumentation er folgt oder nicht und wem er mehr glaubt, wenn der Käufer mit Quittung und Zeugen ankommt vor Gericht und der Händler dann eingestehen muss, er hat getrickst um ohne Gewärleistung verkaufen können, könnte es eng werden ob der mündliche Kaufvertrag so überhaupt generell rechtmässig war mit dem Ausschluss und der Kauf nicht rückabgewickelt werden müsste, weil er evtl. gegen geltendes Recht verstossen hat und somit gar kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wer weiss.

Zumindest weiss man eines, billig gekauft heisst eben auch Risiko...

Oder er hat das Fahrzeug nur im Auftrag von seinem Kumpel XY verkauft ... privat natürlich.
Kumpel XY bestätigt das natürlich auf Anfrage.

Ohne etwas Schriftliches kann man unendlich viel konstruieren und die TE muss ggf. das Gegenteil beweisen.

@ Jupp78

Genauso ist es. Da hätte ich als Händler auf jede "Anschuldigung" eine Antwort.
Aber das begreift hier nicht jeder.
Keine Schriftform ist gleich ganz Schei...

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 19. Mai 2016 um 19:10:56 Uhr:


Keine Schriftform ist gleich ganz Schei...

Keine Schriftform ist in Ordnung, man muss nur wissen was sie bedeutet und sich eben im Klaren sein, geht es schief, dann hat man selbst die Verantwortung.

P.S.: Ich habe eben massive Zweifel, dass die erwähnte Quittung hier ordentliche Informationen her gibt. Denn das wissen auch die, die in der Form ein Auto verkaufen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. Mai 2016 um 18:55:26 Uhr:


Oder er hat das Fahrzeug nur im Auftrag von seinem Kumpel XY verkauft ... privat natürlich.
Kumpel XY bestätigt das natürlich auf Anfrage.

Ohne etwas Schriftliches kann man unendlich viel konstruieren und die TE muss ggf. das Gegenteil beweisen.

Ohne dass das Auto je auf XY angemeldet war wird ein Richter darüber nur müde lächeln.

Aber Fakt bleibt natürlich das der Gang vor Gericht ohne einen schriftlichen Kaufvertrag ein großes Glückspiel bleibt.

Und dass das Auto nicht auf XY angemeldet war beweist, dass es Eigentum von YZ war, auf den es natürlich auch nicht angemeldet war?

Unterm Strich steht und fällt es mit der Situation, wie sie sich konkret darstellt, aber ich denke, dass es auch die Gegenseite weiß, vermutlich sogar viel besser und wird genau darauf reagieren.

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