Auto in Privatinsolvenz abgeben

Hi,
wer kennt sich mit sowas aus?

Ich habe gerade das Insolvenzverfahren eröffnet und hatte gestern ein Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter. Er meinte, dass er mir mein Auto zwar gerne überlassen würde, er aber verpflichtet ist dies zu verwerten, da ich es nicht für die Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen brauche. Mehr hat er zum Auto nicht gesagt, er wollte sich noch mal melden.

Habe einen Asta G, 18 Jahre alt, hat 273.000km runter. Er verliert Öl und Benzin. Ich musste diesen Monat zum TÜV und habe natürlich keine Plakette bekommen. Jetzt steht das Auto an der Straße und verschmutzt die Umwelt. Laut TÜV-Prüfer soll ich mit dem Auto noch maximal zur nächsten Werkstatt fahren.

Reparieren lassen kommt für mich nur in Frage, wenn ich das Auto dann auch behalten kann.

Wie läuft das nun ab in einer Insolvenz? Wenn ich das Auto abmelde dann darf es ja nicht an der Straße stehen oder? Aber verschrotten oder verkaufen/verschenken darf ich ihn auch nicht, oder doch? Ne andere Unterstellmöglichkeit habe ich nicht. Ist der Insolvenzverwalter irgendwie verpflichtet das Auto umgehend abzuholen, wenn er keinen TÜV mehr hat und die Umwelt schädigt?

Oder kann ich gar Hoffnung haben, dass ich das Auto unter den gegebenen Umständen doch behalten kann?

MfG

22 Antworten

Moin,

ich habe ein gewerbliches Ankaufsangebot und den Kontext dazu entfernt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Es gibt wahrscheinlich verschiedene Meinungen bei den Insolvenzverwaltern. Ich habe ein Rentnerehepaar in allen Phasen der PV begleitet. Sie hatten einen 14 Jahre alten Ford Mondeo Automatik(174000km) mit kleinen Mängeln, Riß Stoßstange, Bremsen vorn fällig .Der Insolvenzverwalter hatte überhaupt kein Interesse, das Auto zu verwerten, da der Aufwand, Kosten und Verteilung von ein paar Euro auf die Gläubiger, in keinem Aufwand zum Wert standen, es wurde eine Bewertung von Autofocus 24 aus dem Internet vorgelegt. Das Auto wurde freigegeben.

Mein Insolvenzverwalter hat ja auch kein Interesse daran das Auto zu verwerten, aber er meinte er ist dazu verpflichtet, auch dann wenn kein Gewinn bei raus kommt.

Privatinsolvenz ist eben mit Auflagen verbunden. So einfach soll eben auch keiner aus seinen Schulden rauskommen. Das ist eben für einige Jahre eine lange Durststrecke die mit vielen Nachteilen verbunden ist.

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Ja richtig, aber ein 18 Jahre alter Astra mit 275.000km ohne TÜV und mit diversen Mängeln lässt die Schulden nun auch nicht unbedingt kleiner werden....

Die Kosten für den verkauf werden nichtmals durch den Erlös gedeckt. da macht der Insolvenzverwalter ja ein Minusgeschäft. Meld das Auto ab, dann kostet es keine Steuer und versicherung mehr und warte ab was passiert. Viellicht nimmt Ihn ja jemand für ein paar 100 € zum basteln mit.

Dürfte denn der Insolvenzverwalter so ein Minusgeschäft machen? Wer zahlt das dann?

Wenn ich das Auto jetzt abmelde und wieder anmelde dann muss ich sicherlich noch mal die volle Gebühr bei der HU zahlen oder nicht?

Außerdem darf doch ein abgemeldetes Auto nicht an der Straße stehen, oder? Und wo anders kann ich es ja nicht unterbringen.

Der Insolvenzverwalter ist angehalten die Kosten so niedrig wie möglich zu halten Was er macht ist Ihm überlassen.

Wenn die HU noch gültig ist, müßte die Wiederanmeldung gehen aber wenn die so oder so abgelaufen ist kommst Du um eine neue HU nicht rum.

Korekt: Ein abgemedetes Auto dxarf nicht auf öffentlichem Grund stehen. Eine Garage, Hinterhof oder son etwass Ähnliches muß es schon sein.

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