Auto gekauft - aber Sportpaket wurde nachgerüstet!
Hallo liebe Community,
Ich habe vor einem Jahr und 3 Monat ein Auto gekauft im Wert von 12000€. Ich bin stark davon ausgegangen, dass dieses Auto das Sportpaket vom Werk aus besitzt. Bzw. es wurde so ins Inserat geschrieben. Jetzt hat sich herausgestellt, es wurde nachgerüstet. Ich war auch extra nochmal bei der Vertragswerkstatt. Aber auch diese haben es mir zu 100% bestätigt.
Jetzt wurden halt bei dem Fahrzeug sämtliche Teile wie Stoßstange vorne + hinten, Seitenschweller, Lenkrad und Diffursor gewechselt. Im Kaufvertrag wurde davon nichts festgehalten.
Jetzt habe ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt. Aber wie seht ihr meine Chancen? bzw. wenn gut, was kann ich einfordern?
Würde mich über jeden Tipp freuen.
Vielen Dank.
145 Antworten
Ein privater Verkäufer ist nur Gewährleistungspflichtig wenn er von einem Mangel wusste er ihn dir also vorsätzlich verschwiegen hat.
Und wie schon gesagt wenn im Vertrag nix von Sportpaket steht wird es ganz grundsätzlich schwierig.
Falls du eine Versicherung hast oder ADAC Mitglied bist kannst du ja glaub ich ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Rechtanwalt vereinbaren.
Meine persönliche Meinung, wenig Erfolgsaussichten und selbst wenn du vor Gericht recht bekommen würdest um wieviel geht es denn? Bei einem älteren Gebrauchtwagen macht so eine Ausstattung höchsten eine paar hundert € aus wenn überhaupt.
Beim fahren hast du es ja scheinbar nicht gemerkt, die Optik passt und bei den Bremsen sparst du jetzt wahrscheinlich sogar ein paar € , die größeren Bremsen eines Sportpaket kosten meistens einiges mehr.
GRuß Tobias
Zitat:
@audijazzer schrieb am 10. April 2021 um 16:26:42 Uhr:
unter "verbastelt" verstehe ich grundsätzlich was anderes. Es gibt sogar ganz offiziell Umbaukits der Hersteller.
Daraus dem Fahrzeug einen Makel anzudichten, ist schon sehr "speziell".
Dass mit der "Wertminderung" würde ich auch nicht unterschreiben, fachgerecht ausgeführt kann der Wagen sogar attraktiver werden beim Wiederverkauf.
Was wir hier darunter verstehen ist irrelevant. Hier tummeln sich zu 90% Auto-Enthusiasten, die auf sowas sogar wohl eher scharf drauf wären. "Geil, muss ich es schon nicht umbauen."
Nur der unbedarfte Autokäufer, der nicht mal den Öleinfülldeckel vom Wischwasserdeckel unterscheiden kann sieht sowas eben als gebastel an. Und das ist leider die Mehrheit.
Nicht falsch verstehen, ich habe an meinem Auto selber auch einige Ausstattungsdetails nachgerüstet, weil der Erstkäufer an manchen Kleinigkeiten offensichtlich etwas zu geizig war. Ich hab aber auch nicht vor, die Kiste zu verkaufen und wenn, dann würde ich es erwähnen und im Kaufvertrag festhalten.
Ich bin da auch beim TE, sowas muss im Kaufvertrag erwähnt werden, völlig egal, ob in ner Werkstatt vom Fachmann oder selber in Eigenregie eingebaut. Ob man da nach 1,5 Jahren allerdings noch ne Chance hat, was zu erreichen bezweifle ich.
Zitat:
@reigns schrieb am 10. April 2021 um 17:08:26 Uhr:
Ob er es wußte oder nicht, ist ja nicht mein Problem.
in dem Fall schon, wenn es dem VK auch nicht bekannt war.
Das Gegenteil musst DU beweisen.
Und nochmal: zugesichert hat er dir garnichts.
Zitat:
@reigns schrieb am 10. April 2021 um 17:08:26 Uhr:
Ich erwarte eine Entschädigung. Oder lieg ich völlig falsch?
ja, und nach 15 Monaten sowieso.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 10. April 2021 um 17:24:26 Uhr:
...und bei den Bremsen sparst du jetzt wahrscheinlich sogar ein paar € , die größeren Bremsen eines Sportpaket kosten meistens einiges mehr.
...
...muß nicht unbedingt sein, kann auch sein, dass die Bremsen auf "Sportpaket" umgerüstet wurden, aber die Werkstatt die Ersatzteile z.B. anhand der FIN, die den Werkstzustand beschreibt bestellt hat und das Zeug daher nicht gepaßt hat.
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darum gehts doch im Grunde: die VIN passt nicht zur Ausstattung, so oder so.
Ärgerlich für den TE, aber mit Sicherheit kein Grund für eine riesen Entschädigung bei einem lange zurückliegenden Privatkauf, ohne erwiesene(!) Täuschungsabsicht des VKs, der nicht der einzige Vorbesitzer war.
Dazu müsste man zumindest Unterlagen vom Umbau mit Datum haben, um die Besitzverhältnisse zu der Zeit zu klären. Gibt aber keine laut TE.
Wenn man sowas liest weis ich warum die Leute ihre Autos lieber an Händler abgeben anstatt es privat zu verkaufen.
Nein man muss es nicht angeben, du kannst danach fragen. Und wenn du dann noch willst kann man es im Kaufvertrag festhalten (wenn beide Parteien wollen).
Aber dann würde ich wohl reinschreiben (soweit bekannt).
Geht es um den C350 aus BJ 2008? Falls ja, wieviele Halter hat das Fahrzeug? Und wann bzw. bei welchem Halter wurde umgebaut?
Erst aufgefallen als du die kleinen Bremsen gesehen hast? Wo hast du denn beim Fahrzeugkauf hingeschaut? Sorry aber wenn ich einen Gebrauchtwagen anschaue dann in der Regel zuerst der Lack, als zweites die Bremsen, dann Innenraum, zum Schluss Serviceheft. War der Preis wohl blendend (Achtung Wortspiel).
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. April 2021 um 18:10:52 Uhr:
durchaus
glaub ich nicht. Irgendeinen vergleichbaren(!) Präzedenzfall aus dem privaten KFZ-Bereich (bei gewerblichen Händlern siehts mittlerweile anders aus)?
Der TE sollte am besten mal das Inserat als Bild reinstellen (Screenshot ist ja angeblich vorhanden), es kommt auf jede Silbe an.
Und ich bezweifle, dass da "Sportpaket ab Werk" steht, bevor ich's nicht gesehen habe.