Auto abmelden und einen Tag später bei anderer Versicherung anmelden, ist das möglich?
Hallo,
ist es rechtlich möglich ein Fahrzeug abzumelden und zb einen Tag später bei einer anderen Versicherung anzumelden um von einer unseriösen Versicherung möglichst schnell weg zu kommen?
35 Antworten
Gelten diese älteren Rechte dauerhaft oder nur eine bestimmte Frist zwischen Ab- und Anmeldung?
Wenn das Fahrzeug bis Ende der Ruheversicherung nicht mehr auf den selben Halter angemeldet wird, endet der Vertrag und ist dann für jede andere Versicherung frei. Wie lange die Ruheversicherung dauert, steht in den AKB, meistens sind es 18 Monate. Zum Vertragsende kommt eine Mitteilung der Versicherung.
Man kann den Vertrag doch Kündigen zum Jahresende spätestens bis 30. November
Was wenn man das nach der Abmeldung macht, dann könnte man doch zu Neujahr in eine neue Versicherung wechseln und nicht erst nach Ende der Ruheversicherung?
Und was ist wenn es keine Ruheversicherung gibt (bei Verträgen die unter 1 Jahr liefen), ist man bei Wieder-Anmeldung trotzdem an die "alte" Versicherung gebunden?
Hier wurde von abmelden, wieder anmelden und bei einer Versicherung gesprochen, nicht von Vertrag kündigen.
Natürlich kannst du die Versicherung zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen und dir dann eine andere Versicherung suchen. Ob die Hauptfälligkeit der 01.01. ist und damit der Kündigungstermin der 30.11., musst du in deinem Vertrag nachschauen. Viele Versicherungen haben heute den Tag des Vertagsbeginns als Hauptfälligkeit, entsprechend ist dann auch der Kündigungstermin.
Woher kommt deine Erkenntnis, dass es bei Verträgen, welche weniger als ein Jahr liefen keine Ruheversicherung gibt?
OT: Übrigens wollte ich mich bei dir mal für all die grünen Daumen bedanken, welche du in deinen beiden Threads verteilt hast 😰
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Hab ich auf die Schnelle im Internet gefunden (Allianz):
"Das solltest du wissen: Eine Ruheversicherung kann nur dann eingeräumt werden, wenn dein Vertrag bei der Kfz-Versicherung zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens ein Jahr bestanden hat. Bei kürzeren Verträgen (unter einem Jahr) ist der Abschluss einer anschließenden beitragsfreien Ruheversicherung nicht möglich."
Dein Ziel ist das Abkürzen der Laufzeit von 12 Monaten. Das wird mit Abmelden alleine nichts.
Zitat:
@Robertttt schrieb am 24. März 2025 um 17:05:10 Uhr:
Hab ich auf die Schnelle im Internet gefunden (Allianz):"Das solltest du wissen: Eine Ruheversicherung kann nur dann eingeräumt werden, wenn dein Vertrag bei der Kfz-Versicherung zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens ein Jahr bestanden hat. Bei kürzeren Verträgen (unter einem Jahr) ist der Abschluss einer anschließenden beitragsfreien Ruheversicherung nicht möglich."
So steht es auf der Website der Allianz, aber in den aktuellen AKB ist davon nicht die Rede. Ich habe mir jetzt die AKB mehrerer Versicherungen durchgelesen, nirgendwo habe ich die Einschränkung gelesen, dass die Ruheversicherung bei Verträgen mit weniger als einem Jahr Laufzeit nicht gilt.
Habe mal ein Foto von einer Infoseite der Allianz zu dem Thema fotografiert. Wie ist denn der markierte Absatz zu verstehen das für eine Ruheversicherung mindestens ein Jahr Versicherung bestanden haben muss. Heisst das wenn dies wie in meinem Fall nicht so ist besteht dann die Möglichkeit durch Abmeldung und nach kurzer Zeit eine Wiederanmeldung bei einer anderen Versicherung zu tätigen?
Du hast die Versicherung auf eine Versicherungsperiode genommen. Diese beträgt ein Jahr. Meldest du das Auto ab, ist das kein berechtigter Kündigungsgrund. Der Vertrag besteht weiter, ist aber wegen Entfall des Risikos ruhend und beitragsfrei. Deshalb ist die Zulassungsstelle gesetzlich verpflichtet die Abmeldung der Versicherung mitzuteilen. Erfolgt eine Wiederanmeldung vor Ablauf des Versicherungsjahres mit einer eVB einer anderen Gesellschaft, so wird auch das gesetzlich verpflichtend der Versicherung mit den älteren Rechten mitgeteilt und zur Beseitigung der Mehrfachversicherung aufgefordert.
Die Ruheversicherung hat mit alledem nichts zu tun.
Egal was du anstellst, mit lediglich abmelden wird es nichts. Aber du brauchst anscheinend die eigene Erfahrung. Also zieh deinen Plan durch, trickse die Versicherungswelt aus and make yourself great again. Berichte bitte von deinem kurzfristigen Erfolg und auch von dem sich anschließenden bösen Erwachen ein paar Wochen danach.
Nochmal, um die Versicherung während des laufenden Versicherungsjahres wechseln zu können, musst du einen Schaden haben (ist natürlich ziemlich blöd, sich wegen eines Versichererwechels einen evtl. vorhandenen SFR zu zerschießen) oder einen Halterwechsel des Fahrzeugs durchführen (ist aber auch sinnlos, sich einen weiteren Haltereintrag einzuhandeln). Alles andere geht nicht.
Die Ruheversicherung hat mit deinem Vorhaben gar nichts zu tun, die greift, wenn man ein Auto für längere Zeit außer Betrieb setzt und es später mal irgendwann wieder anmelden will, bspw. wenn man an akutem Führerscheinentzug leidet oder sonst irgendwelche langwierigen Krankheiten auskurieren muss, welche einem das Autofahren verbietet.
Alternativ bin ich am überlegen mich als alleinigen Fahrer des KFZ zu registrieren. Habe noch ein weiteres KFZ bei einer anderen Versicherung, damit kann meine Tochter fahren.
Ich habe eine allgemeine Frage wenn man als alleiniger Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist, gibt es dann Sachverhalte bei denen auch ein anderer Fahrer ausnahmsweise einmal mit dem Auto fahren kann?
ZB Krankheit des registrierten Fahrers usw?
Gibt es. Die Details sind durchaus unterschiedliche und die erfragt man am besten bei der Versicherung des Vertrauens.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. März 2025 um 00:25:09 Uhr:
Du hast die Versicherung auf eine Versicherungsperiode genommen. Diese beträgt ein Jahr. Meldest du das Auto ab, ist das kein berechtigter Kündigungsgrund. Der Vertrag besteht weiter, ist aber wegen Entfall des Risikos ruhend und beitragsfrei. Deshalb ist die Zulassungsstelle gesetzlich verpflichtet die Abmeldung der Versicherung mitzuteilen. Erfolgt eine Wiederanmeldung vor Ablauf des Versicherungsjahres mit einer eVB einer anderen Gesellschaft, so wird auch das gesetzlich verpflichtend der Versicherung mit den älteren Rechten mitgeteilt und zur Beseitigung der Mehrfachversicherung aufgefordert.
Was wenn die Anmeldung NACH dem laufenden Versicherungsjahres mit einer anderen EVB erfolgt, wird es trotzdem Probleme geben da man nicht schriftlich gekündigt hat?
Bei mir ist es so das ich Abgemeldet habe und danach gekündigt habe, die komische Versicherung mir aber keine Bestätigung zur Kündigung geschickt hat, ich will in diesem Jahr gar nicht mehr anmelden nur denke ich mir die machen mir Stress auch wenn ich im nächsten Jahr wo anders anmelde, meine das selbe Auto
Wenn du abgemeldet hast ,musst du einen Nachtrag zum Versicherungsschein bekommen haben und der Vertrag geht in die Ruheversicherung über.
Die Ruheversicherung kannst du dann zum Ablauf kündigen.
Nope, es kam nix an zur Ruheversicherung. Eventuell ist der Allianz Beitrag doch richtig das unter einem Jahr keine Ruheversicherung aktiviert wird - ich frage mal besser nach. Mein Auto war bei dieser neuen Versicherung unter 2 Monaten versichert.
Edit: Ich habe jetzt einfach nochmal meine Kündigungsanfrage rausgeschickt zum nächstmöglichen Datum