Auto abmelden ohne Papiere

Servus,

aktuell befinde ich mich in einer miesen Lage.
Vorab möchte ich darum bitten, keine Vorwürfe zu machen. Ich weiß wie sau dumm das ganze von mir war. Es war mein erstes Auto.

Also folgendes:
Vor ca. 2 Jahren war mein alter Fiat soweit hinüber. Er stand in der Tiefgarage. Am Ende wurde er zwangsstillgelegt. Zu dem Zeitpunkt dachte ich, dass quasi das Auto automatisch auch abgemeldet wird. Polizei hatte den Fahrzeugschein einkassiert und die Kennzeichen abgekratzt.
Also verkaufte ich ihn im Internet als Bastlerauto.
Natürlich an nen Polen verkauft, ohne Datenaustausch, Kaufvertrag etc, da ich dachte, Hauptsache der ist weg und abgemeldet ist er ja.
So nun zum Problem. Jetzt wollen sie die Steuer für das Auto haben. Leider habe ich von dem Auto nichts mehr bis auf die Kennzeichen. Wie komm ich nun dazu, es abzumelden? Ich habe vom Käufer nichts und der kam auch scheinbar aus Polen. Leider ist auch der Chatverlauf nicht mehr vorhanden.

Irgendeine Lösung muss es ja geben. Ich will ja nicht mein lebenslang Steuer für nicht vorhandenes KFZ zahlen.
Und ja ich weiß, sau blöde Aktion. Das weiß ich (zumindest jetzt) auch.

Grüße und Danke

19 Antworten

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Somit sind Unterlagen vorhanden um den Sachverhalt mit den Ämtern zu klären. Mein erster Anlaufpunkt wäre das Straßenverkehrsamt.

Klarstellung zu meinen Fragen:
in keinster Weise wollte ich die Geschichte anzweifeln, falls es so rüberkam bitte ich um Entschuldigung.

Es gibt LK, die die richtige Außerbetriebsetzung erst nach Vorlage der ZB1 einpflegen.
Bei anderen wiederum reicht es, wenn ein Vollstreckungsbediensteter oder Rennleiter die Kennzeichen auf Grund einer BU bzw Eintrag im ZEVIS entsiegelt und dies der Zulassungsstelle mitteilt.

Erst mit der Meldung der Außerbetriebsetzung bekommt das HZA die Mitteilung über die Beendigung der Steuerpflicht.

Danke für die Aufklärung das es kein einheitliches Vorgehen gibt, Windelexpress.

Du schreibst: "Jetzt wollen sie die Steuer für das Auto haben."

Welche denn? Bis zu dieser durchgeführten Zwangsabmeldung schuldest du natürlich die Steuer, aber nicht mehr für danach.

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Das Hauptzollamt weiß halt offensichtlich nichts von der Zwangsstillegung. Das ist eben das Problem dass es zu dieser Behörde noch nicht vorgedrungen ist.
Aber das sollte sich alles klären lassen, macht halt jetzt nur leider ein bisschen Arbeit mit Schreiben oder telefonieren.

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