Ausnahmegen. §70 StVZO - übertragbar auf neuen Halter...?
Hallo,
in der Suchfunktion habe ich speziell zu diesem Thema nichts gefunden...
Eine Frage in die Runde, in US-Car-Kreisen kennt man sich mit dem Thema Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO ja notgedrungenermaßen ganz gut aus, Stw. kleine Kennzeichen, rote Blinker, kein Standlicht usw.
Ich beabsichtige, einen ein Jahr alten PKW mit einer vorhandenen, ebenso alten Ausnahmegenehmigung (nicht Kennzeichengröße, sondern andere Punkte) zu erwerben. Das Auto verbleibt im Landkreis, aus dem es kommt, und behält auch sein Nummernschild, wird aber natürlich auf meinen Namen überschrieben.
Die Frage ist: Muss die Ausnahmegenehmigung, die zwar einerseits mit VIN zum Fahrzeug gehört, andererseits aber als Anschrift Namen & Adresse des jetzigen Besitzers trägt, auf mich umgeschrieben werden? Wie sind hier die Erfahrungen à la "Kontrollen", bleibt die Genehmigung evtl. grundsätzlich gültig etc.?
- Wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen kann.
vielen Dank!
& freundliche Grüße
BP
22 Antworten
Die meisten hier fahren Autos, die mehr als eine Ausnahme eingetragen haben.
Wenn man einen US-Wagen kauft, der schon mal in D zugelassen war, sollte man dringendst darauf achten, daß die korrekten Ausnahmegenehmigungen bei den Fahrzeugpapieren sind.
Ist das nicht der Fall, sollte man sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde erkundigen, ob die betreffende Ausnahme (Nummer im FZ-Brief) noch aktenkundig ist. Üblicherweise werden diese 10 Jahre aufbewahrt.
Ist das der Fall, kann man sich eine Abschrift machen lassen. Das kostet eine Schreibgebühr und erspart viel Rennerei.
Liegt keine AG vor und ist auch keine aktenkundig, wird es aufwändig. Dann müssen alle AGs neu ausgefertigt werden. Je nach Kooperationsbereitschaft der Behörde kann das nervenaufreibend/teuer/beides werden.
Wie gut das meine Autos beide MAE Autos sind 😁
Zitat:
Wie gut das meine Autos beide MAE Autos sind
Mehr als eingefahren?
Mein angestammtes Eigentum?
Middle America Exports?
Masterpiece american engineering?
Most annoying experience?
Mein aufregendstes Erlebnis?
😉
Marketing Area Europe 😉 GM sprech für Exportmodell 😁
Wobei Masterpiece american engineering auch unbestreitbar sehr viel Charme hat 😁
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Nochmals danke an Spechti - es ist übrigens kein Amerikaner, er kommt aus Fernost, ein echtes Einzelstück in D. Sobald alles gelaufen ist, schreibe ich hier ein paar Details. Die Ausnahmegenehmigung liegt als A4 vor, die Ausnahmen sind zusätzlich mit Verweis auf das Datum der Ausnahmegenehmigung (keine laufende Nummer) im Schein eingetragen, also alles gut. Mir ging es nur um die dann später "falsche" Adresse des Erstbesitzers auf der Ausnahmegenehmigung.
- Der Erstbesitzer, "Importeur" des Wagens, darf sein Umzugsgut erst nach Ablauf eines Jahres verkaufen, weil sonst Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig werden. Auch das kennt der ein oder andere hier vielleicht: In der Zollerklärung gibt es dann ein Datum, vor dem das Fahrzeug nicht durch Dritte genutzt oder verkauft werden darf.
Grüße
BP
Zitat:
@spechti schrieb am 13. Januar 2015 um 21:23:49 Uhr:
Die meisten hier fahren Autos, die mehr als eine Ausnahme eingetragen haben.
Wenn man einen US-Wagen kauft, der schon mal in D zugelassen war, sollte man dringendst darauf achten, daß die korrekten Ausnahmegenehmigungen bei den Fahrzeugpapieren sind.
Wird das überhaupt noch alles so streng gemacht wie früher? Da kenne ich das auch noch mit "Ausnahmegenehmigung Regierungspräsident Nummersoundso..." (z.B. für fehlende Scheinwerferregulierung beim Reimport).
Ich hatte bei meiner Oldiezulassung auch mit einer derben Rechnung für Ausnahmegenehmigungen gerechnet und war darauf gefaßt, daß da für alles nochmal einzeln gediegen abkassiert wird.
Stattdessen habe ich nur die Kosten einer ganz normalen Zulassung bezahlen müssen und sie haben den ganzen Kram mit Blinkern, Windschutzscheibe, Rücklichtern, Bremsleuchten, usw. einfach ohne zu zucken mit "Etwa-Wirkung blah" eingetragen, wie es in der TÜV-Abnahme drin stand. Blinker sind natürlich rot.
@ Baltus Powenz
Mach's nicht so spannend ......erzaehl' uns doch endlich um welchen
mysterioesen Sukiyaki-Schlitten es sich handelt.🙂
Gruss
Es ist vollbracht: Kein "Sukiyaki", es ist ein Chinese, ein SVW Santana aus Shanghai - der ein oder andere kennt diese Autos noch von hier aus den 80ern. Heutige Ummeldung verlief ohne Diskussionen, einfache Übernahme aller Ausnahme-Eintragungen aus dem alten in den neuen Schein, keine Erwähnung des separaten A4-Blattes - wobei ich das meinerseits natürlich auch nicht extra angesprochen habe. Nun bin ich gespannt, wie die erste Polizeikontrolle - so es denn jemals eine geben wird - ablaufen wird.
Noch einmal vielen Dank an alle hier, die mit Rat und Hinweisen zur Stelle waren!