Auslandsschutz ja oder nein?
Hey Leute,
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich wollte eben mal nachschauen wies bei meiner Versicherung mit dem Auslandsschutz aussieht.
Werde aus dem Niedergeschriebenen nicht richtig schlau (siehe Foto). Was genau heißt das denn nun? Bei unverschuldetem Unfall hat doch meine Versicherung eh nichts mit dem Unfall zu tun, sondern die Versicherung des Unfall-Verursachers reguliert meinen Schaden... Das "anstelle" verwirrt mich. Was ist denn nun versichert und was nicht?
Beste Antwort im Thema
Da im Ausland die Schadenersatzregelungen meistens schlechter sind als hier in Deutschland (kein Mietwagen, kein Nutzungsausfall, keine Wertminderung, etc.) würde Dein Versicherer bei einer 100%-Schuld des ausländischen Unfallgegners Dich so stellen, als wenn der Unfall in Deutschland eingetreten wäre. Also eine Regulierung nach deutschem Recht.
49 Antworten
Ich meine auch eher gammoncrack und situ... 🙂
Jedenfalls, dass mein eigener schaden bei selbstverschuldung nicht mir drin ist, war mir klar. Wie gesagt, wäre ja hier auch nix anderes. Das kennen wir ja schon bedingt durch "nur" Teilkasko...
Zitat:
@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 23:37:51 Uhr:
Ich meine auch eher gammoncrack und situ.
Pühhhh.....dann geh ich halt 🙁
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. August 2016 um 23:40:50 Uhr:
Zitat:
@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 23:37:51 Uhr:
Ich meine auch eher gammoncrack und situ.Pühhhh.....dann geh ich halt 🙁
😉
Ich empfehle dringend, erst einmal selbst zu lesen, was in den Versicherungsbedingungen steht, sich schlau machen, wie man versichert ist und erst dann offene Frage ggf. hier klären!
Habe den Ausland-Schadenersatz-Versicherung heute mit reingenommen... (Kostet 4,80€ pro halbes Jahr mehr, lächerlich... Hätt ich nicht gedacht)
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. August 2016 um 21:16:07 Uhr:
Zitat:
@Pini88 schrieb am 6. August 2016 um 20:59:24 Uhr:
Also habe mal angerufen und sie meinte das ist mit drin, also wenn ich einen selbstverschuldeten Unfall baue dann geht das über meine Haftpflicht.Niemals nicht wird das so sein. Das lass dir mal schriftlich geben.
Für alles was du dir selber zufügst ist die Kasko zuständig, aber nicht die Haftpflicht.
Die Telefonfrau der Telefonmann hat in soweit recht, dass bei einem selbstverschuldten Unfall der Schaden über deine Haftpflicht läuft. Aber der Schaden des Unfallgegners, nicht deiner!
Zille, es ist wie ist, bei einem mir bekannten Versicherer ist das so, dass der Autoschutzbrief ein Bestandteil der KH Versicherung ist, aber eben nur im Ausland (nicht Innland, das wäre dann ein anderer Schutzbrief).
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 7. August 2016 um 01:59:14 Uhr:
Zille, es ist wie ist, bei einem mir bekannten Versicherer ist das so, dass der Autoschutzbrief ein Bestandteil der KH Versicherung ist, aber eben nur im Ausland (nicht Innland, das wäre dann ein anderer Schutzbrief).
Ist doch schön, da hat es endlich mal einer kapiert. Letztlich sprechen wir versicherungstechnisch bei Fahrerschutzversicherung und Auslandsschadenschutz von "die KH gegen sich selbst".
Ich finde es höchst verwirrend und nicht gerade verbraucherfreundlich das Produkt bei dem Schutzbrief anzusiedeln. Es hat nicht mit Pannen, Bergen, abschleppen o.a. zu tun.
Das wissen selbst rd. 30% unserer Außendienstler nicht. Die denken, dass sich der Geltungsbereich einfach nur erweitert auf Europa. Macht man denen dann klar, dass Europa Kernbestandteil des räumlichen Geltungsbereichs in eigentlich allen Kfz-Produkten ist, überlegen sie nochmal und kommen drauf, dass das nicht sein kann.
Hier sollte man entweden Produktnamen mal sprachlich nachbessern oder es als Produkterweiterung / ergänzung (sowie GAP, KEX, usw.) an KH anbündeln.
Gruß
Ein erster Schritt wäre vielleicht einfach sich den ADAC zum Vorbild zumnehmen.
Statt den Kunden nur mit Seitenlangen Versicherungsbedingungen in Arial 5 Punkt auszustatten, kann man auch einfach dem Kunden zusätzlich einen Flyer in die Hand drücken mit "Das ist passiert" - "Das leisten wir".
Aber vermutlich wäre das zu einfach und man könnte sich nicht so oft in Gremien und Unterausschüssen treffen.
Ausserdem könnte der Kunde ja plötzlich viel besser vergleichen. Pfui. Teufelswerk 😁
Auch beim ADAC wird im Kleingedruckten geregelt, was wann genau bezahlt wird.
https://www.adac.de/.../...ungen_zur_ADAC_Plus-Mitgliedschaft_3013.pdf
Das ist also nichts anderes, als die Bedinungen einer Kfz Versicherung.
Was den ADAC aber nicht davon abhält, es noch mal in laienverständliches Deutsch zu übersetzen.
Die Versicherungen sträuben sich da irgendwie gegen.
Das stimmt nicht.
Hier einfach mal als Beispiel, wie die größten Autoversicherer Deutschland das darstellen:
Huk: https://www.huk.de/.../autoversicherung.jsp
Allianz: https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/#vergleichstabelle
Generali: https://www.generali.de/privatkunden/kfz-reisen/kfz-versicherung
dazu ein paar Anmerkungen:
Auf ein einzelnes Produkt bezogen sind die AKB nicht länger, als das was der ADAC macht, eher kürzer.
Bei der Kfz-Versicherung handelt es sich um eine gebündelte Police, die 15-20 Produkte und vom Kunden gewünschte Sonderabreden kombiniert enthalten kann. Sinn einer gebündelten Police ist es insbesondere allgemeingültige Regelungen (z.B. Beitragszahlung, Kündigung, Informationen zum Vr, Datenschutzmerkblatt, usw..) "vor die Klammer zu ziehen", damit der Verbraucher sie nicht 15-20 mal lesen muss.
Man könnte für jedes Produkt eigene AKB entwerfen und diese jeweils unter verschiedenen Vertragsnummer und Police dokumentieren. Ob das den Kunden glücklicher macht, weiß ich nicht. Die Kfz-Versicherung ist eben nicht nur ein "bissel abschleppen".
Vertriebliche Druckblätte, in den kundenfreundlich aufgedruckt ist, was versichert ist, gibt es auch in der Versicherungswirtschaft. Verbindlichen Charakter hat - wie bei der ADAC auch - nur das Bedingungswerk.
Seit dem COC müssen die AKB verbraucherfreundlicher formuliert werden. Es gibt ganze Gremien beim GDV und in den Gesellschaften, die sich nur damit beschäftigen, wie man die 100 Seiten netter formuliert. Wenn man die Tarifsynopsen kennt / kennen muss, weiß man das sich da schon einiges getan hat. Nur wer liest sich als Verbraucher schon das Bedingungswerk durch und vergleich es dann noch mit einem alten?
Gruß
In den AKBs von den Kfz Versicherungen sind ja auch die Bedingungen zum Schutzbrief mit intigriert.
Eine Kfz Versicherung ist eine vielfach komplexere Geschichte, als eine ADAC Mitgliedschaft.
wenn man die von Dir verlinkten Bedingungen vom ADAC mit dem Anteil aus den AKB zum Schutzbrief vergleicht, wirken die Bedingungen vom ADAC fast schon versicherungstypisch :-)
http://www.gdv.de/.../AKB2015_Stand_Juli_2016.pdf
S 14-18 (Versicherumgsumfang),
S.27 (Beitragszahlung),
S.28-30 (Obliegenheit + Rechtsfolgen deren Verletzung),
S.34-37 (Kündigung)
und das in vernünftiger Schriftgröße
ggü.
https://www.adac.de/.../...ungen_zur_ADAC_Plus-Mitgliedschaft_3013.pdf
Die Verbraucher (zumindest die meisten) lesen sich die AKB nicht durch.
Nachdem die Police im Postkasten gefunden wird, wird diese auch gleich aus dem Umschlag genommen und gleich nachgesehen, ob der vereinbarte Beitrag korrekt ausgewiesen ist und ggf, ob der gewünschte Leistungsumfang auch dokumentiert ist und dann wird sie (bestenfalls) in den Ordner abgeheftet, wo sich bereits seit dem Abschluß die AKB befindet.
Ansonsten wird bei einem Schaden der Fachmann angerufen, um diesen zu melden. Der Fachmann bringt dann alles weitere ins Laufen und teilt dem Kunden mit, was er wie machen muß und wie der zeitliche Ablauf ist (je nach dem, um was es sich für ein Schaden handelt).
So kenne ich das aus dem letzten 35 Jahren.